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  Ohg (offene handelsgesellschaft)

OHG (Offene Handelsgesellschaft)(Gesellschafter haben Kaufmannseigenschaft)   Art: Reine Personengesellschaft   Firma: Personenfirma   Haftung: Alle Gesellschafter sind Vollhafter (sie haften unbeschränkt u. solidarisch, und nach dem Austreten noch 5 Jahre für alle Schulden die bei ihrem Austritt bereits bestanden haben   Geschäftsführung: Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet   Mitarbeit: Jeder Gesellschafter ist zur Mitarbeit verpflichtet und berechtigt (kann aber im Gesellschaftsvertrag anders vereinbart werden)   Vorteile: volle Kontrollmöglichkeit aller Unternehmer Arbeitsteilung möglich erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten   Nachteile: Konkurrenzverbot (s BS 15) unbeschränkte, solidarische Haftung. Diese gilt sogar 5 Jahre nach dem Ausscheiden für alle Schulden, die beim Austritt bestanden!)     KG(Kommanditgesellschaft)(Komplementär hat Kaufmannseigenschaft, Kommanditist nicht)   Art: Personengesellschaft   Firma: Personenfirma   Haftung: Die Vollhafter (Komplementäre) haften unbeschränkt u. solidarisch (wie OHG-Gesellschafter); sind am Wertzuwachs beteiligt   Die Teilhafter (Kommanditisten) nur mit der Einlage sie sind nicht am Wertzuwachs beteiligt   Geschäftsführung: Jeder Komplementär ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (Kommanditisten nicht)   Mitarbeit: Komplementäre sind zur Mitarbeit berechtigt bzw. verpflichtet Kommanditisten haben nur bestimmte Kontrollrechte   Vorteile: Komplementär: Verbreiterung der Eigenkapitalbasis, ohne die Geschäftsleitung mit Gesellschaftern teilen zu müssen Kommanditist: Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit, Beschränkung der Haftung Allgemein: fachlich qualifizierte Kaufleute (Komplementäre) finanzkräftige Gesellschafter (Kommanditisten)     Nachteile: Komplementär: enge Bindung an die Ges., unbeschränkte, persönliche u.

solidarische Haftung Kommanditist: beschränkte Kontrollmöglichkeit Stille Gesellschaft (Gesellschafter haben keine Kaufmannseigenschaft)   Art: Unvollkommene Gesellschaft   Firma: Gesellschaftsverhältnis kommt in der Firma (des Geschäftsinhabers) nicht zum Ausdruck, jeder neue Gesellschafter bildet eine neue Stille Gesellschaft   Haftung: Der Stille Gesellschafter haftet Dritten gegenüber nicht, jedoch Verlustmöglichkeit bis zum Betrag der Einlage (kann vertraglich ausgeschlossen werden), nur mit seiner Einlage beteiligt nicht am Wertzuwachs, Haftung auf Einlage beschränkt   Geschäftsführung: Der Stille Gesellschafter hat keinen Einfluß auf die Geschäftsführung   Mitarbeit: Nicht zur Mitarbeit berechtigt bzw. verpflichtet, hat nur Anspruch auf Abschrift der Bilanz und Einsicht in die Bücher zur Kontrolle des Jahresabschlusses   Vorteile: Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit Beschränkung der Haftung Geheimhaltungsmöglichkeiten der Beteiligung gegenüber Dritten (Bsp. s BS 17)   Für die Ges.: Mehr Eigenkapital, ohne Geschäftsleitung mit anderen Personen teilen zu müssen Beteiligung scheint nach Außen nicht auf   Nachteile: Geringe Kontrollmöglichkeit keine Beteiligung am Wertzuwachs der Ges.     GesmbH(Gesellschaft mit beschränkter Haftung)   Art: Kapitalgesellschaft   Firma: Personen-, Sach- od. gemischte Firma (mit dem Zusatz "Gesellschaft mbH")   Haftung: Jeder Gesellschafter haftet mit dem Betrag seiner Stammeinlage.

Keine persönliche Haftung, eventuelle Nachschußpflicht, Trennung von Kapitalbeteiligung und Mitarbeit   Die Gesellschaft als juristische Person haftet unbeschränkt.   Geschäftsführung:   Die Geschäftsführung erfolgt durch einen oder mehrere Geschäftsführer (allenfalls Überwachung durch den Aufsichtsrat)   Organisation: Generalversammlung (wählt Aufsichtsrat, bestellt Geschäftsführer) Aufsichtsrat (kontrolliert Geschäftsführer) Geschäftsführer (führt Geschäfte)   Vorteile: Beschränkte Haftung (wird häufig wie OHG geführt, nur mit beschränkter Haftung) Geringe Publizität (nur zur Jahresschlußveröffentlichung verpflichtet, wenn mehr als 300 Mitarbeiter, 50 Gesellschafter und Mindeststammkapital 1 Mio.   Nachteile: Geringe Kreditfähigkeit   GesnbR (Gesellschaft nach bürgerlichen Recht)  Art: Unvollkommene Gesellschaft   Firma: Keine Firma, nicht im Firmenbuch eingetragen   Haftung: Die Gesellschafter haften unbeschränkt u. solidarisch   Geschäftsführung: Die Geschäftsführung erfolgt durch den Gerenten (oder je nach vertraglicher Regelung auch durch andere oder alle Partner)   Gründung: weil keine Vollkaufmannseigenschaft erworben werden kann als Arbeitsgemeinschaft als Vorgesellschaften  Genossenschaft Genossenschaften sind Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb oder durch Kreditgewährung.  Art: Wirtschaftliche Vereinigung   Firma: Sachfirma (mit dem Zusatz "registrierte Genossenschaft" und Art der Haftung)   Haftung: Die Mitglieder haften beschränkt oder nur mit ihrem Geschäftsanteilen   Geschäftsführung: Die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand (allenfalls Überwachung durch den Aufsichtsrat)   Mitarbeit: hängt vom Zweck der Genossenschaft ab   Organisation: Generalversammlung (jedes Mitglied hat grundsätzlich 1 Stimme, Versammlung der Mitglieder) Aufsichtsrat (zwingend vorgeschrieben, kontrolliert Vorstand) Vorstand (muß Mitglied der Gen. sein, Geschäftsführung)   Kontrolle: durch Revisionsverband   Versch.


Arten: Einkaufsgenossenschaften (Bezugs- Rohstoffgen.) Verkaufsgenossenschaften (Absatzgen.) Verwertungsgenossenschaften Nutzungsgenossenschaften Produktionsgenossenschaften Kreditgenossenschaften (Raiffeisenbanken, Volksbanken) Konsumgenossenschaften Bau- und Siedlervereine AG (Aktiengesellschaft)   Art: Reine Kapitalgesellschaft   Firma: In der Regel Sachfirma (mit dem Zusatz "Aktiengesellschaft")   Haftung: Jeder Aktionär haftet mit dem Betrag seiner Aktien Die Gesellschaft als juristische Person haftet unbeschränkt Geschäftsführung: Die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand (Überwachung durch den Aufsichtsrat)   Organisation: Hauptversammlung (der Aktionäre, wählt Aufsichtsrat, jährlich durch Vorstand einberufen, 1 Aktie = 1 Stimme) Aufsichtsrat (Kontrollorgan, bestellt u. kontrolliert Vorstand, Wahl für höchstens 4 Jahre, für je 2 Mitglieder 1 Arbeitnehmervertreter) Vorstand (Geschäftsführung, beruft Hauptversammlung ein)   Vorteile: große Eigenkapitalsummen Haftung auf das Ausmaß der Beteiligung begrenzt Aktie jederzeit übertragbar (Ausnahme: Namensaktien)   Nachteile: keine Bindung zw. Gesellschaftern und Unternehmensleitung oft gegensätzliche Interessen (Aktionäre - Geschäftsleitung) Kontrollrechte stark eingeschränkt   Aktie: Wertpapier (alle Rechte nur mit Aktienbesitz durchführbar): Stimmrecht Bezugsrecht Recht auf Liquidationserlös Anteil an Gew.,R.

o.piv Die Summe der Nennwerte der Aktien = Grundkap. Nennwert = "Pari" Über dem Nennwert = "Überpari" Unterschied zw. "Pari" u. "Überpari" = "Agio" Unter dem Nennwert = Unterpari (in Ö nicht erlaubt)   + sehr übersichtlich - zu theoretisch und zuviel in Fachsprache

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