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F. Dürrenmatt - Der Richter und sein Henker   Bärlach handelt gerissen, obwohl er nicht immer im Sinne des Rechts handelt. Er benutzt illegale Mittel und Wege, um zwei Ereignisse gleichzeitig zu bewältigen.   Das erste Ereignis ist die Wette mit Gastmann, in der es darum geht, diesem eines seiner Verbrechen zu beweisen. Doch selbst mit den ”illegalen” Wegen schafft Bärlach es nicht und somit hat Gastmann die Wette gewonnen.   Das zweite Ereignis ist der Mord an Schmied.

Bärlach nutzt alle Tricks aus, um den Mörder zu stellen. Ohne daß Tschanz, der wahre Mörder, etwas davon erfährt, sammel Bärlach Beweise gegen ihn.   Als Richter urteilt Bärlach falsch und bestraft einen Unschuldigen, lässt den Mörder laufen. Die Bestrafung für Tschanz ist die, daß er für Bärlachs Ziele ausgenutzt wurde.   Der Kommissar hat den Mörder zwar nicht überführt, dafür hat er ihm eine Lektion erteilt und dazu noch einen ”richtigen” Verbrecher verurteilt.   Er ist richtig, daß Gastmann bestraft wird, denn er hat schon viele Verbrechen begangen, jedoch konnten sie niemals bewiesen werden.

So wurde er gestoppt weitere ”krumme Dinger” zu drehen.   Tschanz wurde zu Unrecht ausgenutzt, denn so war er gezwungen einen weiteren Mord zu begehen. Hätte Bärlach ihn sofort überführt, wäre kein zweiter Toter nötig gewesen.   Kommissar Bärlach hätte von Anfang an anders handeln sollen. Obwohl es seine letzte Chance war, Gastmann zu überführen, hätte er nach dem Recht handeln sollen und Tschanz nicht dazu auszunutzen, einen weiteren Mord zu begehen. Die Wette konnte Bärlach sowieso nicht mehr gewinnen, weil e nur noch ein Jahr zu leben hatte und sich wohl zurückgezogen hätte.

Es war logisch, daß Tschanz sich umgebracht hat, denn ein zweiter Mord auf seinem Konto wirkt bestimmt nicht strafmildernd. Bärlach hätte einen Freund und einen Feind behalten können...

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