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  Jugendschutzgesetz österreich

Hallo   Ich möchte euch heute die Jugendschutzgesetze bzw. die Rechte eines Schülers näher bringen. Ihr fragt euch sicher warum ich solch ein Thema ausgewählt habe. Es klingt zwar nach außen hin extrem langweilig, doch meiner Meinung nach wissen wir viel zu wenig über unsere Rechte bzw. über die Gesetze an die wir uns halten müssen.   Das Jugendschutzgesetz   Jugendschutz -  das klingt nach Einschränkung und Bevormundung.

So ist es aber eigentlich nicht gemeint. Vielmehr soll dieses Gesetz den Jugendlichen, also uns, zeigen was für uns wann, wie und wo erlaubt ist.   Dieses Gesetzt ist in jedem Bundesland anders, da es von der Landesregierung bestimmt wird. So haben wir hier in Oberösterreich folgende Gesetzen Folge zu leisten.   Außerhalb der eigenen vier Wände sind folgende Richtlinien zu beachten: .:: Jugendlichen ist der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten, in Gastgewerbebetrieben und Buschenschenken, bei öffentlichen Veranstaltungen und Kinovorführungen erlaubt.

Mit Aufsichtsperson kann man diese Orte, Veranstaltungen, Gastgewerbebetrieb,… unabhängig vom Alter ohne zeitliche Begrenzung besuchen. Ohne Aufsichtsperson ab 16 Jahre ebenfalls ohne zeitliche Begrenzung. .:: Für Jugendliche generell verboten ist der Aufenthalt in Nachtklubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben.   Der Umgang mit Glück und Geld und deren Richtpunkte: .:: Ab dem vollendeten 14.

Lebensjahr ist die Teilnahme an behördlich bewilligten Glücksspielen wie Zahlenlotto, Klassenlotterie, Lotto, Toto und sonstigen Ausspielungen erlaubt. .:: Jedoch die Benützung von Glücksspielapparaten und Geldspielapparaten, die Teilnahme an Glücksspielen in Geld oder Geldeswert sowie der Aufenthalt in Räumen, in denen überwiegend Glücksspiele oder Wetten in nicht nur geringfügiger Höhe(Einsatz: 1€/Spiel oder Wette) durchgeführt werden ist verboten.   Alkohol- und Zigarettenkonsum: .:: Jugendlichen bis zum vollendeten 16.Lebensjahr ist der Erwerb und der Konsum von Tabakwaren und von alkoholischen Getränken verboten.

.:: Ab 16 gilt dieses Verbot für übermäßigen Alkoholkonsum und für so genannte „harte Getränke“(über 14 Volumprozent). .:: Neu ist das Abgabeverbot von alkoholischen Getränken oder Tabakwaren an unter 16 Jährige.   Diese 3 Themen sind natürlich nicht alles worauf wir achten müssen, weitere wichtige Gesetze könnt ihr in dieser kleinen Broschüre nachlesen.   Es war die ganze Zeit die Rede von Jugendlichen und Aufsichtspersonen, doch bis wann ist man denn jetzt noch jugendlich und wer zählt als Aufsichtsperson? Laut Gesetz sind Jugendliche Minderjährige bis zur Vollendung des 18.

Lebensjahres. Aufsichtspersonen sind die Erziehungsberechtigten sowie erwachsene Personen, denen die Aufsicht über die Jugendlichen übertragen wurde. Eine weitere Frage stellt sich wie kann z.B.: ein Angestellter bzw. eine Angestellte mein Alter wissen? Laut den Richtlinien des Jugendschutzgesetzes gilt als Altersnachweis ·        Jede amtliche Bescheinigung(Personalausweis, Pass, Führerschein) ·        Ein Lichtbildausweis ·        Eine Erklärung durch eine anwesende Person, die eindeutig bestätigen kann wie der bzw.

die Jugendliche heißen und wie alt er/sie ist.   Was passiert eigentlich wenn ich eines von diesen Gesetzpunkten missachte? Absehen von der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens, wenn geringes Verschulden des Jugendlichen vorliegt oder die Verwaltungsübertretung nur unbedeutende Folgen hat. Erbringung sozialer Leistungen, wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen in der Freizeit, wenn der Jugendliche und dessen gesetzlicher Vertreter der Erbringung der sozialen Leistungen zustimmen. Wird die soziale Leistung vollständig erbracht, wird das Strafverfahren eingestellt. Geldstrafe bis zu 200€(bei schweren Umständen bis zu 300€), wenn die soziale Leistung nicht erbracht wird oder wenn der Jugendliche und der gesetzliche Vertreter der Erbringung der sozialen Leistungen nicht zugestimmt haben. Erschwerende Umstände liegen insbesondere im Wiederholungsfall vor.

      Das Schulgesetz   Schulgesetz – was haben wir Schüler für Rechte, was ist unsere Pflicht?   Wir als Schüler haben das Recht          .:: auf Beteilung an der Gestaltung des Unterrichts                                                            .:: auf Beteilung an der Wahl des Unterrichtsmittel                                                            .:: auf Anhörung                                                            .:: auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen                                                            .:: auf Information über den aktuellen Notenstand .


:: auf Interessensvertretung und somit Mitsprache bei der Gestaltung des Schullebens durch die Wahl eines Klassen-  und Schulsprechers.   Aber wir haben auch Pflichten und diese wären            .:: pünktlicher und regelmäßiger Besuch des Unterrichts                                                                                    .:: Teilnahme an Schulveranstaltungen                                                                                    .:: Befolgung der Hausordnung                                                                                    .:: Unterricht durch Mitarbeit fördern (Hausübungen gehören zur Mitarbeit)     Wie sieht es eigentlich mit der Beurteilung unserer erbrachten Leistungen aus? Der Lehrer muss alle erbrachten Leistungen eines Schuljahres in die Beurteilung einbeziehen, wobei er den zuletzt erbrachten Leistungen mehr Gewicht beimessen muss.

Das Verhalten in der Schule darf nicht in die Beurteilung miteinbezogen werden.   Schularbeitenstoff muss mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden. Schularbeiten dürfen nicht an einem Tag stattfinden, der unmittelbar auf drei aufeinander folgende schulfreie Tagen oder einer mehrtägigen Schulveranstaltung oder Schulbezogenen Veranstaltung folgt. Wird bei einer Schularbeit einer Klasse mehr als die Hälfte mit „5“ benotet, so muss diese mit neuen Aufgabenstellung und demselben Stoffgebiet binnen zwei Wochen wiederholt werden. Es zähl jedoch die bessere Note dieser zwei Überprüfungen. Es dürfen innerhalb einer Woche nicht mehr als 3 Schularbeiten geschrieben werden.

  Ähnliches gilt für Tests. Sie dürfen nur ein kleineres in sich abgeschlossenes Stoffgebiet umfassen und nicht in Schularbeitenfächern gehalten werden. Sie sind mindestens zwei Unterrichtstage vorher bekannt zugeben.   Als letztes möchte ich noch den Punkt, die Berechtigung als Schüler eine Prüfung zu beantragen, behandeln. Jeder Schüler darf pro Semester in jedem Gegenstand eine mündliche Prüfung verlangen(ausgenommen in den Gegenständen Werken, GZ, Turnen, usw.).

Die Anmeldung zur Wunschprüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung möglich ist. Es wird angeraten dies ca. eine Woche vorher zu tun, spätestens zwei Unterrichtstage zuvor.   Das waren natürlich nicht alle Punkte des Schulgesetzes. Wenn wer Interesse hat kann er sich natürlich die Broschüre ausborgen.   Danke für eure Aufmerksamkeit und wenn noch irgendwer fragen hat, bitte.

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