Kinderarbeit in deutschland
            
Kinderarbeit in Deutschland
 
Kinderarbeit - Was ist das?
-       Bezeichnung für die Beschäftigung Minderjähriger 
-       Zwei Arten à "legale und illegale" Kinderarbeit 
-       Wort löst meist negative Emotionen aus 
  à Ausbeutung von Kindern 
 
-       auch in Deutschland nimmt die Zahl arbeitender Kinder / Jugendlicher zu à nach  
  Schätzung  arbeiten rund 500 000 Kinder regelmäßig nach der Schule (legal)
-       aber auch circa 1 000  arbeiten illegal à mangelnde Kenntnisse vom Gesetz
 
Kinderarbeit - Früher in Deutschland
-       viele Kinder und Jugendliche zwischen 6-17 mussten arbeiten um ihre Familie mit-
  zuernähren à Beschäftigungen in Frabriken & Landwirtschaft 
-       gleiche Arbeit wie Erwachsene à kein oder wenig Lohn
-       15 Stunden Arbeitstag
-       Folgen: Kinder starben früh, viele Unfälle . . .
 
    à staatliche Regelung soll Kinderarbeit begrenzen / Kinder schützen
 
Entwicklung des Kinder- & Jugendarbeitschutzgesetzes 
-       1839 Preußisches Regulativ à erster Schritt zum Schutz der Kinder (Verbot zum  
     Beschäftigen von Kindern unter 9 Jahren & Begrenzung der Arbeitszeit auf 10 Stunden)
-       1976 Verabschieden des Jugendarbeitschutzgesetzes (grundsätzliches Verbot zum
     Beschäftigen von Kindern unter 14 Jahren)
-        1. Juli 1998 in Kraft treten der Kinderarbeitsschutzverordnung 
-        bis heute à viele Veränderungen und Ergänzungen am Jugendarbeitsschutzgesetz
 
à Gründe zum Schutz: Angst vor gesundheitlichen Schäden, Bewahren von Freiräumen 
                                    & Ermöglichen einer unbeschwerten Kindheit
 
Gesetz und Ausnahmen 
-       Kinderarbeit grundsätzlich verboten (Kind = wer noch nicht das 15 Lebensjahr vollendet 
hat und vollschulzeitpflichtige Jugendliche)
-       Jugendliche dürfen arbeiten aber mit Einschränkungen ( Jugendlicher = wer kein Kind
    mehr ist aber das 18 Lebensjahr auch noch nicht vollendet hat )
-       Schutz vor Ausbeutung, Gefahren & Überlastung
 
-       Kinder ab 13 Jahren dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern leichte Arbeiten ausführen: 
    à nicht länger als 2 Stunden am Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetriben höchstens
       3 stunden) & für Kinder geeignete arbeiten (z.B Nachhilfe, Erledigung von Einkäufen,
       Babysitten,.
..) à nicht zwischen 18 - 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht
-       für Jugendliche ab 15 Jahren gilt 40-Stunden-Woche, maximal 8 Stunden am Tag und
  nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr, regelmäßige Pausen
 
Gründe um zu Arbeiten
-       Wunsch selbstständig & unabhängig zu sein
-       Erfüllen von persönlichen Wünschen / Träumen & Finanzieren von Hobbys
-       Unterstützen der Familie 
				  
				  
					
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