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  Oenb



   Die österreichische Nationalbank  Die österreichische Nationalbank kann auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurückblicken. Am 1. Juni 1816 wurde die "privilegierte österreichische Nationalbank" gegründet. Der Grund war das zerrüttete Geldwesen in Österreich nach den Napoleonischen Kriegen zu ordnen. Die österreichische Nationalbank durfte als einzige Bank in Österreich Banknoten drucken. Als Spätfolge des "Ausgleichs" Österreichs mit Ungarn wurde die Nationalbank im Jahr 1878 in die Österreich-ungarische Bank umbenannt.

Aufgrund der Friedensverträge nach dem 1. Weltkrieg musste die Österreich-ungarische Bank die Liquidation antreten.   Die Nationalbank während der Ersten Republik   1922 wurde durch zwei Bundesgesetze die Österreichische Nationalbank (OeNB) gegründet, die am 1. Jänner 1923 ihre Tätigkeit aufnahm. Am 1. Jänner 1925 wurde der Schilling eingeführt.

Der Schilling trat an die Stelle der Krone, die 1892 eingeführt worden ist. Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich im Jahr 1938 trat die Reichsmark an die Stelle des Schillings. Die Gold- und Silberreserven der OeNB wurden nach Berlin überführt. Die österreichische Nationalbank sollte liquidiert werden, doch konnte dieses Ziel nicht mehr vor Kriegsende erreicht werden.   Die Nationalbank während der Zweiten Republik   Nach der Wiedererrichtung Österreichs am 27. April 1945 nahm auch wieder die OeNB ihre Tätigkeiten auf.

Mit dem Notenbanküberleitungsgesetz vom 3. Juli 1945 erhielt sie ihre vorläufige Rechtsgrundlage. Am 30. November 1945 wurde der Schilling wieder als Währung eingeführt. Durch ein weiteres Gesetz am 19. November 1947 wurden die Banknoten aus dem Jahr 1945 eingezogen und in neue Schillingsnoten umgetauscht.

Ziel war die endgültige Stabilisierung der Schillingwährung, welches erst Mitte der 50er Jahre erreicht worden ist. Im Jahr des Staatsvertrages(1955) wurde das Nationalbankgesetz vom Nationalrat beschlossen, welches in der Fassung von 1984 die Rechtsgrundlage der Österreichischen Nationalbank darstellt.   Die OeNB als Teil des ESZB   Am 1. Jänner 1999 -dem Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion(WWU)- wurde in Österreich und zehn anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Euro als gemeinsame Währung eingeführt. Die geld- und währungspolitischen Kompetenzen der OeNB sind auf die Europäische Zentralbank(EZB) übergegangen. Die diesbezüglichen Entscheidungen werden vom EZB- Rat getroffen.

Die OeNB ist integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken(ESZB). Das Europäische System der Zentralbanken(ESZB) besteht aus den nationale Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Zentralbank(EZB). Das Eurosystem umfasst die nationalen Zentralbanken hener EU- Mitgliedstaaten, die den Euro als Währung eingeführt haben, sowie die EZB. Der Begriff Eurosystem wurde eingeführt, um das Zentralbankensystem des Euro- Währungsgebietes unmissverständlich zu definieren.   Die OeNB als Institution   Die OeNB ist ihrer Rechtsform nach eine Aktiengesellschaft. Sie ist die älteste Aktiengesellschaft Österreichs, allerdings unterliegt sie einer Reihe von abweichenden Regelungen, die sich aus ihrer besonderen Stellung als Notenbank der Republik Österreichs ergeben.

  Die Aktionäre der OeNB   Die Hälfte des Grundkapitals befindet sich im Eigentum des Bundes, die andere Hälfte halten Interessensvertretungen, Banken und Versicherungen. Aktionäre könnnen nur österreichische Staatsbürger sowie juristische Personen und Unternehmen sein, die ihren Sitz in Österreich haben.   Die Aufgaben der OeNB: gesetzlich geregelt   Das Nationalbankgesetz(NBG) aus dem Jahr 1955 regelt die Rechtsverhätnisse der Notenbank. Die grundlegenden Aufgaben der OeNB werden im §2 des Gesetzes aufgezählt. Durch die Teilnahme Österreichs an der Währungsunion und der Einführung des Euros musste das Nationalbankgesetz mit der NBG-Novelle 1998 und mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 neu gefasst werden.

  Die unabhängige Notenbank   Die Geschichte hat immer wieder gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Notenbank unabhängig ist. In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der staatliche Druck auf die Nationalbank so verschärft, dass der Finanzminister nach Bedarf die Notenpresse in Bewegung setzen konnte. Dadurch verschlechterte sich die Währungssituation besonders dramatisch im Zuge des Krieges 1859. Die Öffentlichkeit forderte vom Staat die Unabhängigkeit der Notenbank, die schliessslich durch das Notenbankgesetz des Jahres 1862 hergestellt wurde. Trotzdem kam es zu wiederholten finanziellen Inanspruchnahme der Notenbank durch den Staat.




Deswegen wurde das Notenbankgesetz 1955 geschaffen. Das mehrere Vorschriften enthält, um die Unabhängigkeit der Notenbank zu gewährleisten. Durch die NBG-Novelle 1998 wurde im Sinne der Unabhängigkeit festgeschrieben, dass bei der Verfolgung der Ziele der ESZB weder die OeNB noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von der Europäischen Gemeinschaft oder einer ihrer Regierungen einholen oder entgegennehmen darf.         2. Übergang zur europäischen Währungsunion   Währungssystem des Internationalen Währungsfonds (Bretton-Woods-System)   1944 wurde das Bretton-Woods-System etabliert, das ein intaktes internationales Währungssystem zum Ziel hatte. Es wurden feste Wechselkurse (1% Bandbreite) und eine Gold/Dollarkonverbilität vereinbart.

Mitte der 60er Jahre verursachten die hohen Zahlungsbilanzdefizite der USA einen Dollarüberhang und es kam zu Spannungen im Bretton-Woods-System. Deswegen plante die EG eine Wirtschafts- und Währungsunion, da man sich davon nicht nur eine stabile Währung versprach, sondern auch einen grosssen Fortschritt bei der Integration Europas.   Der Werner-Plan   Der Werner-Plan ist ein im Jahr 1970 veröffentlichter Dreistufenplan zur Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion(WWU). Ziele des Werner-Plans: • freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr • volle Konverbilität mit den Währungen • unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse • Übertragung von wirtschafts- und währungspolitischer Entscheidungskompetenz auf die Ebene der Europäischen Gemeinschaft.   Europäischer Wechselkursverbund   Der Europäische Wechselkursverband ist ein System zur Verringerung der Schwankungsbreiten zwischen den Währungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Die Schwankungsbreite der damaligen sechs EG-Währungen wurde auf 2.

25% beschränk. Auch andere Länder nahmen am Wechselkursverband teil. 1975 wurde eine Europäische Rechnungseinheit geschaffen, die sich aus den Währungen der Mitgliedstaaten zusammensetzte(ECU).   1979 trat das Europäische Währungssystem(EWS). in Kraft. Das EWS war ein Übereinkommen, das die Schaffung einer Zoner währungspolitischer Stabilität in Europa durch die Verringerung von Wechselkursschwankungen zum Ziel hatte.

Die zentralen Elemente des EWS waren die Korbwährung ECU, der Wechselkurs- und Interventionsmechanismus und ein finanzielles Beistandsystem. Mit Ausnahme des U. K. und Schwedens waren 1998 alle EU-Staaten Mitglieder des Europäischen Wechselkursverbundes. 1994 wurde das Europäische Währungsinstitut(EWI) mit der Aufgabe gegründet, die Währungsunion vorzubereiten. Das EWI wurde 1998 durch die Europäische Zentralbank(EZB) ersetzt.

Deren Präsident ist Willem F. Duisenberg. Nach der Einführung des Euro 1999 wurde das EWS durch einen neuen Wechselkursmechanismus ersetzt, der die Wechselkursbeziehungen zwischen dem Euro und nicht EU-Ländern regelt.   Der Vertrag von Maastricht   Der Vertrag von Maastricht, der 1992 von den damaligen zwölf Mitgliedsländern der EG ratifiziert wurde, ist ein dreistüfiger Plan zur Verwirklichung einer gemeinsamen Währung innerhalb der heutigen EU.   Erste Stufe : 1. Juli 1990 Vollendung des Binnenmarktes Liberalisierung des Kapitalverkehrs Verstärkte Anstrenung zur Erreichung der wirtschaftlichen Konvergenz   Zweite Stufe: 1.

Jänner 1994 Errichtung des Europäischen Währungsinstitutes(EWI) Vorbereitung der Währungsunion durch EWI, Komission, EU-Rat, Europäisches Parlament und nationaler Parlamente Mai 1998: Beschluss des EU-Rates, welche Länder in die dritten Stufe der Währungsunion eintreten können. Juni 1998: Aus der EWI wird die Europäische Zentralbank(EZB) 31. Dezember 1998: Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse(zum Euro und den nationalen Währungen)   Dritte Stufe: 1. Jänner 1999 Volle Funktionsfähigkeit der EZB Gemeinsame europäische Geldpolitik Jänner 2002: Ausgabe von europäischen Bargeld   In die dritten Stufe der Währungsunion durften nur Staaten eintreten, die die Konvergenzkriterien erfüllen. Der Sinn der Konvergenzkriterien ist es sicherzustellen, dass nur jene Länder an der Währungsunion teilnehmen, deren Wirtschaft und vor allem deren Wirtschaftspolitik den strengen Kriterien entspricht, die eine starke und stabile Währung ermöglichen.   Voraussetzungen für die Aufnahme in die Währungsunion   Stabiles Preisniveau Inflationsrate höchstens 1,5% über der Inflationsrate jener drei Staaten, die am preisstabilsten sind.



  Gesunde Staatsfinanzen Öffentl. Defizit höchstens 3%, öffentl. Schulden höchstens 60% des Bruttoinlandsprodukts.   Stabile Wechselkurse Teilnahme am Wechselkursmechanismus seit mindestens zwei Jahren unter Einhaltung der normalen Bandbreiten des Mechanismus   Niedriges Zinsniveau Langfristige Zinssätze höchstens 2% über dem Zinssatz jener drei Staaten, die am preisstabilsten sind     Institutionelle Struktur und Aufgabenverteilung im ESZB   Funktionsweise Die EZB und die nationalen Zentralbanken sind Teile des ESZB. Mit der dritten Stufe der WWU ist die Entscheidungsautorität von den nationalen Zentralbanken auf den Rat der EZB übergegangen. Die OeNB besitzt jedoch ein Sitz- und Stimmrecht in diesem Rat.

Die EZB wurde am 1. Juni 1998 gegründet und ihre Unabhängigkeit ist fest in den Statuten verankert. Das bedeutet, dass weder die EZB noch eine nationale Zentralbank Weisungen von Institutionen der EU, Regierungen der Mitgliedsstaaten oder anderen Stellen entgegennehmen darf.   Beschlussorgane Beschlussorgane der EZB sind der Rat der Europäischen Zentralbank, das Direktorium sowie der Erweiterte Rat.  Der EZB-Rat legt die Geldpolitik im Eurogebiet fest, entscheidet über Devisengeschäfte und die Verwaltung der Währungsreserven. Vorrangiges Ziel ist die Preisstabilität.

Der Rat besteht aus dem Direktorium der EZB und je einem Vertreter jener nationaler Zentralbanken, die bereits an der dritten Stufe teilnehmen.   Das Direktorium führt die Geldpolitik gemäß den Leitlinien und Entscheidungen der Rates aus und erteilt hierzu den nationalen Zentralbanken Weisungen. Es besteht aus dem EZB-Präsidenten, seinem Stellvertreter und seinen maximal vier Direktoren. Präsident ist derzeit Willem F. Duisenberg(Niederlande).   Dem Erweiterten Rat der EZB gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten aller EU-Zentralbanken an.

Ihm obliegen vor allem die Aufgaben, die früher das EWI innehatte.   3. Die Aufgaben der OeNB im ESZB   Generelle Aufgaben   Die Aufgabe der OeNB im ESZB ist die Durchführung der Geldpolitik, die die EZB festlegt. Der OeNB fällt dabei insbesondere folgende Aufgabengebiete zu:   Maßnahmen zur Haltung der Zinsen auf einem gewünschten Niveau. Devisenhandel Halten und Verwalten von Währungsreserven Ausgabe von Banknoten, sowie Aufsicht über den Zahlungsverkehr Umsetzung und Unterstützung von Maßnahmen zur Aufsicht über die Kreditinstitute Mitwirkung an der internatinalen währungspolitischen Zusammenarbeit und der Beteiligung an internationalen Finanzsituationen.   Liberalisierter Kapitalverkehr   Mit der Vollliberalisierung 1991 ist es privaten Haushalten und Unternehmen mit Sitz in Österrech möglich, ohne Bewilligung der OeNB Konten und Wertpapierdepots im Ausland zu ahlten und alle Transaktionen mit dem Ausland durchzuführen.

  Zahlungsbilanz   Die Zahlungsbilanz ist ein Gradmesser für das außenwirtschaftliche Gleichgewicht. Sie zeigt, in welchem Maße unsere Wirtschaft im Verhältnis zur Weltwirtschaft leistungs- und wettbewerbsfähig ist. Zur Erstellung einer gesamteuropäischen Zahlungsbilanz ist die Aggregation der nationalen Zahlungsbilanzen erforderlich. Um die Zahlungsbilanzstatistik erstellen zu können, braucht die OeNB Informationen über die außenwirtschaftlichen Verflechtungen Österreichs und die damit verbundenen Transaktionen. Die Zahlungsbilanz besteht aus folgenden Teilsalden: Leistungsbilanz, Vermögensübertragung, Kapitalbilanz und der Statistischen Differenz   Leistungsbilanz: Güter (Güterein- und –ausfuhren, Österreich hat traditionell eine passive Außenhandelsbilanz) Dienstleistungen (Vor allem Reiseverkehrseinnahmen und –ausgaben der Österreicher auf Auslandsreisen) Einkommen (neben Erwerbseinkommen auch Vermögenseinkommen) Laufende Transfers (Transaktionen, die Einfluss auf das Einkommen und den Verbrauch der betroffenen Volkswirtschaft haben) Vermögensübertragung: Damit sind Schuldenerlasse, Erbschaften und Vermögensmitnahme von Einwanderern bzw. Auswanderern.



Kapitalsbilanz: Summiert sich aus Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen sonstige Investitionen und den offiziellen Währungsreserven. Statistische Differenz: Ist einen Restgröße der Zahlungsbilanz aufgrund der zeitlich unterschiedlichen Erfassung und Meldung einzelner Punkte der Zahlungsbilanz.   Geldpolitik im ESZB   Das ESZB verfolgt primär eine Politik des starken Euros. Die drei Grundsätze der ESZB sind: Vorrang der Preisstabilität Erhaltung der Unabhängigkeit sowohl der nationalen Zentralbanken als auch der EZB Verbot der Staatsfinanzierung   Die geldpolitischen Instrumente Die geldpolitischen Geschäfte des ESZB werden grundsätzlich dezentral von den nationalen Zentralbanken durchgeführt. Offenmarktgeschäfte: Wertpapiergeschäfte, die auf Initiative der Zentralbank zustande kommen werden Offenmarktgeschäfte genannt. Offenmarktgeschäfte werden eingesetzt, um Zinssätze und Liquidität am Geldmarkt zu steuern.

Ständige Fazilitäten: Das ESZB bietet zwei Fazilitäten an, um den Banken über Nacht Liquidität bereitzustellen (Spitzenrefinanzierung) oder diese zu absorbieren (Einlagefazilität). Die Spitzenrefinanzierung entpsricht in etwa der Gewährung von Darlehen an Banken gegen Pfand. Die Einlagefazilität bietet den Geschäftspartnern bis 18.30 Uhr die Möglichkeit, auf Konten der OeNB entstandene Liquiditätsüberschüsse über Nacht zu veranlagen. Refinanzierungsfähige Sicherheiten: Für die Refinanzierung des ESZB sind ausreichende Sicherheiten, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen, zu stellen.Es gibt zwei verschiedene Kategorien von Sicherheiten.

Unter Kategorie 1 sind alle Sicherheiten zusammengestellt, die von der EZB festgelegte Kriterien für den gesamten Euro-Währungsraum erfüllen. Darüber hinaus können die nationalen Zentralbanken andere Sicherheiten (“Kategorie 2”) als zentralbankfähig anerkenne, die für ihre nationalen Finanzmärkte und Banksysteme von besonderer Bedeutung sind. Mindestreserve: Die Mindestreserve ist eines der ältesten Mittel zur Steuerung der Geld- und Währungspolitik. Die zentrale Aufgabe der Mindestreserve ist für eine stabile Nachfrage der Banken nach Zentralbankgeld zu sorgen.   +: Umfangreiches Referat, das über seine eigentliche Themenstellung hinaus geht. Gute historische und wirtschaftspolitische Kapitel.

  -: Kein Literaturverzeichnis. Sprachliche Nachlässigkeiten.                                  

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