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  Klonen

BioReferat/ Denis Köpe/ D.koepe@t-online.de /14.08.98  Klonen    Quellen: Internet P.M (Populärwissenschaftliche Zeitung) Schülerduden (Band: Biologie) Nautra Biologiebuch für NRW ( Bildinformation) Spiegel (Chronik des Klonens,10/1997)     Inhalt   Definition des Begriffs Klonen Geschichte des Klonens Verfahrensweise beim Klonen Rechtliche Situation Ethische Beurteilung   Definition des Begriffs Klonen   Klonen ist das Heranwachsenlassen der exakten Kopie einer lebenden Zelle.

Ein Klon zu sein heißt nur, daß das Erbgut, der sogenannte Genotyp der Individuen, identisch ist. Der Phänotyp (Erscheinungsbild), die vom Genotyp ( Gesamtheit aller Gene) beeinflußten äußeren Merkmale, müssen dabei noch lange nicht identisch sein. Dies ist deshalb so, weil nicht alle Merkmale eines lebenden Organismus durch Genwirkung allein, sondern auch durch die Entwicklungsbedingungen, beim Menschen vor allem durch das sozio-kulturelle Umfeld, mitbestimmt sind.   Geschichte des Klonens   1952 gelang es J.B Gordon (Oxford) die Klonierung von Kaulquappen aus den Hautzellen junger Frösche. Im Jahre 1986 gelang die Klonierung von Schafen durch Vervielfältigung von Embryonalzellen, dabei waren die Klone nicht überlebensfähig.

1993 Der US-Forscher Jerry Hall löst mit dem Vorhaben der Klonierung von Menschenembryonen weltweiten Protest aus. 1997 Erster gelungener Versuch der Klonierung eines Höheren Lebewesens (Schaf Dolly).     Verfahrensweisen beim Klonen   Zur Erzeugung von Klonen höherer Organismen stehen im Prinzip zwei Verfahren zur Verfügung: a) die Embryoteilung (= Embryo Splitting) und die   Zellkern-Transplantation in Ei- oder Embryozellen, denen ihr eigenes genetisches Material entfernt wurde. Das klassische Klonen Es findet zuerst eine ganz normale Befruchtung der Eizelle statt. Die befruchtete Eizelle wächst heran und wird spätestens im 16 -Zellstadium zu zwei gleichgroßen Zellhaufen mit jeweils acht Zellen geteilt.Aus jedem der Zellhaufen wächst ein Klon heran.

Dieses Verfahren ahmt die natürliche Zellteilung bei eineiigen Zwillingen nach, die sich schon im Zwei-Zell Stadium vollzieht. Das Klonen erwachsener Tiere ist mit dieser Methode nicht möglich.   Zellkern- Transplantation Am Beispiel des Schafes Dolly Die Forscher Ian Wilmut und Keith Campbell vom Roslin-Institut in Edinburgh entnahmen einem weiblichen Tier eine unbefruchtete Eizelle.   Mit einer spitzen Pipette entfernten sie dann den Zellkern der Eizelle und injizierten in die jetzt kernlose Zelle, die DNA aus den Euterzellen eines anderen Schafes. Durch einen elektrischen Impuls verschmolz die Eizelle mit dem fremden Erbgut und simulierte so den Moment der Befruchtung. Daraufhin wurde die geklonte Zelle auf einem Närmedium angezüchtet, so daß sie nach dem erreichen einer bestimmten Größe einer Leihmutter eingepflanzt werden konnte.

Diese künstliche Schwangerschaft und die Geburt verliefen völlig normal, wie bei einem natürlich gezeugtem Tier.   Problem der gesamten Klonforschung bleibt die Frage nach der Qualität der Klone, niemand weiß, ob sie 100% dem Original gleichen.     4. Rechtliche Situation   Im Embryonenschutzgesetz (ESchG) vom 15.12.1990 ist durch § 6 das Klonen ausdrücklich unter Strafe gestellt:   "(1) Wer künstlich bewirkt, daß ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  (2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Embryo auf eine Frau überträgt.   (3) Der Versuch ist strafbar."  Demnach hat die deutsche Gesetzgebung klare Richtlinien hinsichtlich der Forschung mit/an menschlichen Embryonen. Da Deutschland eines der wenigen Länder ist, das überhaupt Gesetze dieser Art kennt hätte ein nationales Verbot einzig die Verlegung der Versuche ins Ausland zur Folge. Abhilfe könnte nur eine Internationale Vereinbarung bringen, die aber aus politischen Gründen kaum zu erreichen ist.   Im vergangenen Jahr hatte US-Präsident Bill Clinton die Verwendung staatlicher Fördergelder für Experimente an Embryonen verboten und private Institute aufgerufen, freiwillig auf entsprechende Forschungen zu verzichten.


    Ethische Beurteilung Im Grunde genommen ist das Klonen nur eine wissenschaftliche Spielerei die einige mehr oder weniger ambitionierte Wissenschaftler benutzen um sich in der Öffentlichkeit darzustellen. Bis heute ist noch kein anderer, außer in der Theorie vorhandener, Nutzen zu erkennen. Falls die Menschheit wirklich einmal so weit seien sollte, daß sie in der Lage ist Menschen zu Klonen wird dieses wissenschaftliche Know-how garantiert dazu mißbraucht um Arbeits- Kriegs- oder sonstige Sklaven zu züchten. Der nächste Schritt zum menschlichen Organersatzteillager wird auch nicht schwerfallen. Damit hätte der Mensch sein schon immer angestrebtes Ziel, die Welt zu beherrschen erreicht, er wäre der absolute Herrscher über die Welt. Religiös gesprochen würde der Mensch als Gott sich und die Welt nach seinen Ebenbild neu erschaffen.

Das Klonen verwäscht die Einmaligkeit des Individuums und zerstört so das, was den Menschen ausmacht.      

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