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  Sozialversicherung

  Sozialversicherung  Die Sozialversicherung ist auf dem Grundsatz der Pflichtversicherung aufgebaut. Jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt, muss man ein Mitglied werden.   Sie beruht auf dem Soldaritätsprinzip das heißt durch die Leistung der Gemeinschaft kann dem Einzelnen bei Eintritt eines Falles geholfen werden.   Diese Aufgabe muss die Sozialversicherung übernehmen unter anderem Kranken- und Altersversorgung usw.   Diese Sozialversicherung stellte der Staat auf gesetzliche Grundlagen die wurde Ende des 19 Jahrhunderts geschaffen.   Die SVG sind:   Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG Beamten – Kranken - und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG Bauern – Sozialversicherungsgesetz - BSVG Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG Notarversicherungsgesetz – NVG   Wer ist wo versichert   Die gesetzliche Sozialversicherung ist in 3 großen Zweigen, nämlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gegliedert   Krankenversicherung   Welche Versicherungsträger für sie zuständig sind hängt von der Art der Beschäftigung ab.

  Die Krankenversicherung Versicherungsträger:  9 Gebietskrankenkassen, 10 Betriebskrankenkassen, Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues, SVA der gewerblichen Wirtschaft, SVA der Bauern, SVA der öffentlich Bediensteten usw.. Leistungen: (Pflichtleistungen)  Bei Krankheit: Krankenbehandlung, Beistellung von Medikamenten und Heilbehelfen, Spitalspflege, Zahnbehandlung   Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit: Krankengeld, während einer Spitalspflege Familien- oder Taggeld   Bei Mutterschaft: Ärztlichen und Hebammenbeistand, Medikamente und Heilbehelfe, Spitalspflege, Wochengeld und Entbindungsbeitrag  Freiwillige Leistung:Erweiterte Heilfürsorge, Hauskrankenpflege   Anspruchsberechtigung  Die Leistungen der Krankenversicherung erhalten Versicherte und Familienangehörige, die keinen eigenen gesetzlichem Krankenversicherungsschutz haben  ErklärungGebietskrankenkassen: Die Gebietskrankenkassen sind in allen jenen Fällen zur Durchführung der Krankenversicherung zuständig in denen nicht ein anderer Krankenversicherungsträger versicherungszuständig ist   Das gilt u. a. für:   Dienstnehmer(Arbeiter, Angestellte) Lehrlinge Heimarbeiter Vorstandsmitglieder einer AG Pensionsbezieher nach dem ASVG Bezieher einer Leistung nach dem AIVG   Betriebskrankenkassen: In 9 österreichischen Unternehmen gibt es Betriebskrankenkassen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Sozialversicherung.

Ihre Aufgabe ist die Abwicklung der Krankenversicherung in den jeweiligen Unternehmen.     Unfallversicherung   Wie in der Krankenversicherung die Gebietskrankenkassen hat in der Unfallversicherung die Dementsprechend hat diese Einrichtung die Unfallversicherung für alle Personen durchzuführen, für die kein anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist.       Neben der AUVA wird die Unfallversicherung auch von der   VSA der österreichischen Eisenbahnen (VAÖE) VSA öffentlich Bediensteter (BVA) SVA der Bauern (SVB) durchgeführt.   Die AUVA hat um die 4 Millionen Versicherte.   Versicherte 2000 ------------------------ Arbeiter………………………..

1,3Millionen Angestellte…………………….1,4 Millionen Selbständige…………………...270.000 Schüler und Studenten……….

..1,3Millonen     Unfallversicherung Versicherungsträger: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen, Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Aufgaben:Wichtigste Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zu diesem Zweck haben die Träger der Unfallversicherung Unfallverhütungsdienste einzurichten und mit den Behörden und Interessenvertretungen der Dienstnehmer und der Dienstgeber zusammenzuarbeiten. Leistungen:Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufkrankheiten     Pensionsversicherung   Pensionsversicherung VersicherungsträgerPVA der Arbeiter, PVA der Angestellten, VSA des österreichischen Bergbaues, SVA der gewerblichem Wirtschaft, SVA der Bauern, VA der österr.


Eisenbahner LeistungenPensionen bei Erreichung der Altergrenze, verminderter Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Tod der versicherten Person       Arbeitslosenversicherung   Arbeitslosenversicherung LeistungArbeitslosengeld: 12 Wochen, bei längerer Versicherungsdauer bis 30 Wochen Notstandhilfe: Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr besteht.   Karenzurlaubsgeld: Nach Ende der Schutzfrist bis zu 18 Monaten nach der Entbindung, bei Teilung des Karenzurlaubs zwischen Vater und Mutter insgesamt bis zu 24 Monaten.   Sondernotstandshilfe für allein stehende Mütter: Ist im Anschluss an den Karenzurlaub, bis das Kind drei Jahre alt ist möglich.     Insolventz-Entgeldsicherung   Insolventz-Entgeldsicherung Versicherungsträger:AMS LeistungenDer Arbeitnehmer wird bei Insolvenz den Nettobetrag ausbezahlt, muss binnen vier Monaten beim AMS eingereicht werden. Finanzierung der Sozialversicherung   In erster Linie wird die Sozialversicherung durch Beiträge finanziert. Die Beträge sind von den Versicherten zu zahlen.

Bei selbständig Erwerbstätigen muss der Dienstgeber ca. die Hälfte der Beiträge zahlen. Daneben wird diese Sozialversicherung durch enorme Zuschüsse des Staates finanziert. Die Finanzierung unseres Sozialversicherungssystems wird jedoch immer schwieriger.     Krankenversicherung im Ländervergleich                Österreich Deutschland Schweiz Anzahl der Kranken- Versicherungsträger 23 454 109 Jährliche Krankenversicherungsbeiträge eines Arbeiters mit Frau u. 2 Kindern bei einem Bruttojahreseinkommen von 18.

200 (= 1.300 € monatlich) 718,90 €ur 1.300,26 €ur 2.751,10 €ur Basis der Versicherung Das allgemeine gültige Gesetz Je nach Kasse unterschiedliche Prämienhöhen (11,5% – 14,9 %) Individuelle Verträge über Dauer, Höhe der Beiträge und Umfang der Leistungen Ihre Geldtasche bestimmt über ihre Versorgung       In Österreich gilt die Solidarität: Krank sein ohne Angst Medizin, die sich jeder leisten kann Sehr hohe Versorgungsqualität für alle Freier Zugang für alle, unabhängig von ihrem Einkommen, Vermögen, dem Risiko krank zu werden, dem Alter und Geschlecht

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