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                             Thema : Die Träger des Spitzensports   Seminar : Einführung in die Sportwissenschaften   Seminarleiter : Prof. Dr. Austermühle   Seminarteilnehmer : Uwe Schwender                       Gliederung    Der Begriff des Spitzensports....

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....3     Die Strukturen des Sports in Deutschland..

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...3   Selbstverwaltung des Sports...

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....5 Öffentliche Selbstverwaltung..

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...4 Die Finanzierung des Spitzensports...

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....5 Organisationen zur Förderung des Spitzensports..

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...6   Bundesausschuß für Leistungssport (BAL)...

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.6 Nationales Olympisches Komitee (NOK).....

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.6 Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG).....

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.....7 2.

4.4 Stiftung Deutsche Sporthilfe (SDH).....

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....7     Stufen der Leistungssportförderung in Deutschland..

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....7                                                     Der Begriff des Spitzensports  Der Spitzensport stellt für Deutschland im Bereich des Sports die nationale Elite dar. „Spitzensport ist der auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene betriebene Wettkampfsport mit dem Ziel der absoluten Höchstleistung.

“ (Zobel in: Röthig, P., Sportwissenschaftliches Lexikon, 1992, S.418). Anhand von nachweisbaren Erfolgen ist eine Klassifizierung des Spitzensports möglich. Als Basis dienen Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele. Somit ist eine Aufteilung in A-, B- und C-Kader zu finden.

   2. Die Strukturen des Sports in Deutschland   Nach Beendigung des 2. Weltkrieges kam es zu einer völligen Neuorganisation des Sports in Deutschland. Bis zu Beginn der '60er Jahre spricht man von der Autonomie des Sports, später von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Staat. So zitiert Gebauer et al. (1999, S.

50) den deutschen Sport nach Deutscher Sport Bund (1988 a,1): „Parteipolitisch neutral, aber politisch handlungsfähig, autonom im Denken und Handeln“.     Selbstverwaltung im Sport  Der Deutsche Sportbund (DSB) als Dachorganisation des deutschen Sports wurde 1950 von Landessportbünden und Spitzenverbänden gegründet. Er ist mit 24 Millionen Mitgliedern die größte Organisation Deutschlands. Seine Aufgaben umfassen überfachliche Probleme auf Bundesebene, sowie die Interessenvertretung der Mitgliedsorganisationen gegenüber Staat und Öffentlichkeit. Sämtliche Mitgliedsorganisationen haben eine fachliche, organisatorische und finanzielle Selbständigkeit, dementsprechend verfügt der DSB über keine Weisungsrechte.      Mitgliedsorganisationen des DSB und ihre Aufgaben:   Landessportbünde  Landessportbünde werden von allen Sportvereinen eines Landes gebildet, unabhängig welche Sportart sie betreiben.

Sie untergliedern sich in Bezirks- und Kreissportbünde und vertreten die Interessen auf Landesebene.  b) Spitzenverbände (Bundesfachverbände)  Spitzenverbände sind Zusammenschlüsse von Organisationen. Sie werden von den Landesfachverbänden gebildet. Eine Ausnahme bilden jedoch die Sportarten Hockey, Rudern, Segeln und Golf. Diese Vereine sind direkte Mitglieder der jeweiligen Spitzenverbände. Eine grundlegende Säule des Hochleistungssports in Deutschland bilden die 56 Spitzenverbände.


 Ihre Aufgaben sind folgendermaßen determiniert:   Ausrichten der deutschen Meisterschaften Nominierung und Entsendung von Vertretern für Länderkämpfe, Europa- und Weltmeisterschaften Auswahl und Betreuung der Spitzenkader Führung der Bundesleistungszentren   c) Landesfachverbände  Landesfachverbände werden aus den verschiedenen Bezirks- und Kreisfachverbänden oder den einzelnen Vereinen mit ihren Fachabteilungen zusammengesetzt. Ihr Aufgabengebiet umfaßt vor allem Talentsuche, Nachwuchsförderung, Führung der Landes- leistungszentren, Weiterbildung von Trainern und Ermittlung der Landesmeister.  d) Vereine  Zur Zeit gehören deutschen Sportvereinen ca. 24 Millionen Menschen an. Über 81000 Vereine sind bereits in Deutschland vertreten.     Öffentliche Sportverwaltung  Bei der Bewältigung ihrer Aufgaben werden die Organisationen des Sports maßgeblich durch die staatliche Seite gestützt.

So ergibt sich eine Förderung im Bereich des Bundes, der Länder und der Kommunen. Verantwortlich für die Koordination des Spitzensports in Deutschland ist das Bundesministerium des Inneren (BMI). So zitiert Gebauer et al. (1999, S.53) das BMI (1978, S.157): „Die Bundesregierung läßt sich dabei von der Bedeutung des Leistungssports als eines Mittels gesamtstaatlicher Repräsentation für Verbreitung und Entwicklung des Sports insgesamt sowie für die Förderung der internationalen Beziehungen leiten.

“ Folglich befinden sich Vertreter der Bundesregierung in Kommissionen und Ausschüssen des DSB, NOK, der Spitzenverbände und in der Stiftung Deutsche Sporthilfe.     2.3 Die Finanzierung des Spitzensports  Der Staat ist der Hauptförderer des Sports in der Bundesrepublik Deutschland. Von 0,2 Milliarden DM Förderungsmitteln des Bundes für den Sport entfielen 1990 allein 221 Millionen DM auf den Spitzensport.(Gebauer, et al., 1999, S.

54) Das Bundesministerium des Inneren arbeitet eng mit dem Bundesausschuß für Leistungssport (BAL) zusammen an der Unterstützung leistungssportlicher Maßnahmen. Dazu gehört z. B. die finanzielle Unterstützung für die Entsendung deutscher Spitzensportler zu internationalen Wettkämpfen. Weitere Leistungen sind die Teilfinanzierung wichtiger Trainingsstätten (Landes-, Bundesleistungs- bzw. Olympiastützpunkte), die Bezahlung hauptamtlicher Führungskräfte einschließlich Bundestrainer, sowie die sportmedizinische und leistungsdiagnostische Betreuung der Spitzenathleten.

Die Fördersummen der einzelnen Sportarten sind jedoch abhängig von deren Bedeutung und Erfolgsbilanz. Als zweiter Faktor der Finanzierung des Spitzensports gewinnt das private Sportsponsoring immer mehr an Bedeutung. So wurden 1988 über 800 Millionen DM von privater Hand in den Sport investiert. Prognosen gehen davon aus, daß die zukünftige jährliche Zuwachsrate im privaten Sponsoring bei 5-10 % liegt. (Grübl, 1992, S. 17f.

) Besonders Sportarten mit hoher Medienattraktivität, wie Motorsport, Fußball, Tennis, Pferdesport, Skisport, Golf usw. können davon profitieren.     2.4 Organisationen zur Förderung des Spitzensports 2.4.1 Der Bundesausschuß für Leistungssport (BAL)  Der BAL wurde vom außerordentlichen Bundestag am 1.

3.1969 in Bremen eingesetzt. Die Koordination leistungssportlicher Maßnahmen in Deutschland wird von diesem Ausschuß geregelt. Dabei stimmt er mit den anderen Mitgliedsorganisationen des DSB weitere Schritte zur Förderung im Spitzensport ab.  Dazu gehören: - Trainerausbildung in der Trainerakademie Köln - Einrichtung von Trainingsleistungszentren - Talentsuche - Aufnahme von Spitzensportlern in Fördergruppen der Bundeswehr   Ferner versucht der BAL durch finanzielle Unterstützung in der Trainingsoptimierung von Spitzenathleten zu helfen, soziale Hilfen zu leisten, sowie die berufliche Absicherung nach der sportlichen Karriere zu unterstützen.     2.

4.2 Nationales Olympisches Komitee (NOK)  Das NOK ist eine selbständige und unabhängige Organisation. Zu seinen Aufgaben zählen u.a. die Entsendung der Olympiamannschaft zu den Olympischen Spielen, sowie die Verbreitung des Olympischen Gedankens. Das NOK ist eine gemeinnützige Vereinigung, die nicht nach Gewinnen strebt.

 2.4.3 Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG) Die DOG wurde 1951 gegründet. Sie stellt einen privaten, vom Staat unabhängigen, Verein von Freunden und Förderern des Sports dar. Die Finanzierung erfolgt aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Sie übernimmt die Rolle des Mentors und Sponsors im Spitzensport und unterstützt den Leistungssportler nach dem Ende ihrer sportlichen Laufbahn.

    2.4.4 Stiftung Deutsche Sporthilfe (DSH)  Die Stiftung DSH wurde im Jahre 1967 gemeinsam von DSB und DOG gegründet. Dem Spitzensportler werden durch die DSH individuelle Hilfen in Form von Ernährungs-, Ausbildungs-, Studienbeihilfen, Erstattung von Fahrtkosten zum Training und Wettkampf, medizinische Betreuung, Beschaffung von Trainingsgeräten, Verdienstausfall, Versicherungsschutz u. a. gewährt.

Diese Mittel erbringt die DSH durch Spenden der Wirtschaft, Zuschlagerlöse von Briefmarken, wirtschaftlichen Maßnahmen und Veranstaltungen. (Pelshenke in: Röthig, P., Sportwissenschaftliches Lexikon, 1992, S. 111).     Stufen der Leistungssportförderung in Deutschland  Die Leistungssportförderung richtet sich in der BRD nach den erbrachten oder zu erwartenden Leistungen. Somit werden A-, B-, C- und D-Kader unterschieden, wobei sich der A-kader auf der höchsten Ebene befindet.

  A-Kader: Dazu gehören Sportler, die den Platz 8 und besser bei Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen bzw. Platz 6 und besser bei den Europameisterschaften erreichen. Dies sichert eine optimale Förderung der DSH.   B-Kader: Sportler, die durch langfristiges Training an das Weltniveau herangeführt werden sollen  C-Kader: Sportler, deren Talent als entwicklungsfähig eingeschätzt wird, in den A- oder B- Kader aufzusteigen Die Ermittlung der C-Kader erfolgt anhand von Vergleichen internationaler Spitzenleistungen. Als Basis dafür sind z.B.

die Junioren-Weltmeisterschaften zu nennen.   D-Kader: Sportler, die als entwicklungsfähige Nachwuchstalente eingestuft werden                                                         Literatur- und Quellenverzeichnis   Becker: in: Röthig, P., Sportwissenschafliches Lexikon, 6. Auflage, Schorndorf 1992, S.110f., 332f.

Deutscher Sportbund (Hrsg.): Sport in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt 1994, S.11-64 Gebauer,G. et al.: Die soziale Umwelt von Spitzensportlern, 1. Auflage, Schorndorf 1999, S.

45-65 Grübl,M.: Verfassungsrechtliche Finanzierungszuständigkeiten des Bundes zur Förderung des Sports, Tübingen 1992, S.2-17 Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Sachsen-Anhalt (Hrsg): Sportförderkonzept, Magdeburg 1997, S.8-17 Pelshenke: in: Röthig, P.: Sportwissenschaftliches Lexikon, 6. Auflage, Schorndorf 1992, S.

111 Zobel: in: Röthig,P.: Sportwissenschaftliches Lexikon, 6.Auflage, Schorndorf 1992, S.98, 278f., 418f.

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