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BZ - Materialien, Band 1 Gabi Müller-Ballin Die Nürnberger Prozesse 1945 - 1949 Vorgeschichte - Verlauf - Ergebnisse - Dokumente Einführung Am 20.11.1945 begann im Nürnberger Justizpalast in der Fürther-Straße 110 im Saal 600 der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher. 21 ehemals führende Vertreter des "1000-jährigen Reiches" saßen auf der Anklagebank. Auch gegen sechs Gruppen und Organisationen - das Reichskabinett, das Führerkorps der NSDAP, SS und SD, SA und Gestapo, Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht - wurde Anklage erhoben. Sie lautete auf Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Nach 9 Monaten wurde am 1.10.1946 das Urteil verlesen: 12 mal die Todesstrafe (Bormann in Abwesenheit), 3 mal lebenslänglich, 4 Zeitstrafen zwischen 10 und 20 Jahren, 3 Freisprüche. Im Anschluß an den internationalen Hauptkriegsverbrecherprozeß fanden die 12 Nürnberger Nachfolgeprozesse statt. Mit dem letzten Urteil am 11. April 1949 waren die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse zu Ende.

Sie wurden zu einer umfassenden Darstellung des nationalsozialistischen Regimes. Anläßlich des 50. Jahrestages des Beginns der Nürnberger Prozesse bietet das Bildungszentrum, die Volkshochschule der Stadt Nürnberg, interessierten Laien eine Zusammenstellung wichtiger Inhalte der Prozesse. Den roten Faden bildet dabei die zeitliche Abfolge der Ereignisse: von den ersten Schritten seit 1940 über die Entstehung der Anklageschrift bis zur Eröffnung des Hauptkriegsverbrecherprozesses. Daran schließen sich Auszüge aus den Beweisvorträgen der amerikanischen, britischen, französischen und sowjetischen Anklagebehörde an. Es folgt eine kurze Darstellung der Argumente der Verteidigung und ein Überblick über das Urteil.

Exemplarisch werden die Schuldsprüche einschließlich Begründung durch das Gericht für vier der einundzwanzig angeklagten Einzelpersonen im Wortlaut zitiert. Den Abschluß bildet eine Übersicht über die Nürnberger Nachfolgeprozesse. Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß stellte schon allein in organisatorischer Sicht alles bisher Dagewesene in den Schatten. An 218 Tagen wurde verhandelt. Das Sitzungsprotokoll umfaßt 4 Millionen Wörter und füllte 16 000 Seiten. Von der Anklage wurden 2360 Beweisdokumente vorgelegt, von der Verteidigung 2700.

Das Gericht hörte 240 Zeugen und prüfte 300 000 eidesstattliche Erklärungen. Der Prozeß wurde in vier Sprachen geführt: englisch, französisch, russisch und deutsch. Die vorliegende Zusammenstellung kann nur eine grobe Skizze sein. Es werden eine Reihe wichtiger Aspekte angesprochen, andere jedoch, die in der zeitgeschichtlichen Forschung und in der politischen Diskussion nach 1949 bis heute eine wichtige Rolle spielen, konnten - schon aus Platzgründen - nicht berücksichtigt werden. Nürnberg, Juni 1995 Gabi Müller-Ballin INHALT  Einführung Stationen auf dem Weg nach Nürnberg  Zur Vorgeschichte des Hauptkriegsverbrecherprozesses- Die Erklärung von St. James - UNWCC und Moskauer Konferenz - Robert Jackson wird Chef der Anklagebehörde - Das Londoner Abkommen Die Anklage - Anklagevertretung - Anklageschrift - Anklagepunkt 1: Verschwörung - Anklagepunkt 2: Verbrechen gegen den Frieden - Anklagepunkt 3: Kriegsverbrechen - Anklagepunkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit - Die Angeklagten - Reaktionen der Angeklagten auf die Anklageschrift  Die Prozeßeröffnung aus den Beweisvorträgen der Anklagebehörde- Das Hoßbach-Protokoll - KZ-Filme als Beweismaterial - Die Schmundt-Notizen - "Zwangsarbeit - wirtschaftliche Ausplünderung - Verbrechen gegen die menschlichen Lebensgrundlagen" - Zeugin Madame Vaillant-Couturier - Oradour-sur-Glane - Zeuge der Anklage: Generalfeldmarschall Friedrich Paulus - "Das Verpflegen von Kriegsgefangenen ist eine mißverstandene Menschlichkeit" - "Technik der Entvölkerung" - "12 Gebote für das Verhalten der Deutschen im Ostraum und die Behandlung der Russen" - Lidice und andere - Jüdische Babys in Auschwitz  Die Verteidigung - Die Zuständigkeit des Gerichts wird in Frage gestellt - Das "tu quoque" Argument - Zeuge der Verteidigung: Rudolf Höß, Kommandant von AuschwitzDie Schlußplädoyers der Verteidigung und der Anklagebehörde Die angeklagten OrganisationenSchlußworte der AngeklagtenDie Nürnberger "Prozeß-Gemeinde" Die Presse in NürnbergDas Urteil- Die Richter - Die Urteilsverkündung - Zu den grundsätzlichen Rechtsfragen des Verfahrens - Zum Begriff der Verschwörung - Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten - Tabelle der Strafausspüche - Die Vollstreckung des Urteils Zur Bedeutung von "Nürnberg"Die Nürnberger Nachfolgeprozesse - Ärzte und Juristen - SS und Polizei - Industrielle und Bankiers - Militärische Führer - Minister und hohe Regierungsbeamte - Tabelle der StrafaussprücheZeittafel Anmerkungen und Literaturnachweis Dokumente im Wortlaut:A) Das Hoßbach-Protokoll, in: Der Prozeß gegen die Haupt- kriegsverbrecher, Urkunden und anderes Beweismaterial, Nachdruck München 1989, Bd.


1,S. 402 ff, Dokument 386-PS, B) Fritz Sauckel, Das Programm des Arbeitseinsatzes (20.4.1942), in: Der Prozeß ...

, Urkunden ...,Bd. 1, S. 55-71, Dokument 016-PS C) Entwurf einer Rede Krupps,"Gedanken über den großindustriellen Unternehmer".

., in:Der Prozeß gegen ..., Urkunden ..

., Bd. 11, S. 67 ff., Dokument 317-D D) Schuldsprüche gegen Keitel, Streicher, Funk und Schacht im Wortlaut, in: Der Prozeß gegen ..

., Protokoll, Bd. 1, S. 324 ff (Keitel), S. 340 ff (Streicher), S. 243 ff (Funk), S.

346 ff (Schacht). Stationen auf dem Weg nach Nürnberg Zur Vorgeschichte des Hauptkriegsverbrecherprozesses Bereits 1940 erhoben die britische, tschechische, französische und polnische Regierung offizielle Proteste gegen die Verbrechen, die von den Deutschen während der Besetzung in Polen und der Tschechoslowakei begangen wurden. Im Oktober 1941 verdammte Franklin D. Roosevelt öffentlich " die Hinrichtung ganzer Reihen unschuldiger Geiseln" durch die Deutschen. Winston Churchill, der englische Premierminister, schloß sich diesem Schritt des amerikanischen Präsidenten an. Die Sowjetunion sandte im November 1941 und im Januar 1942 diplomatische Noten aus, in denen die deutsche Regierung der "systematischen und bewußten verbrecherischen Verletzung des Völkerrechts", die durch Brutalitäten und Gewalttaten gegen russische Kriegsgefangene, durch Plünderungen und Zerstörungen sowie durch Grausamkeiten gegen die Zivilbevölkerung begangen worden sei, beschuldigt wurde.

Die Erklärung von St. James Im Januar 1942 wurde in einer Konferenz in London der erste Schritt zur Formulierung eines Programms für die Behandlung von Kriegsverbrechern unternommen. An dieser Konferenz nahmen Repräsentanten folgender von den Deutschen besetzten Länder teil: Belgien, Tschechoslowakei, Frankreich, Griechenland, Holland, Jugoslawien, Luxemburg, Norwegen und Polen . In der Erklärung von St. James vom 13.1.

1942 bezeichneten die Konferenzteilnehmer "als eines ihrer wichtigsten Kriegsziele die Bestrafung der für die Verbrechen Verantwortlichen, und zwar im Wege der Rechtsprechung, gleichgültig, ob die Betreffenden alleinschuldig oder mitverantwortlich für diese Verbrechen waren". (1) Die Unterzeichnermächte verlangten ferner, "daß im Geiste internationaler Solidarität a) die Schuldigen oder Verantwortlichen ohne Ansehen der Nationalität gesucht und vor Gericht gestellt und abgeurteilt würden, b) daß die verkündeten Urteile vollstreckt würden"(2). In der Anerkennung der Erklärung von St. James durch die Vereingten Staaten von Nordamerika, Großbritannien und die Sowjetunion wurde die Ansicht bekräftigt, daß über die Kriegsverbrechen in Gerichtsverfahren verhandelt werden sollte. UNWCC und Moskauer Konferenz Im Oktober 1942 trat die von 17 Nationen - Australien, Belgien, Kanada, China, Frankreich, Griechenland, Holland, Indien, Jugoslawien, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Polen, Südafrika, Tschechoslowakei, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika - gebildete "Kriegsverbrechenskommission der Vereinigten Nationen" erstmals zusammen. Die UNWCC (United Nations War Crimes Commission) wurde eine wichtige Zentralstelle für Kriegsverbrecher-Angelegenheiten.

Sie empfing und registrierte Anzeigen, die von den Mitgliedsstaaten eingereicht wurden und veröffentlichte Listen von Personen, die der Kriegsverbrechen verdächtig waren. Anläßlich der Moskauer Konferenz wurde am 1. November 1943 die "Erklärung über deutsche Grausamkeiten im besetzten Europa" von Großbritannien, der Sowjetunion und den USA veröffentlicht. Ihrzufolge sollten Kriegsverbrecher an das Land, in dem sie die Verbrechen verübt hatten, ausgeliefert, und nach dem dort geltenden Recht verurteilt werden. Die Hauptkriegsverbrecher, deren Taten nicht mehr geographisch lokalisiert werden können, weil sie in mehreren Ländern Verbrechen begingen, sollten nach einer gemeinsamen Entscheidung der Regierungen der Alliierten bestraft werden. Das war die Basis für die späteren Übereinkommen, auf Grund deren die Nürnberger und andere internationale Prozesse (Tokio) abgehalten wurden.

Robert Jackson wird Chef der Anklagebehörde Als der Krieg in Europa sich seinem Ende näherte, stellte die Behandlung der Kriegsverbrecher eine der wichtigsten Aufgaben für die Gestaltung des Friedens dar. Während der Konferenz in San Francisco , Anfang Mai 1945, führten diplomatische Vertreter der vier Alliierten Besprechungen über die Errichtung eines Internationalen Militärgerichts zur Aburteilung der europäischen Hauptkriegsverbrecher durch. In den USA wurde der Richter am Obersten Bundesgericht, Robert H. Jackson am 2. Mai von Präsident Truman beauftragt, verbindliche Verhandlungen über die in Aussicht genommenen Verfahren zu führen. Gleichzeitig wurde er zum Chef der Anklagebehörde bestellt.

Richter Jackson sammelte zunächst einen Stab von Mitarbeitern um sich und überreichte am 6. Juni 1945 nach einer Reihe von Besprechungen im besetzten Deutschland, in Frankreich und in England einen vorläufigen Bericht an Präsident Truman. In diesem Bericht, der die öffentliche Aufmerksamkeit in weitem Umfang auf sich zog und Anlaß zu vielen Debatten zwischen Juristen und Vertretern der öffentlichen Meinung bot, wurden die grundsätzlichen Rechtsbegriffe und der Plan der Nürnberger Prozesse entwickelt.Sinn und Zweck der Strafverfolgung sei es, so Jackson, "eine gut dokumentierte historische Darstellung dessen zu erarbeiten, was nach unserer Überzeugung ein großangelegter, konzentrierter Plan war, die Aggressionen und Barbareien anzuzetteln und zu verüben, die die Welt schockiert haben ...

Wir müssen unglaubliche Ereignisse durch glaubwürdige Beweise festhalten." (3) Das Londoner Abkommen Bald nach der Veröffentlichung des Jackson-Berichtes kamen die Vertreter der vier Alliierten in London zusammen. Die Konferenz wurde am 26.6.1945 eröffnet und erarbeitete in den folgenden Wochen ein "Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse" sowie eine "Verfassung der Internationalen Militärgerichte". Trotz ernster Meinungsverschiedenheiten zwischen den vier Delegationen, u.

a. bezüglich der Definition der zur Verhandlung anstehenden Verbrechen, des Gerichtsortes, der voraussichtlichen Dauer der Verfahren, kam es am 8.8.45 nach insgesamt 15 Sitzungen zur Unterzeichnung des "Londoner Abkommens", dem sich im folgenden 19 weitere Nationen anschlossen. Das Londoner Abkommen basierte im allgemeinen auf den Vorschlägen des Jackson-Berichts und regelte die Zusammensetzung, die Zuständigkeit und das Verfahren des Internationalen Militärgerichtshofs. Berlin wurde Dauersitz des Tribunals und Nürnberg als Verhandlungsort für den ersten Prozeß ausgewählt.

Die Signatarmächte bestimmten sodann die Mitglieder des Tribunals und die Hauptankläger. Letztere erhoben in Berlin am 18. Oktober 1945 die Anklage gegen 24 Einzelpersonen und sechs "Gruppen oder Organisationen". Mit der Unterzeichnung des Londoner Statuts stand auch der Gang des Prozesses selbst fest, denn Artikel 24 bestimmte folgenden Verlauf:   a. Die Anklage wird vorgelesen. b.

Der Gerichtshof fragt jeden Angeklagten, ob er sich schuldig bekennt oder nicht. c. Die Anklagebehörde gibt eine einleitende Erklärung ab. d. Der Gerichtshof fragt die Anklagebehörde und die Verteidigung, ob und welche Beweismittel sie dem Gericht anzubieten wünschen, und entscheidet über die Zulässigkeit jedes Beweismittels. e.

Die Zeugen der Anklagebehörde werden vernommen. Nach ihnen die der Verteidigung. Danach wird der vom Gericht als zulässig erachtete Gegenbeweis seitens der Anklagebehörde oder Verteidigung erhoben. f. Der Gerichtshof kann jederzeit Fragen an Zeugen oder Angeklagte richten. g.

Anklagebehörde und Verteidiger sollen jeden Zeugen und Angeklagten, der Zeugnis ablegt, verhören und sind befugt, sie im Kreuzverhör zu vernehmen. h. Sodann hat die Verteidigung das Wort. i. Nach ihr erhält die Anklagebehörde das Wort. j.

Der Angeklagte hat das letzte Wort k. Der Gerichtshof verkündet Urteil und Strafe.(4) Die Anklage Anklagevertreter vor Gericht waren jeweils als Hauptankläger - für die USA: Justice Robert H. Jackson - für Großbritannien: S.M. Generalstaatsanwalt Sir Hartley Shawcross, K.

C., .M.P. - für Frankreich: Francois de Menthon, Auguste Champetier de Ribes - für die UdSSR: General R.A.

Rudenko Die Anklageschrift Kernpunkt des Londoner Statuts war Artikel 6, der die Zuständigkeit des Internationalen Militärgerichtshofes regelte. "Die folgenden Handlungen, oder jede einzelne von ihnen, stellen Verbrechen dar, für deren Aburteilung der Gerichtshof zuständig ist. Der Täter solcher Verbrechen ist persönlich verantwortlich: Verbrechen gegen den Frieden: nämlich Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen oder Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen; Kriegsverbrechen: nämlich Verletzungen der Kriegsgesetze und der Kriegsgebräuche. Solche Verletzungen umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Ermordung, Mißhandlung oder Verschleppung der entweder aus einem besetzten Gebiet stammenden oder dort befindlichen Zivilbevölkerung zur Sklavenarbeit oder zu irgendeinem anderen Zweck, Ermordung oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See, Tötung von Geiseln, Raub öffentlichen oder privaten Eigentums, mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten und Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung; Verbrechen gegen die Menschlichkeit: nämlich Ermordung, Ausrottung, Versklavung, Verschleppung oder andere an der Zivilbevölkerung vor Beginn oder während des Krieges begangene unmenschliche Handlungen; oder Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen in Ausführung eines Verbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen, für das der Gerichtshof zuständig ist, unabhängig davon, ob die Handlung gegen das Recht des Landes , in dem sie begangen wurde, verstieß oder nicht. Anführer, Organisatoren, Anstifter und Teilnehmer, die an der Fassung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung zur Begehung eines der vorgenannten Verbrechen teilgenommen haben, sind für alle Handlungen verantwortlich, die von irgendwelchen Personen in Ausführung eines solchen Planes begangen worden sind."(5) In der 25.

000 Wörter umfassenden Anklageschrift, die auf dem eben zitierten Artikel 6 beruhte, wurde aus a) Verbrechen gegen den Frieden zwei Anklagepunkte, nämlich Anklagepunkt 1 Verschwörung und Anklagepunkt 2 Verbrechen gegen den Frieden. Worum ging es der Anklagevertretung im einzelnen? Nachfolgend zentrale Ausschnitte aus der Anklageschrift, die die vier Anklagepunkte näher beschreiben und erläutern. Anklagepunkt 1: Verschwörung Dieser Anklagepunkt bezieht sich auf die Teilnahme als Führer, Organisatoren, Anstifter und Mittäter an der Ausarbeitung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung, die darauf zielte oder mit sich brachte die Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen das Kriegsrecht und gegen die Humanität. Mit allen Mitteln, gesetzlichen und ungesetzlichen, wobei die Verschwörer auch Drohung, Gewalt und Angriffskriege erwogen, wollten sie erreichen: den Versailler Vertrag und seine Beschränkungen der militärischen Rüstungen zu vernichten sowie sich die 1918 verlorenen Gebiete und noch weitere anzueignen. Als ihre Ziele immer ungeheuerlicher wurden, planten sie ihre Angriffskriege unter Verletzung internationaler Verträge und Vereinbarungen. Um andere Personen für die Teilnahme zu gewinnen und sich ein Höchstmaß an Kontrolle über das deutsche Volk zu sichern, wurden unter anderem folgende Grundsätze aufgestellt und ausgenutzt: die Lehre vom "deutschen Blut" und von der "Herrenrasse", von der sie das Recht ableiteten, andere Rassen und Völker zu unterjochen und auszurotten; das "Führerprinzip" mit unbegrenzter Macht der Führerschaft und bedingungslosem Gehorsam der anderen; die Lehre, daß Krieg eine edle und notwendige Beschäftigung für die Deutschen sei.

Die Verschwörer zielten darauf ab, durch Terror und mit dem gewalttätigen Heer der SA die deutsche Regierung zu untergraben und zu stürzen. Sie setzten, nachdem Hitler Reichskanzler geworden war, die freiheitlichen Artikel der Weimarer Verfassung außer Kraft und verboten alle anderen Parteien. Sie festigten ihre Macht durch Gleichschaltung, militärische Erziehung der Jugend, Konzentrationslager, Mord, Zerstörung der Gewerkschaften, Kampf gegen die Kirchen und pazifistischen Vereinigungen, wobei sie Organisationen wie die SS, die Gestapo und andere einsetzten. Zur Verwirklichung ihrer Herrenvolklehre erhoben sie die unbarmherzige Verfolgung und Ausrottung der Juden zum Programm. Von den 9.600.

000 Juden, die in Europa unter ihrer Herrschaft lebten, sind nach vorsichtiger Schätzung 5.700.000 verschwunden. Anklagepunkt 2: Verbrechen gegen den Frieden Die meisten Angeklagten wirkten dabei mit, die deutsche Wirtschaft zur Ausrüstung der Militärmaschine umzustellen. Bis März 1935 betrieben sie eine geheime Aufrüstung . Sie verließen die Abrüstungskonferenz und den Völkerbund, verkündeten die allgemeine Wehrpflicht und besetzten die entmilitarisierte Zone des Rheinlandes.

Sie verleibten sich Österreich und die Tschechoslowakei ein und begannen schließlich den Angriffskrieg gegen Polen, obwohl sie wußten, daß sie damit auch mit Frankreich und Großbritannien in Krieg geraten würden. Sodann überfielen sie Dänemark, Norwegen, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Jugoslawien und Griechenland. Sie marschierten in die Sowjetunion ein und arbeiteten mit Italien und Japan bei dem Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten zusammen. Insgesamt wurden von ihnen dabei 36 internationale Verträge und Abmachungen 64 mal verletzt oder gebrochen; sie sind im Anhang C der Anklageschrift aufgeführt. Dazu gehören unter anderem die Haager Konvention zur friedlichen Regelung von internationalen Streitfragen von 1899 und 1907; die Haager Konvention V über die Respektierung der Rechte und Pflichten neutraler Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges von 1907; der Garantievertrag von Locarno zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien von 1925; zahlreiche Schieds- und Schlichtungsverträge Deutschlands mit benachbarten Ländern; der Pariser Briand-Kellog-Pakt zur Verdammung des Krieges als eines Instruments der nationalen Politik von 1928; eine Reihe von Zusicherungen, Erklärungen und Nichtangriffsverträgen Deutschlands; und die Verletzung des Münchner Abkommens von 1938. Anklagepunkt 3: Kriegsverbrechen Abschnitt A dieses Anklagepunktes behandelt die Ermordung und Mißhandlung der Bevölkerung von besetzten Gebieten, wobei Erschießen, Erhängen, Vergasen, Aushungern, übermäßiges Zusammenpferchen, planmäßige Unterernährung, systematische Überarbeitung, unzureichende Hygiene, Prügel, Folter und Experimente hervorgehoben werden.

Hinzu kommen Massenmorde an Gruppen bestimmter Rasse oder Nationalität, Verhaftung und Freiheitsentzug ohne Gerichtsverfahren sowie unmenschliche Haft in Konzentrationslagern. Die nachfolgenden Einzelheiten sind nur Beispiele aus der Fülle des Materials: In Frankreich kam es zu Massenverhaftungen, denen Martern folgten wie Eintauchen in kaltes Wasser, Erstickung, Ausrenken von Gliedern und Benutzung von Folterwerkzeugen wie des eisernen Helms und elektrischen Stroms. In Nizza wurden im Juli 1944 die Gefolterten zur Schau gestellt. Von 228.000 Franzosen, die in Konzentrationslager gebracht wurden, gab es nur 28.000 Überlebende.

In Oradour-sur-Glane wurde die gesamte Ortsbevölkerung erschossen oder lebendig in der Kirche verbrannt. Unzählige Morde und Grausamkeiten wurden in Italien, Griechenland, Jugoslawien und in den nördlichen und östlichen Gebieten begangen. In Polen und in der Sowjetunion gehen die Zahlen in die Millionen. Etwa 1.500.000 Menschen wurden in Majdanek, ungefähr 4.

000.000 in Auschwitz umgebracht. Im Lager von Ganow, wo 200.000 Menschen ermordet wurden, kam es zu ausgeklügelten Grausamkeiten wie Bauchaufschlitzen und Erfrierenlassen in Wasserfässern. Massenerschießungen fanden unter Musikbegleitung statt. Im Gebiet von Smolensk wurden mehr als 135.

000 Menschen ermordet, im Gebiet von Leningrad 172.000, im Gebiet von Stalingrad 40.000. In Stalingrad selbst wurden nach der Vertreibung der Deutschen über tausend verstümmelte Leichen von Ortsbewohnern gefunden, die Foltermerkmale aufwiesen, darunter 139 Frauen, denen die Arme in schmerzhafter Weise nach hinten gebogen und mit Draht zusammengeschnürt waren; einigen waren die Brüste abgeschnitten worden, auf den Leichen der Männer war der fünfzackige Judenstern mit einem Eisen eingebrannt oder mit einem Messer ausgeschnitten, einigen war der Bauch aufgeschlitzt. In der Krim wurden 144.000 Menschen auf Lastkähne getrieben, aufs Meer gefahren und ertränkt.

In Babi Jar bei Kiew wurden über 100.000 Männer, Frauen und Kinder und Greise ermordet, in Kiew selbst 195.000, im Gebiet Rowno über 100.000, im Gebiet von Odessa 200.000, in Charkow etwa 195.000 erschossen, zu Tode gefoltert oder vergast.

In Dnjepropetrowk wurden 11.000 Frauen, Greise und Kinder erschossen oder lebendig in eine Schlucht geworfen. Mit den Erwachsenen rotteten die Nazis unbarmherzig auch die Kinder aus. Sie töteten sie in Kinderheimen und Krankenhäusern, begruben sie bei lebendigem Leibe, warfen sie ins Feuer, erstachen sie mit Bajonetten, vergifteten sie, führten Experimente an ihnen aus, zapften ihnen Blut zum Gebrauch in der deutschen Armee ab und warfen sie ins Konzentrationslager, wo sie durch Hunger, Folter und Seuchen ums Leben kamen. Im Lager Janow in Lemberg töteten die Deutschen 8.000 Kinder in zwei Monaten.

Abschnitt B des dritten Anklagepunktes befaßt sich mit der Deportation von Millionen Menschen aus den besetzten Gebieten zur Sklavenarbeit und für andere Zwecke, wobei viele wegen der schrecklichen Verhältnisse schon auf den Transporten starben. Als Beispiele werden unter anderen Belgien angegeben, von wo 190.000 Menschen nach Deutschland verschleppt wurden, die Sowjetunion mit 4.978.000 und die Tschechoslowakei mit 750.000 Deportierten.

Abschnitt C gilt Mord und Mißhandlung an Kriegsgefangenen, wobei ebenfalls wieder viele Beispiele aufgeführt werden, zu denen unmenschliche Märsche, Prügel, Hunger, Vergasungen, Foltern, Fesselungen und Erschießungen gehören. Abschnitt D stellt fest, daß die Angeklagten im Laufe ihrer Angriffskriege in den von den deutschen Streitkräften besetzten Ländern dazu übergingen, in weitem Maße Geiseln aus der Zivilbevölkerung herauszugreifen und zu töten, besonders in Frankreich, Holland und Belgien. In Krajlevo, Jugoslawien wurden einmal 5.000 Geiseln erschossen. Abschnitt E betrifft die Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums. Dazu gehörte es, den Lebensstandard in den besetzten Gebieten durch Abtransport von Nahrungsmitteln herabzusetzen und Hungersnöte hervorzurufen, Rohstoffe und Maschinen fortzuschaffen, Geschäftsunternehmungen und industrielle Anlagen zu beschlagnahmen sowie Eigentümer zu zwingen, ihren Besitz "freiwillig" abzutreten.

Ferner wurden der Wert der Landeswährungen herabgesetzt, hohe Besatzungssteuern auferlegt, Ländereien für deutsche Siedlungszwecke enteignet, ganze Industriestädte zerstört, Kulturstätten und wissenschaftliche Institute vernichtet, Museen und Galerien geplündert. Frankreich wurden dabei Werte in Höhe von 1.337 Milliarden Francs entzogen. Die Sowjetunion nennt ebenfalls enorme Zerstörungen und Ausbeutungen, darunter 1.710 Städte und 70.000 Dörfer, die von den Deutschen zerstört oder schwer beschädigt wurden, was 25 Millionen Menschen obdachlos machte.

Ferner hebt die Sowjetunion hervor, daß die Deutschen Gut und Museum Leo Tolstois zerstörten, das Grab des großen Schriftstellers entweihten und ebenso das Tschaikowskij-Museum in Klin vernichteten. Der Gesamtbetrag der der Sowjetunion zugefügten Schäden wird mit 679 Milliarden Rubel angegeben. Die der Tschechoslowakei entzogenen Werte beliefen sich auf 200 Milliarden Kronen. Abschnitt F behandelt die Eintreibung von finanziellen Kollektivstrafen. Die Gesamtsumme der Bußen zum Beispiel, die allein französischen Gemeinden auferlegt wurden, beläuft sich auf 1.157.

179.484 Francs. Abschnitt G betrifft die frevelhafte Zerstörung von großen und kleinen Städten und Dörfern sowie Verwüstungen ohne militärisch begründete Notwendigkeit. In Norwegen wurde ein Teil der Lofoten zerstört, ebenso die Stadt Telerag. In Frankreich fielen außer Oradour-sur-Glane zahlreiche andere Orte willkürlicher Zerstörung zum Opfer, die Stadt Saint-Die wurde niedergebrannt, der Hafenbezirk von Marseille in die Luft gesprengt, Kurorte wurden in Trümmer gelegt. In Holland wurden Häfen, Schleusen, Deiche und Brücken zerstört und ungeheuere Verwüstungen durch Überflutungen angerichtet.

Griechenland und Jugoslawien werden mit vielen sinnlos zerstörten Ortschaften erwähnt, so zum Beispiel das Dorf Skela in Jugoslawien, das durch Feuer dem Erdboden gleichgemacht wurde, wobei die Deutschen alle Einwohner töteten. Das gleiche Schicksal erlitten Lidice und seine Bewohner in der Tschechoslowakei. Abschnitt H ist der zwangsweisen Rekrutierung von Zivilarbeitern gewidmet, wobei viele Parallelen zu Abschnitt B bestehen. Für Frankreich werden 936.813 Personen genannt, die gezwungen wurden, in Deutschland zu arbeiten. Abschnitt I trägt die Überschrift "Zwang für Zivilbewohner besetzter Gebiete, einer feindlichen Macht den Treueid zu leisten", womit hauptsächlich die Bewohner von Lothringen und dem Elsaß gemeint sind.

Abschnitt J behandelt die Germanisierung besetzter Gebiete . Auch in diesem Abschnitt werden ausschließlich Beispiele aus Frankreich angeführt, wie zum Beispiel die Ansiedlung von 80.000 Deutschen aus dem Saargebiet und Westfalen in Lothringen, wobei 2.000 französische Bauernhöfe Deutschen übertragen wurden, oder die zwangsweise Germanisierung aller französischen Vor- und Familiennamen im Departement Moselle. Für alle im Anklagepunkt 3 genannten Taten werden die Bestimmungen, Verträge und Konventionen genannt, die dadurch verletzt wurden. Anklagepunkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit Dieser Anklagepunkt ist eine Erweiterung des Anklagepunktes 3 und umfaßt folgende zwei Titel: "Ermordung, Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Handlungen gegen Zivilbevölkerungen vor oder während des Krieges" sowie "Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen.

Neben Judenausrottungen werden in diesem Punkt auch Verbrechen an einzelnen Persönlichkeiten aufgeführt, wie die Ermordung des österreichischen Bundeskanzlers Dollfuß, des Sozialdemokraten Breitscheid und des Kommunisten Thälmann. (6) Teil 1 und 2 der Anklageschrift , die Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden betreffend, wurden in erster Linie von den Engländern und Amerikanern verfasst. Für Robert Jackson bestand der Kern der ganzen Klage darin,daß Verbrechen gegen den Frieden zum anerkannten Bestandteil des Völkerrechts erklärt wurden. Die Briten setzten sich gleichfalls für dieses Ziel ein. Die Anklagepunkte "Kriegsverbrechen" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" stützten sich hauptsächlich auf das Beweismaterial über spezifische Grausamkeiten, das von den Sowjets, Franzosen oder den von Deutschen besetzt gewesenen Ländern vorgelegt worden war. Die Angeklagten Angeklagt waren 24 Einzelpersonen und 6 Gruppen und Organisationen.

Die einzelnen Personen waren (mit Funktionsangaben): Hermann Göring Göring war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsführer der SA, General der SS, Mitglied und Präsident des Reichstags, Preußischer Innenminister, Präsident der Preußischen Polizei und Chef der Preußischen Geheimen Staatspolizei, Präsident des Preußischen Staatsrates, Treuhänder des Vierjahresplans, Reichsluftfahrtminister, Präsident des Ministerrates für die Reichsverteidigung, Oberhaupt des Hermann-Göring-Konzerns und designierter Nachfolger Hitlers: Anklagepunkte: 1,2,3,4. Rudolf Hess Heß war in der Zeit von 1921 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Stellvertreter des Führers, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Mitglied des Reichstags, Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung, designierter Nachfolger des "Führers" nach dem Angeklagten Göring, General der SS und General der SA. Anklagepunkte: 1,2,3,4 Joachim von Ribbentrop Ribbentrop war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Außenpolitischer Berater Hitlers, Vertreter der NSDAP in auswärtigen Angelegenheiten, Botschafter in London, Organisator und Leiter der Dienststelle Ribbentrop, Reichsminister für auswärtige Angelegenheiten, Mitglied des politischen Stabes des "Führers" im Hauptquartier und General der SS. Anklagepunkte: 1,2,3,4 Robert Ley Ley war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, Organisationsleiter der NSDAP, Reichstagsmitglied, Führer der Deutschen Arbeitsfront, General der SA und Mitorganisator des "Zentralaufsichtsamtes für die Wohlfahrt der Fremdarbeiter". Anklagepunkte: 1,3,4 Wilhelm Keitel Keitel war von 1938 bis 1945: Chef des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht, Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung und Feldmarschall. Anklagepunkte: 1,2,3,4 Ernst Kaltenbrunner Kaltenbrunner war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS, Mitglied des Reichstags, General der Polizei, Staatssekretär für Sicherheit in Österreich und Chef der Polizei, Polizeipräsident von Wien, Nieder- und Oberösterreich, Leiter des Reichssicherheitshauptamtes und Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes.

Anklagepunkte: 1,3,4 Alfred Rosenberg Rosenberg war in den Jahren 1920 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichstagsmitglied, Reichsleiter der NSDAP für Weltanschauung und Außenpolitik, Herausgeber der nationalsozialistischen Zeitung "Völkischer Beobachter" und der "NS-Monatshefte", Leiter des außenpolitischen Amtes der NSDAP, Sonderbeauftragter für die gesamte geistige und weltanschauliche Schulung der NSDAP, Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Organisator des "Einsatzstabes Rosenberg", General der SS und der SA. Anklagepunkte: 1, 2,3,4 Hans Frank Frank war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS, Reichstagsmitglied, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz, Präsident der Internationalen Rechtskammer und der Akademie für deutsches Recht, Chef der Zivilverwaltung von Lodz, Oberster Verwaltungschef der Militärbezirke von Westpreußen, Posen, Lodz und Krakau und Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete. Anklagepunkte: 1,3,4 Wilhelm Frick Frick war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, General der SS, Reichstagsmitglied, Reichsinnenminister, Preußischer Minister des Inneren, Reichswahlleiter, Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung, Leiter des Zentralbüros für die Einverleibung des Sudetenlandes, Memel, Danzig, der einverleibten Ostgebiete, Eupen, Malmedy und Moresnet, Leiter des Zentralbüros für das Protektorat Böhmen und Mähren, Generalgouverneur für Unter-Steiermark, Ober-Kärnten, Norwegen, Elsaß-Lothringen und für alle anderen besetzten Gebiete, und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. Anklagepunkte: 1,2,3,4 Julius Streicher Streicher war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, General in der SA, Gauleiter von Franken, Hauptschriftleiter des antisemitischen Hetzblattes "Der Stürmer". Anklagepunkte: 1,4 Walther Funk Funk war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Hitlers Wirtschaftsberater, Reichstagsmitglied, Pressechef der Reichsregierung, Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Reichswirtschaftsminister, Preußischer Wirtschaftsminister, Präsident der Deutschen Reichsbank, Wirtschaftsbevollmächtigter und Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung. Anklagepunkte: 1,2,3,4 Hjalmar Schacht Schacht war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Reichswirtschaftsminister, Reichsminister ohne Geschäftsbereich und Präsident der Deutschen Reichsbank.

Anklagepunkte: 1,2 Karl Dönitz Dönitz war von 1932 bis 1945: Befehlshaber der U-Boot-Flottille Weddingen, Befehlshaber der U-Boot-Waffe, Vizeadmiral, Großadmiral und oberster Befehlshaber der deutschen Kriegsmarine, Hitlers Ratgeber und dessen Nachfolger als Haupt der deutschen Regierung. Anklagepunkte: 1,2,3 Erich Raeder Raeder war von 1928 bis 1945: Oberster Befehlshaber der deutschen Kriegsmarine, Generaladmiral, Großadmiral und Admiralinspekteur der deutschen Kriegsmarine. Anklagepunkte 1,2,3 Baldur von Schirach Schirach war von 1924 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Reichsjugendführer beim Stab der Obersten SA-Führung, Reichsleiter in der NSDAP für Jugenderziehung, Leiter der Hitler-Jugend, Reichsverteidigungskommissar, Reichsstatthalter und Gauleiter von Wien. Anklagepunkte: 1,4 Fritz Sauckel Sauckel war in den Jahren 1921 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Gauleiter und Reichsstatthalter von Thüringen, Mitglied des Reichstags, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, zusammen mit dem Angeklagten Ley Leiter der "Reichsdienststelle für die Fürsorge der Fremdarbeiter", General der SS und General der SA. Anklagepunkte: 1,2,3,4 Alfred Jodl Jodl war von 1932 bis 1945: Oberstleutnant in der Operationsabteilung der Wehrmacht, Oberst, Chef der Operationsabteilung des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalmajor, Chef des Wehrmachtführungsstabes und Generalleutnant. Anklagepunkte: 1,2,3,4 Martin Bormann Bormann war in der Zeit von 1925 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichstagsmitglied, Mitglied des Stabes der Obersten Leitung der SA, Gründer und Leiter der Hilfskasse der NSDAP, Stabsleiter des "Führer"-Stellvertreters Heß, Leiter des Parteigerichts, Sekretär des "Führers", Mitglied des Ministerrats für die Reichsverteidigung, Organisator und Leiter des Volkssturms, General der SS und General der SA, Anklagepunkte: 1,3,4 Franz von Papen Papen war in den Jahren zwischen 1932 und 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Reichskanzler, Vizekanzler, Spezial-Bevollmächtigter für die Saar, Unterhändler für das Konkordat mit dem Vatikan, Botschafter in Wien und Botschafter in der Türkei.

Anklagepunkte: 1,2 Arthur Seyß-Inquart Seyß-Inquart war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS, Staatsrat in Österreich, Innenminister und Minister für Sicherheit in Österreich, Bundeskanzler von Österreich, Mitglied des Reichstags, Reichsminister ohne Portefeuille, Chef der Zivilverwaltung in Südpolen, stellvertretender Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete und Reichskommissar für die besetzten Niederlande. Anklagepunkte: 1,2,3,4 Abert Speer Speer war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, Mitglied des Reichstags, Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Leiter der "Organisation Todt", Generalbevollmächtigter für Bewaffnung in der Reichsstelle für den Vierjahresplan und Vorsitzender des Rüstungsrates. Anklagepunkte: 1,2,3,4 Konstantin Freiherr von Neurath Neurath war zwischen 1932 und 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS, Mitglied des Reichstags, Reichsminister, Reichsaußenminister, Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. Anklagepunkte:1,2,3,4 Hans Fritzsche Fritzsche war von 1933 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Hauptschriftleiter des offiziellen deutschen Nachrichtenbüros, Chef des Rundfunksystems und der Presseabteilung des Reichsministers für Propaganda; Ministerialdirektor im Reichspropagandaministerium, Chef der Rundfunkabteilung der Propagandaabteilung der Nazi-Partei und Bevollmächtigter für die politische Organisation des Großdeutschen Rundfunks. Anklagepunkte: 1,3,4 Gustav Krupp von Bohlen und Halbach Krupp war zwischen 1932 und 1945: Leiter der Friedrich-Krupp-AG, Mitglied des Generalwirtschaftsrates, Präsident der Reichsvereinigung der Deutschen Industrie, Leiter der Gruppe für Kohle, Eisen und Metallprodukte unter dem Reichswirtschaftsministerium. Anklagepunkte: 1,2,3,4 (7) Im Anhang A der Anklageschrift wurden unter dem Namen eines jeden Angeklagten die Tatbestände konkretisiert, auf die die Anklagevertretung sich bei der Feststellung der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen stützte.

Neben den einzelnen Angeklagten umfaßte die Anklageschrift sechs "Gruppen und Organisationen": die SS, SA, den "Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht", das "Reichskabinett", das "Führerkorps" der NSDAP und "Gestapo und SD", gegen die Erklärungen ihrer verbrecherischen Betätigung gerichtet werden sollten. Im Rückblich erscheint es, so Telford Taylor, Mitglied der amerikanischen Anklagebehörde und später Hauptankläger bei den Nürnberger Nachfolgeprozessen, als überaus bemerkenswert, daß vier große Nationen mit unterschiedlichen Rechtstraditionen und politischen Einstellungen in der Lage waren, sich auf ein Dokument zu einigen,das eine brauchbare Basis für die gemeinsame Anklage bot.(8) Reaktionen der Angeklagten auf die Anklageschrift Wie nahmen die Gefangenen das furchtbare Dokument auf? Der amerikanische Gerichtspsychologe Gustave M. Gilbert hat die Angeklagten in ihren Zellen beobachtet, mit ihnen gesprochen und ein genaues Tagebuch darüber geführt. Er bittet die Gefangenen, ihre Stellungnahme zu der Anklageschrift mit ein paar Worten an den Rand des Dokuments zu schreiben. Diese Bemerkungen spiegeln nach Ansicht des Psychologen die Charaktere am deutlichsten wider.

Hans Fritzsche: "Es ist die schrecklichste Anklage aller Zeiten. Nur eines ist noch schrecklicher: die Anklage, die das deutsche Volk gegen den Mißbrauch seines Idealismus erheben wird." Franz v. Papen: " Die Anklage hat mich entsetzt, und zwar wegen 1. der Unverantwortlichkeit, mit der Deutschland in diesen Krieg und die weltweite Katastrophe geworfen wurde, 2. der Anhäufung von Verbrechen, die einige Angehörige meines Volkes begangen haben.

Das letztere ist psychologisch unerklärlich. Ich glaube, daß Heidentum und die Jahre der totalitären Herrschaft die Hauptschuld tragen. Durch beides wurde Hitler im Laufe der Jahre ein pathologischer Lügner." Hjalmar Schacht: "Ich verstehe überhaupt nicht, warum ich angeklagt bin." Frank: "Ich erwarte den Prozeß als ein gottgewolltes Weltgericht, das berufen ist, die furchtbare Zeit der Leiden unter Adolf Hitler zu prüfen und zum Abschluß zu bringen." Kaltenbrunner: " Ich fühle mich nicht schuldig an irgendwelchen Kriegsverbrechen, ich habe nur meine Pflicht als Sicherheitsorgan getan und weigere mich, als Ersatz für Himmler zu dienen.

" Dönitz: "Keiner dieser Anklagepunkte betrifft mich letzten Endes. Typischer amerikanischer Humor." Keitel: "Für einen Soldaten sind Befehle Befehle." Ribbentrop: " Die Anklage richtet sich gegen die verkehrten Leute." Speer: "Der Prozess ist notwendig. Es gibt eine gemeinsame Verantwortung für so schreckliche Verbrechen - auch unter einem autoritären System.

" Heß: "Ich kann mich nicht erinnern." Göring läßt einen Geistesblitz los: "Der Sieger wird immer der Richter und der Besiegte stets der Angeklagte sein!" (9) Es gab nur einen, der unter der Wucht der Anklageschrift zusammenbrach: Dr. Robert Ley, einst mächtiger Führer der Deutschen Arbeitsfront und als Antisemit höchstens noch von Streicher übertroffen. Ley erhängte sich am 25.10.1945 in seiner Zelle.

Leys Platz auf der Anklagebank war allerdings nicht der einzige, der leer blieb. Zwei weitere Männer blieben dem Gericht fern. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach und Martin Bormann. Mit Krupp wollte die Anklagebehörde symbolisch die deutsche Rüstungsindustrie erfassen. Die Anklageschrift warf dem Industriellen vor:"..

. daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer förderte und ihre Kontrolle über Deutschland stärkte und festigte; er förderte die Vorbereitung für den Krieg. Er nahm teil an den militärischen und wirtschaftlichen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege; er genehmigte und leitete Kiegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, besonders Ausbeutung und Mißbrauch von Menschen für Arbeit in der Führung von Angriffskriegen, und nahm an diesen Verbrechen teil". (10) Gustav Krupp war jedoch nicht verhandlungsfähig. Anträge der Anklagevertretung, gegen ihn in Abwesenheit zu verhandeln oder an seine Stelle Sohn Alfried zu setzen, wurden von den Richtern abgewiesen. Krupps Platz auf der Anklagebank blieb leer.

Leer blieb auch der Platz des Angeklagten Martin Bormann, Hitlers Privatsekretär. Gegen ihn wurde in Abwesenheit verhandelt. Die Prozeßeröffnung Der Prozeß wurde am 20.11.1945 mit dem Verlesen der Anklageschrift durch Lordrichter Geoffrey Lawrence, dem Vorsitzenden des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg eröffnet. Nach dem die Anklageschrift im vollen Wortlaut vorgetragen worden war, wurden die Angeklagten aufgefordert, sich für "schuldig oder nicht schuldig" zu erklären.

Alle Angeklagten mit Ausnahme des abwesenden Bormann erklärten sich für "nicht schuldig". Darauf folgte Robert Jacksons Eröffnungsrede für die Anklagebehörde. Diese Rede wurde weithin gerühmt, häufig abgedruckt und wird oft zitiert. Hier ein kurzer Auszug: " ...

Die Untaten, die wir zu verurteilen und zu bestrafen suchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, daß die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben. Daß vier große Nationen, erfüllt von ihrem Siege und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richterspruch des Gesetzes übergeben, ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat." Wenig später stellte sich Jackson offen der Frage der "Siegerjustiz":" Bevor ich auf die Einzelheiten des Tatbestandes eingehe, müssen noch einige allgemeine Überlegungen freimütig erwogen werden, die das Ansehen des Prozesses in der Meinung der Welt beinflussen könnten. Ankläger und Angeklagte sind in einer sichtlich ungleichen Lage zueinander. Das könnte unsere Arbeit herabsetzen, wenn wir nicht bereit wären, selbst in unbedeutenden Dingen gerecht und gemäßigt zu sein. Leider bedingt die Art der hier verhandelten Verbrechen, daß in Anklage und Urteil siegreiche Nationen über geschlagene Feinde zu Gericht sitzen.

Die von diesen Männern verübten Angriffe, die eine ganze Welt umfaßten, haben nur wenige wirklich Neutrale hinterlassen. ... Wir dürfen niemals vergessen, daß nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen.

Wir müssen an unsere Aufgabe mit so viel innerer Überlegenheit und geistiger Unbestechlichkeit herantreten, daß dieser Prozeß einmal der Nachwelt als die Erfüllung menschlichen Sehnens nach Gerechtigkeit erscheinen möge." (11) Und an anderer Stelle: "Die Gefahr, die wir im Angesicht des sittlichen Urteils der Welt zu gewärtigen haben, besteht darin, daß die Welt diese Verhandlungen als politischen Prozeß betrachtet, den der Sieger dazu benutzt, sich an den Besiegten zu rächen. ... Wir müssen allen Deutschen klar machen, daß das Übel, für das ihre geschlagenen Führer vor Gericht stehen, nicht die Tatsache ist, daß sie den Krieg verloren haben, sondern daß sie ihn begonnen haben.

" Einen Großteil seiner Rede widmete Jackson anschließend einem Überblick über das Beweismaterial, auf das sich der Vorwurf der Verschwörung zur Einleitung und Durchführung eines Angriffskrieges stützte. Aus den Beweisvorträgen der Anklagebehörde Das Hoßbach-Protokoll In den nächsten Sitzungstagen wurde dazu eine Fülle von Beweisdokumenten zitiert. Eines der Schlüsseldokumente in diesem Zusammenhang ist das "Hoßbach-Protokoll" vom 5. November 1937. Was geschah an diesem Tag? An diesem Tag, noch fast ein Jahr vor dem Anschluß Österreichs, fast zwei Jahre vor Kriegsbeginn, enthüllte Hitler die ganze Reichweite seiner Pläne. Während das deutsche Volk und die Welt noch immer mit Friedensbeteuerungen beschwichtigt wurden, fand in Berlin eine geheime Sitzung statt.

Die Teilnehmer, die sich um Hitler versammelten, waren Reichskriegsminister Werner von Blomberg, Generaloberst Werner von Fritsch als Oberbefehlshaber des Heeres, Generaladmiral Erich Raeder als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Generaloberst Hermann Göring als Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Reichsaußenminister Constantin von Neurath und der persönliche Adjutant Hitlers, Oberst Friedrich Hoßbach. Hoßbach fertigte über den Inhalt dieser Sitzung ein Protokoll an. Es überdauerte den Krieg, wurde von den alliierten Truppen gefunden und lag nun auf dem Tisch der Anklagevertretung in Nürnberg. "Das Schriftstück", sagte der amerikanische Ankläger Aldermann, "zerstört jeden nur möglichen Zweifel an den wohlüberlegten Plänen der Nazis bezüglich ihrer Verbrechen gegen den Frieden. Dieses Schriftstück ist von so ungeheurer Bedeutung, daß ich mich verpflichtet fühle, es in seinem vollen Wortlaut vorzulesen." Das Hoßbach-Protokoll ist eines der wichtigsten Beweisdokumente im ganzen Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß.

Es zeigt fünf Dinge mit aller Deutlichkeit: 1. Hitlers Aufrüstung war nicht, wie er immer wieder betonte, eine Frage von nationaler Würde und Gleichberechtigung, sondern die erste Stufe seiner Angriffsabsichten. 2. Seit jener Besprechung vom 5. November 1937 wußten Wehrmachtsführung und Auswärtiges Amt, wußten die Angeklagten Göring, Keitel, Raeder und von Neurath,daß Hitler den "unabänderlichen Entschluß" gefaßt hatte, spätestens 1943/45 Gewalt anzuwenden und Krieg zu führen. 3.

Hitler ist entschlossen, auch seine Gesinnungsfreunde Mussolini und Franco zu verkaufen. Es geht ihm nicht um seine Blutsverwandten, Österreicher und Sudetendeutsche, sondern um Rohstoffe und Menschenmaterial für neue Divisionen. 4. Alle Beteuerungen Hitlers gegenüber dem deutschen Volk und gegenüber der Welt sind bewußte Täuschungen: "Wir haben keine territorialen Forderungen in Europa", "Wir wollen nur den Frieden", "Wir wissen, daß Spannungen in Europa nicht durch Krieg gelöst werden können." 5. Hitler, der von seinem Propagandaminister Goebbels als "der größte Feldherr aller Zeiten" gepriesen worden ist, hat die militärische Lage vollkommen falsch eingeschätzt.

Mit den Vereinigten Staaten von Amerika hat er überhaupt nicht gerechnet. (12) (Das Protokoll ist im vollen Wortlaut im Anhang abgedruckt) KZ-Filme als Beweismaterial Dann folgten im Gerichtssaal Filme über die Konzentrationslager Buchenwald, Bergen-Belsen und Dachau. Sie wurden in dem Zustand gezeigt, in dem amerikanische und britische Truppen sie vorgefunden hatten. Selbst für jene, die wie Telford Taylor schon eine frühere Besichtigung mitgemacht hatten, waren diese Bilder kaum zu ertragen. Der furchtbare Zustand der Lebenden und die Berge nackter Leichen, die von Bulldozern in ein gewaltiges Massengrab geschoben wurden, boten einen erschütternden Anblick. Die Schmundt-Notizen Nach der amerikanischen Anklagevertretung, für die ungefähr 50 Personen vor Gericht auftraten, erhielt die britische Anklagevertretung das Wort.

Ihr Vorsitzender, Kronanwalt Sir Hartley Shawcross schilderte unter Anklagepunkt 2 "Verbrechen gegen den Frieden" die Besetzung von Polen, Dänemark, Norwegen, Belgien, Holland, Luxemburg, Griechenland, Jugoslawien und der Sowjetunion. Die britische Präsentation des Beweismaterials beanspruchte knapp 4 Tage und belastete Ribbentrop, Keitel, Rosenberg, Raeder und Jodl schwer. Zu den Beweisdokumenten gehörte eine Zusammenstellung und Auslegung der von den Nazis verletzten zwischenstaatlichen Nichtangriffspakte. Ferner befaßte sich Shawcross mit der Planung und Ausführung der tatsächlichen Angriffe gegen einzelne Länder: Neben dem schon zitierten Hoßbach-Protokoll berief er sich auf die sogenannten "Schmundt-Notizen", die bereits von den Amerikanern in den Prozeß eingeführt worden waren und die ein weiteres Schlüsseldokument im Nürnberger Verfahren waren. Es handelte sich um das Protokoll einer Konferenz, die am 23.5.

1939 im Arbeitszimmer des "Führers" in der neuen Reichskanzlei stattfand. Hitlers Adjudant Schmundt (Nachfolger von Hoßbach) hat die Aufzeichnungen angefertigt. Von den Angeklagten waren anwesend: Göring, Raeder und Keitel. Letzterer hat die Echtheit des Dokuments bestätigt. Entscheidend ist das Datum: der 23. Mai 1939.

Zwei Monate nach Hitlers Einmarsch in Prag, zwei Monate nach Beendigung des spanischen Geheimkrieges der Legion Condor, und nicht viel mehr als drei Monate vor Beginn des 2. Weltkrieges fiel die Entscheidung über das Leben von Millionen Menschen. "Es heißt, die Umstände den Forderungen anzupassen", erklärte Hitler den Teilnehmern der Berliner Geheimkonferenz. "Ohne Einbruch in fremde Staaten oder Angreifen fremden Eigentums ist dies nicht möglich. Die zurückliegende Zeit ist wohl ausgenützt worden. Alle Schritte waren folgerichtig auf das Ziel ausgerichtet.

Nationalpolitische Einigung der Deutschen ist erfolgt. Weitere Erfolge können ohne Bluteinsatz nicht mehr errungen werden". Dann entwickelt Hitler seine Pläne: "Danzig ist nicht das Objekt, um das es geht. Es handelt sich für uns um die Arrondierung des Lebensraumes im Osten und Sicherstellung der Ernährung. In Europa ist keine andere Möglichkeit zu sehen. Zwingt uns das Schicksal zur Auseinandersetzung mit dem Westen, ist es gut, einen größeren Ostraum zu besitzen.

Es entfällt also die Frage, Polen zu schonen, und bleibt der Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen...". (13)Gleichsam als Resümee zu Anklagepunkt 1 und 2 wurde am 11.12.

ein Dokumentarfilm über den Nationalsozialismus in den Jahren von 1921 bis 1944 im Gerichtssaal vorgeführt. "Zwangsarbeit - wirtschaftliche Ausplünderung - Verbrechen gegen die menschlichen Lebensgrundlagen" Nach der Weihnachtspause eröffnete der französische Hauptankläger Francis de Menthon am 17.1.1946 die französische Klage. Er warf den Angeklagten hauptsächlich und in erster Linie Kriegsverbrechen vor und wandte sich nun den Beweisen für die Begehung derartiger Verbrechen in den besetzten westeuropäischen Ländern zu. (Es gab eine Arbeitsteilung: Rudenko, der sowjet.

Hauptankläger konzentrierte sich auf die osteuropäischen Länder). De Menthon teilte die den Angeklagten zu Last gelegten Kriegsverbrechen in 3 Hauptkategorien ein: "die Zwangsarbeit, die wirtschaftliche Ausplünderung und die Verbrechen gegen die menschlichen Lebensgrundlagen". (14) Sauckel, der "in Verbindung" mit Göring und Speer handelte, trug laut Anklage die schwerste Last der Schuld für das Zwangsarbeitsprogramm. (Sauckels Programm ist im Anhang abgedruckt). Unter "wirtschaftlicher Plünderung" verstand de Menthon "sowohl die Wegnahme von Gütern aller Art wie die Ausbeutung der nationalen Reichtümer an Ort und Stelle zugunsten des deutschen Krieges". Im Zusammenhang mit den "Verbrechen gegen physische Personen" behandelte de Menthon die "Exekutionen von Geiseln, die Verbrechen der Polizei, die Deportationen, die Verbrechen gegen Kriegsgefangene sowie die Terroraktionen gegen die Widerstandsbewegung und die Massaker an der Zivilbevölkerung".

(15) In seinem Resümee hielt de Menthon fest: " .. der Krieg war von langer Hand vorbereitet und geplant, und bis zum letzten Tag wäre es ein leichtes gewesen, ihn zu vermeiden, ohne auch nur im geringsten etwas von den berechtigten Interessen des deutschen Volkes zu opfern. Und die Greueltaten sind im Laufe des Krieges nicht unter dem Einfluß einer wilden Leidenschaft oder eines kriegerischen Zornes oder aus einem Gefühl der Rache begangen worden, sondern aus kalter Berechnung, in bewußter Anwendung von Methoden und einer schon früh vorhandenen Lehre." (16) Nach de Menthons Eröffnungsrede begann der stellvertretende französische Hauptankläger Edgar Faure mit der Präsentation des Beweismaterials. Beweismaterial bezüglich der "Arbeitspflicht" und der "Ausplünderung der Wirtschaft" wurde für die Länder Dänemark, Norwegen, Holland, Belgien, Luxemburg und Frankreich vorgelegt.

Allein die Zahlen waren niederschmetternd. Über 150.000 Belgier, 430.000 Holländer und 2,6 Millionen Franzosen waren gezwungen worden, "für die Kriegsanstrengungen des nationalsozialistischen Deutschlands zu arbeiten". (17) .Über 875.

000 französische Arbeiter waren nach Deutschland deportiert und fast eine Million Kriegsgefangene zur Unterstützung militärischer Zwecke herangezogen worden. In der Beweisführung über die "Ausplünderung der Wirtschaft" stellten die Franzosen dar, wie Fabriken, Maschinen und andere Produktionsgüter beschlagnahmt und nach Deutschland geschafft wurden. Noch schädlicher aber wirkte sich die Beschlagnahme von Lebensmitteln sowie von Holz und anderen Brennstoffen aus. Im Laufe des Krieges gingen die französischen Lebensmittelrationen auf 1.800 bis 1.300 oder weniger Kalorien pro Tag zurück, ein Niveau, das sogar nach Ansicht der deutschen Regierung "eine Aushungerung bedeutet, die langsam zum Tode führt".

Im nächsten Schritt präsentierte die französische Anklagevertretung Beweismaterialien über die deutschen Konzentrationslager und über die Tötung von Geiseln. Allein in Frankreich wurden fast 30.000 Geiseln umgebracht. In den Niederlanden waren es insgesamt 3.000 und auch in den anderen westeuropäischen Ländern verhielt es sich ähnlich. Viele Tausende wurden eingesperrt oder in Konzentrationslager deportiert.

40.000 Franzosen starben in französischen Gefängnissen unter deutscher Kontrolle. Dubost legte Beweise für viele Einzelfälle vor, bei denen es vor der Tötung zu unaussprechlichen Folterungen gekommen war. (18) Die Zeugin Madame Vaillant-Couturier Eine der Zeuginnen, die die französische Anklagevertretung aufrief, war Madame Vaillant- Couturier. Sie war eine mehrfach ausgezeichnete Abgeordnete der Konstituierenden Versammlung von Frankreich. Als Mitglied der Resistance war sie von den Deutschen Anfang 1942 in Paris verhaftet worden und hatte fast ein Jahr in deutschem Gewahrsam verbracht.

Im März 1943 war sie dann mit einem Konvoi von 230 Französinnen nach Auschwitz gebracht und hier sowie im Lager Ravensbrück bis Kriegsende festgehalten worden. In Auschwitz waren die Französinnen unter derart entsetzlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen worden, daß nur 49 dieses eine Jahr überlebten. Madame Vaillant-Couturier beschrieb nun vor dem Internationalen Militärgerichtshof das Selektionsverfahren für diejenigen, die in die Gaskammern von Auschwitz geschickt wurden. Auch beschrieb sie die mit den Häftlingen veranstalteten medizinischen Experimente. Bei beiden Tätigkeiten tauchte der Name von Dr. Josef Mengele zum erstenmal im Prozeßprotokoll auf.

(19) Oradour-sur Glane Nach dieser Zeugenvernehmung folgten Beweisdokumente für Kriegsverbrechen gegen Kriegsgefangene und Zivilisten. Darunter befindet sich ein amtlicher Bericht des französischen Generals Bridoux über das Massaker von Oradour-sur-Glane. Charles Dubost verlaß ihn im Gerichtssaal: "Am Samstag, den 10. Juni (1944) , brach eine Abteilung SS, die wahrscheinlich der in der Gegend anwesenden Division "Das Reich" angehörte, in den vorher gänzlich umstellten Ort ein und befahl der Bevölkerung, sich auf dem Marktplatz zu versammeln. Die Männer wurden aufgefordert, sich in vier oder fünf Gruppen aufzustellen, von denen alsdann jede in eine Scheune eingesperrt wurde. Die Frauen und Kinder wurden in die Kirche geführt und dort eingeschlossen.

Bald darauf krachten MG-Salven, und das ganze Dorf sowie die umliegenden Bauernhöfe wurden in Brand gesteckt. Die Häuser wurden eines nach dem anderen angezündet. Während dieser Zeit lebten die Frauen und Kinder, welche den Lärm der Feuersbrunst und der MG-Salven hörten, in höchster Angst. Um 17.00 Uhr drangen deutsche Soldaten in die Kirche ein und stellten auf der Kommunionbank ein Erstickungsgerät auf, das aus einer Art Kiste bestand, aus der brennende Zündschnüre hervorragten. In kurzer Zeit wurde die Luft nicht mehr atembar; jemandem gelang es jedoch, die Sakristeitür aufzureißen, wodurch es möglich wurde, die von der Erstickung betroffenen Frauen und Kinder wieder zu beleben.

Die deutschen Soldaten begannen dann durch die Kirchenfenster zu schießen, sie drangen in die Kirche ein, um die letzten Überlebenden durch Maschinenpistolenschüsse zu erledigen, und schütteten einen leicht entzündbaren Stoff auf den Boden. Eine einzige Frau konnte sich retten. Sie war an einem Kirchenfenster emporgeklettert, um zu fliehen, als die Rufe einer Mutter, die dieser Frau ihr Kind anvertrauen wollte, die Aufmerksamkeit eines Postens auf sie l

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