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  Wirtschaftliche bildung, rechts- und staatsbürgerkunde

1. Einleitung   1.2 Unternehmensführung      1.2 Planen und Steuern Planen ist das systematische Festlegen von Zielen und der dafür notwendigen Mittel.  Steuern ist das Veranlassen, Überwachen und Sichern der Planung in Hinblick auf die geplanten Ziele.  Steuerungsaufgaben:  1.

3 Budgetierung Marktentwicklung beachten Budgetunterteilung in: 1. Verkaufsbudget (wichtigstes) 2. Produktionsbudget 3. Personalbudget 4. Kostenstellenbudget 5. Finanzbudget (Einnahmen und Ausgaben)   Zeitliche Wirkungshierarchie (Bild): !!! Liquidität !!!   Je kürzer Intervalle der Kontrolle, desto genauer wird die Vorkalkulation.

  Unterste Ebene: kurzfristig => Einnahmen/Ausgaben wenn kein Geld zur Verfügung steht => Rechnungen nicht bezahlen => Konkurs  2. Ebene: Aufwand/Ertrag => Gewinn machen  3. Ebene: Marktorientiert (Marktposition), Kostenvorteil, Flexibilität, Schnelligkeit   strategisches Erfolgspotential: Neuigkeit, Marktstärke (Ruf)   Bei doppelter Produktion sinken die Kosten um 20% (1000 Autos zu je 100.000 öS; 2000 Autos zu je 75.000 öS)   Erfahrungskurve kann auf diverse Dinge rückschließen.   4.

Ebene: Chancen/Gefahren (Kundenproblem und Gefahren) wenn Kundenproblem anders lösbar => bessere Produkte (= Gefahr)     1.4 Übersicht der Führungsinstrumente (Bild): für Hauptaufgaben der Führungsaufgaben: Langfristig: Unternehmenspolitik, -leitbild 2. Rechtsformen von Betrieben   2.1 Historische Entwicklung 1.) Einzelunternehmen (als eine Person auftritt) 2.) mehrere Personen (gemeinsame Finanzierung) 3.

) Teilung in Finanzierer und Mitarbeiter (KG, stille Gesellschaft) 4.) Trennung Finanzierung und Führung (Gesetze schützen Geldgeber)   2.2 Kriterien der Auswahl · Haftung (Risiko, Gewinnteilung) · Leitungsbefugnis (Bei AG: Aktiengeber nicht Geschäftsführer) · Finanzierungs-, Kreditmöglichkeit · Aufwendung für die Rechtsform - Gründungskosten (Unterschied AG, Ges. m. b. H.

) - Steuer - Publizierung (AG ist verpflichtet Geschäftsbericht zu veröffentlichen)     2.3 Übersicht über die Rechtsformen · Einzelunternehmen (z.B.: Schuster) · Personengesellschaft - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Offene Erwerbsgesellschaft OEG - Offene Handelsgesellschaft OHG - Kommanditgesellschaft - Stille Gesellschaft · Kapitalgesellschaft - Aktiengesellschaft AG - Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ges. m. b.

H. · Mischformen und Doppelgesellschaften - Ges. m. b. H. und Co.

KG - Doppelgesellschaften ¡ Produktions- Kapitalgesellschaft ¡ Vertriebs- Personengesellschaft · Genossenschaften · Öffentliche Betriebe 2.4 Einzelunternehmen · ursprüngliche Form und überwiegender Teil der Unternehmen · alleinige Leitungs- und Entscheidungsbefugnis · Vorteile - geringe Gründungskosten - steuerlich günstig - gute Kreditwürdigkeit · Nachteile - unbeschränkte Haftung     2.5 Gesellschaft bürgerlichen Rechts · keine Rechtspersönlichkeit · Zusammenschluß mehrerer Personen zur Verfolgung eines Erwerbszwecks · Gründung erfolgt auf Basis eines formlosen Vertrags   z.B.: ARGE Ärztepraxis Interessengemeinschaft     2.6 Offene Handelsgesellschaft OHG · zum Betrieb einer Vollhandelsgesellschaft · Name mindestens eines Gesellschafters · Gründung durch formfreien Gesellschaftsvertrages · Gesellschaftsvermögen wird durch die Einlage der Gesellschafter begründet · Vorteile - breite Haftungsbasis - kostengünstige Rechtsform - Mitarbeit aller Gesellschafter · Nachteile - hohes Risiko, da jeder für den anderen mithaftet     2.

7 Offene Erwerbsgesellschaft OEG · auch für Nichtvollkaufleute · sonst wie OHG 2.8 Kommanditgesellschaft KG · besteht aus - Komplementär (wirklicher Unternehmer) ¡ haftet unbeschränkt - Kommandist (Gönner) ¡ meist Kapitalgeber ¡ haftet bis zu der im Handelsregister eingetragenen Einlage · muß im Handelsregister eingetragen werden · Gewinnteilung soll im Gesellschaftsvertrag geregelt werden · Vorteile: - geringer Gründungsaufwand - günstige Möglichkeit der Kapitalbeschaffung - keine laufende Kosten für die Rechtsform - einfache Besteuerung · Nachteile - Vollhaftung des Komplementäres     2.9 Stille Gesellschaft · = Innengesellschaft · Unterschied zum Darlehen - Darlehen ist mit festgelegtem Zinssatz - Stiller Gesellschafter bekommt nur Gewinnanteil · echte stille Gesellschaft - am Geschäftserfolg nicht am Geschäftsvermögen beteiligt - Gewinnanteile unterliegen KEST · unechte stille Gesellschaft - am Geschäftserfolg und am Geschäftsvermögen beteiligt - Einkünfte daraus gelten als "Einkünfte aus Gewerbebetrieben" · Vorteile - günstige Form der Fremdfinanzierung - kein offenes, erkennbares Geschäftsverhältnis     2.10 Juristische Person · Eine rechtlich geregelte Organisation · ist rechtsfähig · ist Träger von Rechten und Pflichten · kann erben · kann im eigenen Namen klagen und geklagt werden · ist nicht deliktfähig, kann also nicht strafrechtlich verfolgt werden 2.11 Aktiengesellschaft AG · ist juristische Person · Einlage der meist vielen Gesellschafter (Aktie) => zerlegtes Grundkapital · Gründung - relativ hoher Zeitaufwand - nicht unbeträchtliche Kosten - Gesellschaftsvertrag heißt Satzung - für Gründung sind mindestens zwei natürliche bzw. juristische Personen Voraussetzung.


Spätere Vereinigung zur Einmanngesellschaft ist möglich. · Grundkapital - mindestens 1 Mio öS - durch Aktien im Nennwert · Aufsichtsrat - auch Arbeitnehmervertreter - Überwachung der Geschäftsführung - Bestellung und Abberufung des Vorstandes - Prüfung des Jahresabschlusses · Vorstand - Geschäftsführung meist mit detailliertem Vertrag - Aufstellen des Jahresabschlusses - Gewinnverwendungsvorschlag - Informationspflicht zum Aufsichtsrat - Einberufung der Hauptversammlung, wenn großer Verlust zu erwarten ist - Unverzögerliche Beantragung des Konkurs und Ausgleichverfahrens · Aktie - Inhaberaktie (Stammaktie) - Inhaber nicht namentlich genannt - Namensaktie (Stammaktie) - Auf Namen genannt - Vorzugsaktie: ¡ bevorzugte Gewinnausschüttung ¡ meist ohne Stimmrecht - Verbunden mit Aktie ist der Gewinnanteilschein (Coupon) - mittels Coupon werden Dividenden ausbezahlt · Hauptversammlung - einmal jährlich alle Aktionäre - Aufgaben: ¡ Wahl des Aufsichtsrates ¡ Beschlußfassung über Gewinnverteilung ¡ Entlassung des Vorstandes, und des Aufsichtsrates ¡ Beschlüsse über Satzungsänderungen - Stimmrecht ist eine Stimme pro Aktie - Gestaffelte Minderheitenwahl · Vorteile - breite Finanzierungsbasis - gute Kontrollmöglichkeiten durch die verschiedenen Organe - größtmögliche Trennung von Leitung und Eigenkapital - international gebräuchlich - Dynamik der Börse · Nachteile - nur für große Gesellschaften geeignet - Doppelbesteuerung - hohe Kosten (Gründung, Versammlungen, Publikationen) - Schwerfälligkeit der Organisation     2.12 Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ges. m. b. H.

· Geschäftsführer - handelsrechtlich - im Handelsregister eingetragen - meist mit detaillierten Vertrag - mit Privatvermögen haftbar - gesetzliche Rechte und Pflichten - leitet das Unternehmen · Gesellschafterversammlung - Prüfung des Rechnungsabschlusses - Verteilung des Gewinns - Bestellung des Geschäftsführers · Aufsichtsrat - Stammkapital größer als 1 Mio öS oder mehr als 50 Gesellschafter oder mehr als 300 Mitarbeiter · ist juristische Person · relativ jung, künstliche Form der Gesellschaft · relativ geringer Gründungsaufwand · Stammkapital mindestens 500.000 öS · kann vertraglich ähnlich wie AG organisiert werden · mindestens zwei Gründer, später ist Einmanngesellschaft möglich · 25% ist Sperrminderheit · Haftung - beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen - zusätzliche Haftungsbasis der Gesellschafter · Finanzierung - Übliche Eigen- oder Fremdfinanzierung - Kapitalherabsetzung nur bei vorhergehender Handelsregisteranmeldung und öffentlicher Bekanntmachung. · Vorteile - Haftung - Finanzierung - geringer Aufwand gegenüber AG - einfache Gründung - leichte Überschaubarkeit - für kleinere Unternehmen mit schlechter Kapitalbasis - für Tochterunternehmen · Nachteile - Doppelbesteuerung - Fremdfinanzierung bei Kleinunternehmen - Bonität beschränkt     2.13 Ges. m. b.

H. & Co. KG · ist eine KG mit Ges. m. b. H.

als Komplementär · es kann einziger Kommandist auch einziger Gesellschafter der Ges. m. b. H. sein · Vorteile - Haftungsbeschränkung - Ges. m.

b. H. darf sich eines außenstehenden gewerberechtlichen Geschäftsführers bedienen, daher ist ein Befähigungsnachweis der Gesellschafter nicht erforderlich - leichtere Regelung der Nachfolgenschaft - keine Doppelbesteuerung der Personengesellschaft · Nachteil - Mangelndes Vertauen der Kreditgeber und der Kunden    1. Variante: Mitglieder der Ges. m. b.

H. sind mit den Kommandisten identisch   Praktisches Ergebnis: Einheitliche Gesellschaft mit eigenariger Rechtsform     2. Variante: Das einzige Mitglied d. Ges. m. b.

H. ist zugleich einziger Kommandist     Praktisches Ergebnis: Einmann-Unternehmen mit Rechtsform einer Gesellschaft 2.14 Genossenschaft · nicht geschlossene Mitgliederzahl · wirtschaftlicher Verein und juristische Person · Generalversammlung · Aufsichtsrat · Vorstand · Haftung (auch unbeschränkt möglich) · breite Finanzierungsbasis · nachteilig sind Prüfungskosten     2.15 Öffentliche Betriebe · Unterschied nach Zielsetzung - Erwerbsbetriebe - Betriebe nach dem Kostendeckungsprinzip - Zuschußbetriebe · Betriebe in privatrechtlicher Form - Beteiligungen ÖIAG - teilweise privatisierte Betriebe ÖMV - indirekt verstaatlichte Betriebe (über Bank) · Betriebe in nicht privatrechtlicher Form - ohne eigene Rechtspersönlichkeit ¡ Müllabfuhr, Wirtschaftshof ¡ Post, ÖBB, Bundesforste     3. Finanzierung und Finanzmanagement   3.1 Begriffe und Charakteristiken   Definition: Finanzierung ist die Bereitstellung von finanziellen Mitteln jeder Art.

Einerseits zur Durchführung der betrieblichen Leistungserstellung und andererseits zur Vornahme bestimmter außerordentlicher finanztechnischer Vorgänge (Betriebsgründung, Kapitalerhöhung)   Finanzmanagement umfaßt weiter: · Finanzanalyse · Finanzplanung · Finanzkontrolle · Informationswesen Auswirkung auf die Bilanz:       Systematik der Finanzierungsformen · Herkunft des Kapitals - Außenfinanzierung - Innenfinanzierung · Rechtsstellung der Kapitalgeber - Eigenfinanzierung - Fremdfinanzierung · Dauer der Kapitalbereitstellung · Häufigkeit des Finanzierungsanlasses     Instrumente der Außenfinanzierung   Instrumente der Innenfinanzierung       3.2 Innenfinanzierung   3.2.1 Selbstfinanzierung · Einbehalten des in der Bilanz ausgewiesenen Gewinns · Minderung des ausgewiesenen Gewinns (Steuerersparnis) durch Bildung blinder Reserven (Bewertungsspielräume) und Geltendmachen von Investitionsbegünstigungen · Zeitliche Verzögerung der Gewinnausschüttung (temporäre Selbstfinanzierung) durch zweckentsprechender Wahl des Bilanzstichtages und Bilanzvorlagetermins.   · Vorteile - Unabhängigkeit - keine Liquiditätsbelastung - Stärkung des Eigenkapitals · Nachteil - keine merkbare Zinsbelastung    3.2.

2 Finanzierung aus RückstellungRückstellungen sind Verpflichtungen die am Bilanzstichtag bestehen, aber in ihrer Höhe und ihrer Fälligkeit ungewiß sind. Der Finanzierungseffekt entsteht durch Minderung des steuerpflichtigen Gewinns, d.h. es ist eine Steuerstundnung. 3.2.

3 Finanzierung durch VermögensumschichtungVermögensumschichtung aus Anlage- und Umlaufvermögen   Anlagevermögen: Verkauf von nichtbetriebsnotwendigen Anlagegütern wie · Grundstücke · Firmenautos · strategische Verkäufe von Produktlinien · Beteiligung   Umlaufvermögen: Abbau von Forderungen · gutes Mahnwesen · Zielsetzung · Informationssystem Abbau von Vorräten · Abverkauf   Abbau von Forderungen   Abbau von Vorräten · Mahnwesen ¡ laufende Erinnerung ¡ Rechnungen mit Lieferungen ¡ Erlagschein ¡ ABC - Analyse ¡ automatisches Mahnwesen · Anzahlung · Informationssystem · Abverkauf · Organisatorische Verbesserung ¡ Lagermindestbestand ¡ reine Auftragsfertigung ¡ integrierte EDV - Systeme ¡ Lieferanten in System einbinden ¡ Just in time · Informationssystem · Qualitätssicherungssystem    3.2.4 Finanzierung aus AbschreibungenGrundsätzlich dienen die Abschreibungswerte zur Ersatzbeschaffung der Abschreibungsobjekte. Diese laufend anfallenden Beträge dürfen nicht ausgeschüttet werden, sie werden allerdings erst zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung benötigt. zwischenzeitlich können sie daher anderweitig verwendet werden.     3.

3.1 Darlehen und Kredit   Kreditformen   · Darlehen ¡ Verpflichtungen beginnen mit der Geldübergabe ¡ Üblicherweise zur Finanzierung eines langfristigen Bedarfs ¡ nicht wiederausnütztbar   · Kredit ¡ Verpflichtungen beginnen bereits bei der Vertragsunterzeichnung ¡ flexibel gestaltbar und wiederausnutzbar    3.3.2 Kurz- und mittelfristige Kreditfinanzierung  Kontokorrentkredit: Kontokorrent ist einer mit dem Kreditinstitut ausgehandelter Betriebskredit, den der Kreditnehmer innerhalb der festgelegten Laufzeit bis zum vereinbarten Kreditlimit in Anspruch nehmen kann. Die Verrechnung erfolgt über ein Konto.   · Vorteile ¡ vergrößert die Dispositionsfreiheit und sichert die Zahlungsfähigkeit ¡ der nicht ausgenützte Teil ist Liquiditätsreserve · Kosten des Kontokorrentkredits ¡ Bereitstellungsprovision ¡ Umsatzprovisionen ¡ Überziehungsprovisionen ¡ Kontoführungsgebühren ¡ Barauslagen wie Porto und Spesen     Lieferantenkredit: Dies ist ein kurzfristiger Kredit, der durch Gewährung von Zahlungszielen, d.

h. durch die Verzögerung der Zahlung der Unternehmung an den Lieferanten entsteht.   14 Tage 3% Skonto, 60 Tage netto ab Rechnungslegung   Zinssatz = Skontosatz/Zahlungsziel - Skontofrist . 360   · Vorteile ¡ Verhandlungstaktisch interessant ¡ Branchenverschiedene Üblichkeiten ¡ meist keine Bonitätsprüfung durch den Lieferanten · Nachteile ¡ Gefahr der ¡ Lieferantenkredit kann auch erzwungen werden         · Wechselkredit (Diskontkredit) ¡ Kreditinstitut kauft noch nicht fällige Wechsel ¡ Vorteile - in der Regel müssen keine Sicherheiten gestellt werden - die Kosten sich geringer als beim Kontokorrentkredit - sofortige Verfügbarkeit des Wechsels   · Akzeptkredit ¡ ist ein Betriebskredit ¡ Bank zahlt dem Wechselinhaber den Betrag bei Fälligkeit ¡ Vorteile - die Kosten sind geringer als beim Kontokorrentkredit - in der Regel müssen keine Sicherheiten gestellt werden   · Akkreditiv ¡ Vereinbarung, der Zufolge eine gemäß den Weisungen eines Kunden (Akkreditivauftraggeber) handelnde Bank (Akkreditivbank, eröffnende Bank) gegen Übergabe bestimmter Dokumente Zahlungen an einen dritten (Begünstigten) leistet. Es kann auch eine andere Bank (avisierende oder Bestätigende) zur Ausführung solche Zahlungen ermächtigt werden. ¡ im Allgemeinen vier Beteiligte: - Importeur als Akkreditiversteller (Auftraggeber) - dessen Hausbank als Akkreditiversteller (Auftraggeber) - die Bank des Exporteurs als bestätigende Bank (auszahlende Bank) - Exporteur als Akkreditivbegünstigter (Zahlungsempfänger) ¡ Vorteil - mehr Sicherheit für Exporteur und Importeur ¡ Nachteile - vorzeitige Zahlung notwendig - zusätzliche Kosten     Dokumentenakkreditiv: Es ist peinlichst genau auf die Form, Inhalt und Termine zu achten     Incoterms   EXW ab Werk FOB frei an Bord CIP frachtfrei, versichert   Incotermregeln: Lieferantenverpflichtung (Lieferart und -ort) Gefahrenübergang - Kostenverteilung zur Versendung und Ankunft, Waren-beförderungspflicht - Durchführung von Formalität und Begleichung von Nebenspäsen.

  Bankgarantie (Avalkredit): Das Kreditinstitut übernimmt eine Bürgschaft bzw. Garantie dafür, daß der Kreditnehmer eine von ihm eingegangene Verpflichtung einem dritten gegenüber nachkommt.   · Vorteil ¡ es brauchen in der Regel keine Sicherheiten gestellt werden ¡ die Provision von 1..3% sind wesentlich günstiger als die Zinsen · Verwendung: ¡ Liefergarantie ¡ Bietungsgarantie ¡ Gewährleistungsgarantie     Lombardkredit: Dieser Kredit wird durch Verpfändung von beweglichen Sachen und Rechten sichergestellt. Vorauszahlung und Anzahlung von Kunden Wichtig und Üblich sind Anzahlungen bei Spezialfertigung (z.

B.: Sondermaschinenbau und Anlagenbau) weiters ist bei langfristigen Projekten Anzahlung und Teilzahlung üblich. Anzahlung intensivieren die Geschäftsbeziehungen.     Teilzahlungskredit: Üblich bei Konsumgütergeschäften    3.3.3 Langfristige Kreditfinanzierung  · Hypothekardarlehen ¡ nur gegen grundbücherliche Sicherheit ¡ nur von befugten Banken ¡ Laufzeit: 15.

.20 Jahre ¡ relativ günstig · Langfristige Bankkredite ¡ bei Mittel. oder Großbetrieben ¡ nur gegen Sicherheiten gewährt · Anleihen ¡ wird von Stadt, Gemeinden und Banken ausgegeben    3.3.4 Sonderformen  Leasing: Ist eine spezielle Form der Beschaffung von Investitionsgütern. Es ermöglicht die Nutzung einer Sache gegen Bezahlung einer Leasingrate.

Leasen kann man: ¡ bewegliche Wirtschschaftgüter (Maschinen, EDV, Einrichtung) ¡ PKW, LKW ¡ Immobilien   Vorteile: Investitionen können aus den Erträgen finanziert werden Steuervorteil 40/90 Leasingbetrag scheint nicht in der Bilanz auf ?   Nachteil: Grundsätzlich teurer als Kredit   Objekt · Equipment Leasing · Immobilienleasing   Wartungsvereinbarung Operating Leasing inkl. Service und eventuelles Personal Maintenanceleasing (Instandhaltung) inkl. Wartung (Kopierer, EDV) Financialleasing: Leasingnehmer trägt Investitionsrisiko     Sale - Lease - Back Es werden betriebsnotwendige Vermögensgegenstände an eine Leasing-gesellschaft verkauft und wieder angemietet. Die freiwerdenden Mittel können genutzt werden.     Factoring Darunter versteht man den Verkauf von Forderungen   Vorteile: Finanzierungsfunktion durch Bevorschussung der Forderungen Dienstleisungsfunktionen sind möglich (Rechnungswesen - Mahnwesen) Es kann auch das Ausfallrisiko von der Factoringbank übernommen werden Nachteile Kosten Kreditzinsen liegen ca. 2% über Bankzinsen Gebühren für Dienstleistung liegen bei 0,5.

.3% Gebühr für das Ausfallrisiko 0,1..1%    3.4 Finanzplanung  Aufgaben der Finanzplanung: Ermittlung des Bedarfs an Finanzierungsmittel Planung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit (Liquidität) Ermittlung der optimalen Finanzierungsform   Die Berechnung erfolgt über:   direkte Ermittlung indirekte Ermittlung   Einnahmen -Ausgaben = CASH FLOW Jahresüberschuß (Gewinn) + nicht ausgabenwirksame Aufwendung - nicht einnahmewirksame Erträge = CASH FLOW Gewinn + AFA +/- RST = CF   Cash Flow: +/- Veränderungen im kurzfristigen Bereich      

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