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  Hexenverfolgung

Hexenverfolgung und Inquisition im 15. und 16. Jahrhundert Mit Verbreitung des Christentums im 12. und 13. Jahrhundert wurden Menschen, die an heidnische Götter glaubten, schnell als Zauberer und Hexen abgestempelt und verfolgt. Diese Hexenverfolgung erreichte im 15.

Jahrhundert in Deutschland ihren Höhepunkt nachdem sie sich langsam von Süddeutschland über das Rheinland bis schließlich nach Norddeutschland verbreitet hatte. Durch die Inquisition, ein Hexengericht, gab es mehr Opfer als je zuvor. Der Papst hatte angeordnet, dass sich Glaubensrichter nicht mehr auf glaubwürdige Zeugen beschränken, sondern nach Ketzern fahnden sollten. Damals galt folgende Formel: Zauberer= Ketzer und Ketzer= Zauberer. Allein in Deutschland wurden mehr als 15 000 Menschen hingerichtet. Die damalige Vorstellung von Hexen Hexen galten als "unlösbar mit dem Teufel verbunden".

Die Menschen dachten, sie würden sich am Hexensabbat treffen, den Teufel anbeten und ihm Leichen ermordeter Kinder als Geschenk zu Füssen legen. Er galt als ungezähmtes Fest, an dem die Hexen in der Nacht Menschenfleisch verzehrten, Unmengen an Alkohol tranken, wild tanzten und miteinander schliefen. Meist fiel der Hexensabbat auf einen kirchlichen Feiertag (Walpurgisnacht, Johannesnacht). Hauptperson war der Satan selbst. Die Menschen sahen in den Hexen eine Bedrohung. Hexenbulle und Hexenhammer Die beiden Dominikanermönche Jacob Sprenger und Henricus Institoris waren Vorkämpfer des Hexenwahnes in Deutschland.

Allerdings stießen sie bei den deutschen Bischöfen und Fürsten auf Unverständnis. Der Glaubensrichter Institoris aus Oberdeutschland, bat den Papst um Hilfe. Also erließ Papst Innozenz VIII. im Jahre 1484 die Hexenbulle. Er rief alle Obrigkeiten auf, sich gegen die Hexen zu verbünden und sie gemeinsam auszurotten, da dem christlichen Glauben und der Kirche tödliche Gefahr drohte. Der Hexenhammer ist das unselige Buch, das 1487 unter dem Titel Malleus maleficarum von Jacob Sprenger und Institoris veröffentlicht wurde.

Es fasst in drei Teilen, 42 Kapiteln und 35 Fragen zusammen, was man zum Thema Hexerei festgestellt hatte. "Die Bibel des Hexenwahns" wurde mit 29 Auflagen für die folgenden 200 Jahre aufgelegt. Aufspürung und Anklage der Verdächtigen Häufig wurden unschuldige Menschen von ihrem missgünstigen Nachbarn, Untergebenen oder Verwandten der Hexerei beschuldigt. Die Grundlage der Verurteilung war die sogenannte Carolina, die "peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532". Der Artikel 44 war jedoch so ungenau formuliert, dass der Hexenrichter gegen jeden Anklage erheben konnte.

In der Carolina war festgelegt, dass der Hexenrichter die Anschuldigung genau zu prüfen hatte. Einer solchen Prüfung entzogen sich aber viele Richter. Die Ausrede war immer die gleiche, nämlich "Der Pakt mit dem Teufel" sei ein Ausnahmeverbrechen. Angeklagte Angeklagt konnten alle werden. Die Frauen als Hexen und die Männer als Zauberer oder Werwolf. Selbst Kinder über 4 Jahren wurden der Hexerei beschuldigt.

Oft waren die Opfer hässlich oder gebrechlich. Oft waren es aber die Frauen, die als Hexen angeklagt wurden. Denn Frauen galten in der christlich geprägten Männergesellschaft als minderwertig, schwach, treulos , leichtfertig und leicht beeinflussbar. Oft gab es auch Mitgeschworene, die z. B. von der Angeklagten verführt worden waren.

Der Prozess Nachdem der Verdacht als Hexe bestätigt worden war, wurde das Opfer in den Kerker gesperrt. Dort erging es ihm sehr schlecht, weil die Gefängnisse damals kalt, dunkel und feucht waren. Auch gab es viel Ungeziefer. Die ersten Befragungen verliefen nach einem vorgegebenen Schema. Es kam vor, dass das Verhör mit einer religiösen Zeremonie eingeleitet wurde. Dabei betete man über den Angeklagten und hängte ihm Reliquien um.

Dann wurden Fragen gestellt wie: Wann hat er sich dem Teufel versprochen? Wie oft war er beim Hexensabbat? Wen hat er dort gesehen? Welchen Schaden hat er durch Zauberei angerichtet? Hexen hatten in den Prozessen zwar Verteidiger, doch die erhielten oft nicht vollständige Auskünfte, sodass sie sich kein Bild über das Verfahren machen konnten. Außerdem mussten sie aufpassen, dass sie nicht selbst in den Verdacht der Hexerei gerieten. Den Angeklagten wurden auch zuerst Folterwerkzeuge gezeigt, damit sie aus Angst vor der Folter sofort ein Geständnis ablegten. Wenn die Beschuldigten jedoch immer noch nicht geständig war, legte der Henker die Folterwerkzeuge an und drehte sie leicht zu, um zu vermitteln, dass es jetzt langsam ernst wurde. War das Opfer immer noch stur, folgte die Hexenprobe. Hexenproben Wasserprobe: Das Opfer wurde in einen Sack geschnürt.

Meist fesselte man auch man noch Hände und Füße. Wenn das Opfer unterging, war es zwar tot, aber zumindest war es keine Hexe gewesen. Schwamm es allerdings trotz der Hinderung, galt es als Hexe, weil das Wasser, das reinste Element, sie abgestoßen hatte. Sie wurde hingerichtet. Bei dieser Probe starb man so oder so. Nadel- oder Stichprobe: Hatte das Opfer ein Muttermal, so wurde in dieses eine Nadel gestochen.


Trat Blut heraus, was als Zeichen der Reinheit galt, war es keine Hexe. Es ist jedoch nicht bewiesen, dass je aus einem Muttermal Blut floss. Gewichtsprobe: Das Opfer wurde gewogen. Ein bestimmtes Gewicht war vorgegeben, allerdings kann es hier nicht erwähnt werden welches, weil es von Region zu Region variierte. Wog das Opfer 5 Kilo mehr oder weniger, galt es als Hexe, weil man annahm, dass es die Waage verhext hatte. Foltermethoden Hexenfoltern dauerten länger als normale Foltern.

Teilweise währten sie sogar mehrere Tage. Die Männer waren meist nackt, während die Frauen ein weites Hemd trugen. Die erste Methode waren die Daumenschrauben (Metallspangen), in denen die Finger gepresst wurden. Hatte man diese überstanden, folgten die "spanischen Stiefel". Die Unterschenkel wurden zwischen Metallplatten gespannt, die mit jeder Frage fester zusammen gedrückt wurden. War auch dies erfolglos, wurde man an gefesselten Armen aufgezogen und bekam Gewichte an die Füße.

Teilweise wurden die Opfer auch auf Streckbänke gespannt. Sie wurden an Händen und Beinen gefesselt und dann immer weiter auseinander zogen. Dies nannte man auch das "Strecken". Eine besonders harte Methode war der Messingsarg. Das Opfer wurde in einen offenen Messingsarg gelegt, unter dem eine Flamme entzündet wurde. Da Messing, wie jedes andere Metall auch, exzellent Wärme leitet, erhitzte sich der ganze Behälter sehr schnell.

Das Opfer verbrannte sich am ganzen Körper und erlitt unmenschliche Schmerzen. Urteile Die meisten Hexenprozesse endeten mit einem Todesurteil. Es gab jedoch auch Freisprüche. Die Freigesprochenen teilte man in 3 Gruppen. Zuerst waren da die Kranken, denen man aus Mitleid die Strafe erließ, dann die, denen man nichts nachweisen konnte und zuletzt die Verstoßenen, die es besonders schwer hatten, weil sie überall abgewiesen wurden. Viele arme Menschen endeten aber auf dem Scheiterhaufen.

Es kam vor, dass der Landesfürst sie vorher aus Güte und Mitleid erwürgen oder enthaupten ließ. Denn die Carolina verlangte unter Artikel 109 die Verbrennung bei lebendigem Leibe. Teilweise kamen auch Massenverbrennungen vor. Die letzte Hexenverfolgung in Europa war im 18. Jahrhundert.

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