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  Iwf - der internationale währungsfonds

INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSORGANISATIONEN   IWF – Der internationale Währungsfonds Gründung: 1944 in Bretton Woods(USA) nach der internationalen Währungskonferenz von 45 Ländern zur Förderung des Welthandels gegründet (heute über 160 Mitgliedsstaaten)   Organe des IWF: >Gouverneursrat: Entscheidung grundsätzlicher Fragen; jedes Land durch Finanzminister oder Zentralbankgouverneur vertreten   >Interimausschuss: Weiterentwicklungen des Währungssystems, Lösung von Grundsatzproblemen; besteht aus 20 Ministern und Zentralbankgouverneuren Exekutivdirektorium: Geschäftsführung; besteht aus 22Mitgliedern   Aufgaben: >Schutz der Währungen der Mitgliedsstaaten (möglichst gleichbleibende Wechselkurse) Beseitigung von Devisenschranken (internationaler Zahlungsverkehr soll von administrativen Beschränkungen freigehalten werden)   >Überbruckung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten (den Mitgliedern ist eine „Ziehung von Krediten“ möglich, die Verbindlichkeiten mit anderen Ländern ausgleicht; nach Behebung des Zahlungsbilanzdefizits müssen Kredite zurückgezahlt werden)   Forderungen an die Mitgliedsstaaten: >Verpflichtung die Währung innerhalb einer engen Bandbreite zu stabilisieren (bis 1978); ab 1978: freie Wahl des Wechselkursregimes, z.B. flexibler Wechselkurs (Wechselkurs durch Wechselspiel von Angebot und Nachfrage), fester Wechselkurs (fixer Wechselkurs gegenüber dem Dollar oder anderen Währungen);   >Ausdrückliche Aufforderung zu einer binnenwirtschaftlichen Finanz- und Währungspolitik die auf Stabilität ausgerichtet ist   >Subskription: Jedes Mitglied ist verpflichtet eine bestimmte Menge Gold und eigener Währung beim IWF einzuzahlen   >Mitglieder sind zur statistischen Information verpflichtet, d.h. sie müssen Daten über die Wirtschaftsentwicklung an den IWF weiterleiten, der sie sammelt und auswertet   IBRD – International Bank for Reconstruction and Development   Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, kurz: Weltbank Gründung: ebenfalls nach der Konferenz von Bretteon Woods; 1945   Aufgabe: Weltbank gibt an ihre Mitglieder Kredite für wirtschaftliche Entwicklungsvorhaben (vor allem in „Dritte-Welt-Ländern“), die wirtschaftlich und technisch sinnvoll sein müssen und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beitragen müssen.   >Darlehen werden nur Regierungen und Vorhaben mit Regierungsgarantie gewährt.

  >Zinssätze variieren Laufzeit der Darlehen liegt zwischen 15 und 20Jahren Rückzahlungsfreie Phase (Freijahre): 3 bzw.5 Jahre   >Größte Kreditnehmer: Brasilien, Mexiko, Indonesien, Indien   Weitere Aufgaben:   >Zusammenarbeit mit Entwicklungsorganisationen,   >Exportkreditorganisationen   >Beratung für Entwicklungsländer in wirtschaftl., technischen u. organisatorischen Fragen   Tochterinstitute der Weltbank   IFC – International Finance Corporation (Internationale Finanz-Corporation) zur Unterstützung der industriellen Entwicklung im privaten Bereich (Krediten werden auch privaten Unternehmern gewährt) Zinssatz orientiert sich am Zinsmarkt   IDA – International Development Association (Internationale Entwicklungshilfe) gewährt Regierungen von Ländern Kredite, die den finanziellen Anforderungen der Weltbank nicht gerecht werden können (Entwicklungsländer mit sehr niedrigen Pro-Kopf-Einnahmen) keine Zinsen, nur 0,75%Gebühr bzw. 0,5%Bereitstellungsgebühr Laufzeit der Darlehen: 40 Jahre, 10 Freijahre größte Kreditnehmer: Indien, Bangladesch, Pakistan   MIGA – Multilateral Investment Guaranty Agency Förderung der Kapitalbeteiligungen und anderen Direktinvestitionen bietet Investoren Garantien bei Verlusten infolge nichtkommerzieller Risiken   Das GATT – General Agreement on Tariffs and Trade Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen 1947 wurde von 23 Staaten das Abkommen beschlossen, zur Förderung des Außenhandels und der Neuordnung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen heute: 124 Vollmitglieder und 16 De-facto-Mitglieder (Staaten, die Regelungen anerkennen) besteht aus einer Gemeinschaft von Vertragspartnern, ist keine internationale Organisation mit eigener Völkerrechtspersönlichkeit   Organe des GATT: >Vollversammlung: überprüft die Einhaltung des Abkommens, tagt 1mal im Jahr; nur durch sie können Bestimmungen im Abkommen geändert werden   >GATT-Rat: ständiges Organ zur Entlastung der Vertragsstaaten   >Sekretariat: Verwaltung des Gatt; tritt als Vermittler und Berater auf   >Komitees: leisten wichtige Vorarbeiten für Entscheidungen   Ziel: Abbau sämtlicher Handelsschranken, um allen Staaten einen Zutritt zum Weltmarkt unter gleichen Vorraussetzungen zu ermöglichen;   Vertrag sieht Abbau der Zölle, die Gewährung der Meistbegünstigung zwischen den Vertragspartnern und die Einhaltung der Reziprozität (=Wechselseitigkeit der im Außenhandel eingeräumten Bedingungen) vor;   Zollrunden: zur Verwirklichung der GATT-Ziele >bisher gab es 8 Zollrunden >große Fortschritte in Richtung freier Welthandel brachten Kennedy-Runde (1964-67) und die Tokio-Runde (1973-77) >letzte Zollrunde (Uruguay-Runde: 1986-93) wurde mit der Unterzeichnung der Schlussakte und der 1995 folgenden Errichtung der WTO (Welthandelsorganisation) beendet; sämtliche vertragliche Regelungen des GATT gingen in die WTO ein;   +:Gut gegliedertes Referat, in dem zahlreiche Organisationen beschrieben werden.   -: Kein Literaturverzeichnis.


Der politische Aspekt wird vernachlässigt.

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