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  Euthanasie im 3. reich



Vernichtung "lebensunwertem Leben" im Dritten Reich!     Berlin, 01. September 1939 " Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmten Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kanken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann" gez. Adolf Hitler   Dieser Brief war der Startschuß für die Aktion " Gnadentod". Sie ermöglichte etwas, was sich viele Ärzte schon seit langem wünschten aber im Rechtsstaat der Weimarer Republik nicht möglich war: Das töten "lebensunwerter Kreaturen", also Behinderte, die keine Hoffnung auf Verbesserung ihres Zustandes hatten und den Staat durch ihren Aufenthalt in Pflegeanstalten Geld kosteten.

Die Aktion "Gnadentod" öffnete nun für diese Politik der Ärzte die Türen. Es war ihnen im 3. Reich gestattet Behinderte und angeblich Erbkranke als Versuchskaninchen für teilweise dubiose medizinische Testreihen zu mißbrauchen. Durch dieses Ermöglichen von medizinischen Versuchen machte die Medizin riesige Schritte nach vorne, so wurden z.B. Kinder getötet und ihnen noch in der Gaskammer das Gehirns herausgetrennt, um es zu Untersuchen.

Teilweise wurden Menschen nur wegen ihres Gehirn getötet, man konnte sich die " Gehirnlieferanten" bestellen. Es wurde also zu dieser Zeit das Leben eines behinderten Menschen gegen das bessere Leben von gesunden Menschen aufgewogen: Es gab drei Gründe warum Menschen im Dritten Reich getötet wurden: 1.      Damit die anderen, gesünderen Menschen, von der verbesserten Medizin profitieren konnten und länger lebten. 2.      Damit sie sich nicht fortpflanzen konnten und dem deutschen Volk somit ihre Krankheiten nicht vererben konnten. 3.

      Damit das deutsche Volk nicht sinnloserweise Geld für ihre Pflege in entsprechenden Heimen ausgeben muß, obwohl keine Hoffnung auf Verbesserung des Geisteszustandes besteht. Hierzu wurde am 14 Juli 1933 ein Gesetz entworfen, dass am 1. Januar 1934 in Kraft tratt. Blatt(lesen) Die Psychatrie der "Vornazizeit" kannte keine Behandlung oder Heilung, Geisteskranke wurden nur im Bett verwahrt und verkümmerte geistig so noch mehr. Wer dann kein Geld mehr hatte wurde umgebracht. Die Möglichkeit des Sichtens und Vernichtens von Geisteskranken wurde als " Höhepunkt der Geschichte der Phsychiatrie" gefeiert.

Die Ärzte der Nazizeit nahmen alle bereitwillig an der Aktion "Gnadentod" teil. Es ist kein Fall bekannt, in dem ein Psychiater einen Abtransport verhindert hätte. Die Pläne zur Durchführung des Massenmordes stammten jedoch nicht von den Nazis sondern von "ehrbaren" Professoren. Erst Pannen in der so genannten Trostbriefabteilung -zwei Urnen wurden an eine Adresse geschickt oder zwei Briefe mit unterschiedlichen Todesursachen- führten zu massivem Widerstand.T4(benannt nach der Tiergartenstr. 4) wurde am 24 August 1941 offiziell gestoppt.

Behinderte wurden weiterhin umgebracht. "Sonderkost", harte körperliche Arbeit, mangelnde Hygiene und Giftspritzen sorgten jetzt für einen sicheren Tod. Nur wenn Behinderte zu Hause gepflegt wurden, waren sie sicher. Für die Kosten mussten die Angehörigen jedoch selbst aufkommen. Wer um staatliche Hilfe bat, unterschrieb das Todesurteil. Bis in diese Zeit wurden ca.

100 000 Erwachsene und 20 000 Kinder getötet Und bis zu 350 000 Menschen, darunter viele Epilepsiekranke, sterilisiert Nach dem Krieg wollten die meisten Beteiligten nichts von der Tötung Behinderter gewußt haben, auch wenn Belege für monatliche Zuschläge dies Beweisen können.   Schloß Grafeneck auf der schwäbischen Alb, seit den 20er Jahren eine Institution des "Samariterstifts", wurde 1939 von den Behörden beschlagnahmt und zu ersten "Vergasungsanstalt" im Reich umgebaut. Im Jahre 1940 wurden alleine im Schloß Grafeneck mehr als 10 000 behinderte Menschen ermordet. Die Behinderten wurden mit den damals berüchtigten "grauen Bussen" abgeholt und auf Schloß Grafeneck umgehend vergast.     Stellungnahme   Ich denke, dass gegen Euthanasie, wenn Menschen wirklich von körperlichen und seelischen Qualen befallen sind die von einer unheilbaren Krankheit herrühren, nichts einzuwenden ist. Ich denke auch, das ein Schwangerschaftsabbruch bei einem schwerbehindertem Fötus möglich seien kann.

Jedoch das Recht ein geborenes Kind zu töten ethisch nicht vertretbar ist, was selbstverständlich auch für die Tötung behinderter Erwachsener gilt. Wenn man solche Maßnahmen zulassen würde wäre nach einiger Zeit die Grenze zwischen lebenswerter und unlebenswerter Menschen überschritten und es wird wieder die Frage aufkommen: " Welche Personen haben ihr Leben verdient und wer nicht". Meiner Meinung nach muss die Würde eines Menschen unantastbar seien und auch bleiben. Was aber macht einen Menschen aus? Ist es das Geld? Der Charakter? Oder der Beruf? Haben Behinderte dann keine eigene Würde, sind sie überhaupt Menschen im eigenen Sinn, und als was sehen wir Föten? Ich denke, dass man über diese Fragen sehr lange Streiten kann und trotzdem zu keinem Ergebniss kommt. Die einzige allgemeine und besste Lösung ist wohl, dass die gesamte Gesellschaft die Behinderten annimmt und diese nach besstem Wissen mit einem hohen Maß an Respekt pflegt und fördert.                                         Vernichtung Behinderter im Dritten Reich     § 1   1.




                  Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Warscheinlichkeit zu erwarten, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.   2.                  Erbkrank im Sinne dieses Gesetz ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet: 1.      angeborener Schwachsinn, 2.      Schizophrenie, 3.      zirkulichem Irresein 4.

      erblicher Fallsucht (Epilepsie) 5.      erblichem Veits-Tanz, 6.      erblicher Blindheit 7.      erblicher Taubheit 8.      schwerer erblicher körperlicher Mißbildung. 3.

                  Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.     Zusammenfassung   Mit dem Beginn des 2. Weltkriegs kam es zur planmäßigen Ermordung von Geisteskranken. Hitler hatte diese Morde unter dem schönfärberischen Namen Euthanasie im Oktober 1939 befohlen. Das Gesetz hierfür trat aber schon im Jahre 1934 auf. Bis 1941 hatte dieser Befehl schon 120 000 Opfer gekostet.

Im August 1941 wurde das Töten von behinderten Menschen durch kirchlichen Druck offiziell gestoppt. Doch Hitler ließ Behinderte weiterhin umbringen. Daher weiß man die genaue Zahl der Opfer nicht.     Frage:       Was haltet ihr von der Vernichtung behinderter Menschen im Dritten Reich?                                 Krankheiten         Veits-Tanz     1.                 Bei Mädchen zwischen dem 6. und 13.

Lebensjahr auftretende, meist günstig verlaufende Nervenkrankheit. Die Kinder fallen anfangs durch Reizbarkeit, Zappeligkeit und Verschlechterung des Schriftbildes auf. Hauptsymtome sind eine Abnahme des Muskeltonus der Skelettmuskulatur und Hyperkinese (ungewollte, unkoordiniert-ausfahrende, schleudernte Bewegungen und Zuckungen der Gliedmaßen). 2.                 Dominante, vererbbare, unheilbare Krankheit des Zentralnervensystems. Anzeichen zwischen dem 30.

und 50. Lebensjahr beginnenden Leidens sind regellose, plötzlich einschießende Bewegungen der Arme, Beine oder des Gesichtes (Grimassieren, Schmatzen) später körperlicher Verfall und zunehmende Verblödung.     Schizophrenie   Die Hauptsymtome schizophrener Psychose sind Realitätsverlust mit Wahnideen und Halluzinationen, Identitätsverlust und sozialer Rückzug     Epilepsie (Fallsucht)   Anfallskrankheit die meist mit Bewusstseinsabläufen einhergeht und von abnormen Bewegungsabläufen begleitet ist.

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