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  Da es vorteilhafter ist, in währungs- und wirtschaftsfragen mit anderen staaten zusammen-zuarbeiten als nationale interessen zu verfolgen, haben sich folgende organisationen und abkommen gebildet:

  Internationaler Währungsfonds (IWF)  Der 1945 gegründete und 178 Mitglieder umfassende IWF, dem Österreich 1948 beitrat, ist das Kernstück des internationalen Währungssystems. Seine Ziele sind: Ausweitung des Welthandels (durch stabile Wechselkursbedingungen, Abbau von Devisenverkehrsbeschränkungen) Vermehrung des Wohlstands Früherkennung von Fehlentwicklungen durch Prüfung der Wirtschaftspolitik der Mitglieder Unterstützung beim Umstieg von der Plan- zur Marktwirtschaft für ehem. Ostblockländer   Überdies ist die Weltbank mit der Verwaltung des Systems der Sonderziehungsrechte (SZR) beschäftigt, das geschaffen wurde, um das internationale Währungssystem weniger von US-Dollar und Gold abhängig zu machen. Die SZR sind an einen Währungskorb gebunden und dienen als Zahlungseinheit des IWF.   Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD, Weltbank)   Gegründet 1945, verfolgt die Weltbank das Ziel der wirtschaftlichen Entwicklung weniger ent-wickelter Mitgliedsstaaten und der Beseitigung von Strukturproblemen (z.B.

hohe Verschuldung, Umstieg von Plan- auf Marktwirtschaft). Dies geschieht durch finanzielle und technische Hilfe, insbesondere durch Investitionen in Infrastruktur, Industrie und Land-wirtschaft. Zur Durchführung solcher Projekte umfaßt die Weltbank folgende Organisationen: IDA: Internationale Entwicklungsorganisation: vergibt günstige KrediteIFC: Internationale Finanzkorporation: Beteiligung an Firmen, Förderung von Investitionen MIGA: Multilaterale Investitionsgarantieagentur: Direktinvestitionen in Entwicklungsländern   Regionale Entwicklungsbanken  Die Afrikanische, Interamerikanische und Asiatische Entwicklungsbank haben als Er-gänzung zur Weltbank durch Finanzhilfe und beratende Tätigkeit zu Wirtschaftswachstum und struktureller Anpassung ihrer weniger entwickelten Mitglieder beizutragen und die wirt-schaftliche Integration in einer Region zu fördern. Die 1991 gegründete Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) soll ost- und mitteleuropäischen Staaten beim Übergang zur Marktwirtschaft helfen.   Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)   1948 als Ergänzung zu IWF und IBRD in Kraft getreten. Ziele: größtmögliche Freiheit für den Welthandel gleiche Zutrittsbedingungen zum Weltmarkt u.

gleiche Handelsvorteile für alle Mitglieder Kontrolle der Handelspolitik aller GATT-Staaten durch regelmäßige Länderprüfungen   Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)  Die OECD wurde 1960 gegründet, umfaßt 24 Mitglieder (westliche Industriestaaten) und ist ein Eckpfeiler der internationalen wirtschaftlichen Abstimmung, erstellt Wirtschaftspro-gnosen und versucht, Wirtschaftsstrategien auszuarbeiten. Die Ziele sind: ausgewogene Entwicklung der Weltwirtschaft Zusammenarbeit mit Schwellenländern und nicht der OECD angehörenden Ländern (z.B. asiatischen, lateinamerikanischen und ehem. Ostblockländern)  Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)   fördert die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken durch Informationsaustausch bei der Wirtschafts- u. Währungspolitik Entwicklung gemeinsamer Bankenaufsichtsstandards Stützungsaktionen für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Länder   Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)  Das Ziel des 1960 unterzeichneten Gründungsvertrages, nämlich der freie Handel mit industriell-gewerblichen Gütern zwischen den Mitgliedern, wurde 1966 erreicht.

 Ziele der EUseit Anfang 1993 verwirklicht: - freier Waren- und Dienstl.-, Kapital- u. Personenverkehr - Recht auf Freiheit der Niederlassung und Erwerbstätigkeit zukünftige Ziele der Wirtschafts- u. Währungsunion (WWU): - Schaffung eines rechtlich einheitlichen Marktes - einheitliche Wirtschaftspolitik und gemeinsame Währung - wirtschaftl. Stabilität zur Sicherung hoher Beschäftigung zukünftige Ziele der politischen Union: - gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Ausbau der Rechte des europäischen Parlaments. Europäische Union (EU) (Europäische Gemeinschaften, EG)  Kernstück: 1958 gegründete Wirt-schaftsgemeinschaft, 15 Mitglieder.

1991: Vertag von Maastricht über die Umwandlung der EG in die EU, die Gründung einer politischen Union sowie eines nach innen und außen einheitlichen Wirtschafts-raumes (siehe EWR). Österreich beantragte 1989 die EG-Mitgliedschaft; die Beitrittsverhandlungen begannen 1993; nach der Volksabstimmung 1994 wurde Österreich am 1.1.1995 Mitglied der EU.   Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)   Am 1.1.


1994 in Kraft getreten, bestehend aus den Staaten der EU und EFTA (mit Ausnahme der Schweiz). Um das Ziel eines einheitlichen Marktes zu verwirklichen, wurden die EU-Bestimmungen für den Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr größtenteils übernommen, wobei es vor allem Ausnahmen für landwirtschaftliche Produkte gibt.   Europäisches Währungssystem (EWS)   Dem 1979 gegründeten EWS gehören alle EU-Staaten außer Griechenland, Großbritannien und Italien an. Das System basiert auf dem sog. Wechselkurs- u. Interventionsmechanismus, wodurch stabile Wechselkurse (Leitkurse) zwischen den Mitgliedsländern geschaffen werden sollen.

Die Leitkurse dürfen sich in einer Schwankungsbreite von ±2,25% (Spanien und Portugal: ±6%; seit 1993: ± 15%) bewegen, werden diese Grenzen überschritten, sind alle Mitglieder zur Intervention verpflichtet, d.h. sie müssen schwache Währungen kaufen und starke verkaufen. Die Mitglieder erhalten ECU-Guthaben, indem sie 20% ihrer Gold- u. Dollarreserven beim EWI hinterlegen. Der Kurs des ECU wird aus einem Währungskorb der früheren 12 EU-Staaten berechnet; seit Inkrafttreten des Unionsvertrages werden keine neuen Währungen mehr aufgenommen, d.

h. auch der Schilling nicht. 1997 soll das EWS im ESZB aufgehen und damit eine gemeinsame Währung für jene Staaten, die die im Maastrichtvertag festgelegten Konvergenzkriterien erfüllen, geschaffen werden, die nicht ECU sondern nach Beschluß des EU-Gipfels 1995 in Madrid EURO heißen soll.

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