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  Jean jaques rousseau (1712-1778)

Jean Jacques Rousseau (1712-1778)    1. Biographie   1712 geboren am 28. Juni als Sohn eines Genfer Uhrenmachers und einer Calvinistin à problematische Kindheit 1728-42 Aufenthalt bei Madame de Warens in Annecey (mütterliche Freundin und Geliebte) Zeit intensiver Lektüre und Musikstudien Ab 1742 Hauskehrer in Paris, vorübergehend Diplomat in Venedig Freie Ehe mit Thérèse Levasseur à alle 5 Kinder an Waisenhaus gegeben Anschluss und Mitarbeit bei Enzyklopädisten (Diderot, Voltaire) Ab 1748 Arbeit als Komponist 1750 Ruhm durch preisgekrönte Abhandlung, ob die Wissenschaft etwas zur Läuterung beigetragen habe 1755 Über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen lebt vom Notenabschreiben überwirft sich mit fast allen Gönnern und Freunden 1761 Julie oder die neue Heloise (tragische Liebesgeschichte) 1762 Der Gesellschaftsvertrag (Staatstheorie) Emilie, oder über die Erziehung (Erziehungstheorie) Verbot der beiden letzteren Werke, Flucht über Schweiz (1762-66), England (1766-67) Ab 1770 Rückkehr nach Paris, zurückgezogenes Leben in menschenscheuer Einsamkeit Niederschrift Bekenntnisse (Memoiren), Selbstgespräche auf einsamen Spaziergängen (Dialoge) 1778 Tod 1794 Überführung in Pantheon     2. Arten des Willens   Allgemeiner Wille frz. volonté général = Gemeinwille Inhalt & Ziel der Staatspolitik entsteht durch Beratung und Abstimmung der Gemeinschaft à „wirkliches“ Interesse am Gemeinwohl orientiert (Erhalt der Gemeinschaft, öffentliches Wohl) Aufhebung der Einzelinteressen à souverän, unfehlbar, unteilbar Von Minderheit für Mehrheit vertretbar o Wille Aller frz. volonté de tous = Gesamtwille, Wille der Mehrheit Gesamtheit aller (verschiedener) Einzelwillen meist unausgeglichen (unterschiedliche bzw.

gegensätzlichen Wünschen) Ž Ž Ž Einzelwille frz. volonté particulière = Sonderwille der Einzelnen Sonderinteresse jedes Teils der Gemeinschaft abhängig vom persönlichen Standpunkt     3. Gesellschaftsbild und Staatsauffassung   Naturzustand „guter Wille“: Individualität, gesunde Selbstliebe, gefühlsmäßiges Mitleid Einbruch des Privateigentums (an Boden, Gütern, Sklaven, Arbeitskräften, Produktionsstätten bürgerliche Gesellschaft bürgerlicher Gesellschaftsvertrag: Eigentumsrechte, Rechtsordnung, Staatsgewalt =„Betrugsmanöver“ soziale Ungleichheit, Neid, Egoismus, Dekadenz   Republikanischer Gesellschaftsvertrag wechselseitige, völlige Selbstunterwerfung und Selbstregierung, Übertragung aller Freiheitsrechte, Kräfte, Eigentumswerte Rousseaus Republik geringer Umfang des Staatsgebietes à interne Kommunikation möglich (angelehnt an antikes Polis-Modell) hohe sittlich-moralische Reife der Bürger vorausgesetzt unbeschränkte Selbstregierung: Staatsgewalt = Volonté Général = unteilbar, unveräu- ßerlich egalitäre Marktplatzrepublik (Vollversammlung als Souverän) radikale Volkssouveränität: jeder schreibt und stimmt über Gesetze ab keine Gewaltenteilung im gemeinen Sinn, kein Widerstandsrecht Verbot von Parteien u.ä. Organisationen Erschaffung einer Zivilreligion mit Pflichtcharakter (u.a.

zur Aufopferung) 4. Argumentation: „Rousseaus Theorie ist die Rechtfertigung einer Erziehungsdiktatur.“   Pro - kaum Möglichkeiten zum Widerstand à kein Widerstandsrecht - Möglichkeiten zur Veränderung des Gemeinwillen durch Manipulierung, Wertewandel, Umerziehung à selbst Rousseau forderte Institutionen zur Förderung von Tugenorientierung und Volksaufklärung - Rechte und Interessen von Minderheiten ohne Tragfähigkeit à etwa Behinderte ohne generellen Anspruch auf Hilfe zur Selbsthilfe - alles Staatsfeindliche (auch abweichende Lehren & Ideen) verboten - staatliche Vorgeben (Mittellohn, Luxusbekämpfung) à Bildungsegalität - Zwang zur Staatsreligion à Pflichtdogmatismus und Androhung der Todesstrafe - „Zwang zur Freiheit“ à jeder musste mit Volonté Général übereinstimmen   Contra - nicht in größeren Staaten anwendbar, weil Vollversammlungen kaum möglich moralisch-sittlich reifer Bürger vorausgesetzt à verantwortungsvolle, nachsichtige Selbstregentschaft jeder mit gleichen Rechten, Pflichten, Besitztümern beim Beschluss des Gesellschaftsvertrages staatliche Institutionen nicht zwangsweise mit Indoktrinationscharakterà auch heute noch öffentliche Bildungseinrichtungen mit staatlichem Erziehungs- und Aufklärungsauftrag im privaten Bereich Praktizierung der eigenen Konfession möglich Sinn der Erziehung sind Schutz vor negativen Einflüssen und Verwirklichung persönlicher Anlagen     5. Quellen   - Unterlagen Frau Rockstroh - Abitur-Wissen Ethik Politische Ethik; Stark Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Freising; 2002 - Brockhaus Enzyklopädie, Band 18, 23; Brockhaus GmbH, Mannheim; 1992, 1994 - dtv-Atlas Weltgeschichte; Deutscher Taschenbuchverlag GmbH & Co. KG, München; 2000

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