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  Europäische währungsunion, für 1999 geplante währungsunion der europäischen union (eu)



Europäische Währungsunion, für 1999 geplante Währungsunion der Europäischen Union (EU). Die Europäische Währungsunion (EWU) ist ein Hauptaspekt des Projekts zur politischen und wirtschaftlichen Integration Europas. Ziel der Währungsunion ist eine gemeinsame Währung innerhalb der EU. Chronologie und Ausblick Die EWU wurde erstmals 1970 im so genannten Werner-Plan als Ziel formuliert. Die EWU ist ein Stufenplan für eine Wirtschafts- und Währungsunion, die bis Ende der siebziger Jahre erreicht werden sollte. Deren Ziele lauteten u.

 a.: völlige Freizügigkeit des Geld- und Kapitalverkehrs innerhalb der EG, zentral gesteuerte Kredit- und Währungspolitik sowie unveränderliche Wechselkurse ohne Schwankungsbreite. Im Jahr 1975 wurde der Ecu (European Currency Unit) – der Vorläufer des Euro– zunächst als Kunstwährung, die sich nach einem speziellen Schlüssel aus den Währungen der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammensetzte, eingeführt. Der Ölpreisschock, die weltweite Inflation sowie starke Schwankungen der Wechselkurse verhinderten Mitte der siebziger Jahre weitere Fortschritte auf dem Weg zu einer Währungsunion. Schließlich wurden 1979 das Europäische Währungssystem (EWS) und der Wechselkursmechanismus eingerichtet. Zwischen den Mitgliedswährungen mussten von nun an feste, aber anpassungsfähige Wechselkurse mit einer Schwankungsbreite von 2,25 Prozent eingehalten werden, die gegenüber dem Ecu festgelegt wurden.

1989 legte Jacques Delors einen detaillierten Plan für eine Währungsunion vor, der die Grundlage für den Maastrichter Vertrag bildete, der von allen zwölf Mitgliedsländern der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) im März 1992 unterzeichnet wurde. Der Maastrichter Vertrag sah den Übergang zur Währungsunion in drei Stufen vor. In einer ersten Stufe wurde die Wirtschafts- und Währungspolitik der einzelnen Mitgliedsländer besser koordiniert (Liberalisierung des Kapitalverkehrs, verstärkte wirtschaftspolitische Abstimmung der Regierungen, Stärkung des Zentralbankdirektoriums), bevor in einer zweiten Stufe – die wie vereinbart am 1. Januar 1994 in Kraft trat – das Europäische Währungsinstitut (EWI) eingerichtet wurde, die Vorgängerorganisation der späteren Europäischen Zentralbank (EZB). Die dritte Stufe umfasst schließlich die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse zwischen den teilnehmenden Währungen und die allmähliche Umstellung auf die neue Währung. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die EZB die Verantwortung für die Währungspolitik der Union.

Die Hauptaufgabe der EBZ besteht in der Erhaltung der Geldwertstabilität, sie wird jedoch die Verantwortung für die Wechselkurspolitik gegenüber Nichtmitgliedern der EU mit dem Ministerrat teilen. Der Übergang zur dritten Stufe erfolgt nicht automatisch, die einzelnen Teilnehmer müssen sich qualifizieren. Der Vertrag benennt hierfür folgende Konvergenzkriterien: 1. Während der letzten zwei Jahre vor Eintritt in die Währungsunion muss sich die Währung des Landes innerhalb der Grenzen des Europäischen Wechselkursmechanismus bewegt haben. 2. Die durchschnittliche Inflationsrate bei den Verbraucherpreisen darf nicht mehr als 1,5 Prozent über den Raten der drei Länder liegen, die im Vorjahr das niedrigste Inflationsergebnis hatten.

3. Der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Anlagen darf nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Zinssatz der drei Länder liegen, die in dieser Hinsicht im Vorjahr am besten abgeschnitten haben. 4.  Das öffentliche Defizit sollte nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, und das Verhältnis der Gesamtstaatsverschuldung zum BIP sollte nicht über 60 Prozent liegen.   Ab dem 1. Januar 1999 soll in allen Ländern des Euro-Währungsgebietes allein der Euro als Währung Gültigkeit haben.

Die alten nationalen Währungen bleiben zwar vorläufig weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel, aber nur als Nebenwährung mit rein nationaler Gültigkeit. Die Kontinuität ursprünglich auf Ecu oder auf nationale Währungen lautender Verträge wird bei der Einführung des Euro garantiert. Spätestens am 1. Januar 2002 sollen die Euro-Banknoten und -Münzen eingeführt werden, die nach sechs Monaten – solange bleiben die nationalen Währungen parallel im Umlauf – alleiniges Zahlungsmittel sein sollen. Politische Diskussion Wer zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Währungsunion (EWU) gehören wird, entschied sich im Frühjahr 1998 auf der Basis der Wirtschafts- und Finanzdaten des laufenden Jahres. Ende 1996 erfüllte nur Luxemburg alle Konvergenzkriterien, die zur Teilnahme an der EWU berechtigen.




Im selbem Jahr konnten lediglich die Niederlande, Irland, Luxemburg und Dänemark ihre Neuverschuldung unter der vertraglich vereinbarten Marke von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) halten. Der Durchschnittswert des Haushaltsdefizits in der EU betrug 4,4 Prozent. Kritiker behaupteten, die Einführung des Euro falle in eine Zeit des wirtschaftlichen Umbruchs in Europa (Zerfall des Ostblocks, gravierende Veränderungen der Weltwirtschaft, billigere Konkurrenz). Der harte Sparkurs aller europäischen Regierungen, der notwendig sei, um die Konvergenzkriterien zu erfüllen, verschärfe die europaweit ohnehin hohe Arbeitslosigkeit und treibe die Staatsverschuldung in die Höhe. Daher fordern einige Wirtschaftsexperten eine Verschiebung der Währungsunion oder eine großzügigere Interpretation der Kriterien. Während Deutschland auf die strikte Einhaltung aller Kriterien dringt, zeigen andere Länder Verständnis für die zuletzt genannte Alternative.

Auf Drängen Deutschlands einigten sich die EU-Finanzminister im Dezember 1996 auf den so genannten Stabilitäts- und Wachstumspakt. Danach sollen, bei der Feststellung eines übermäßigen Haushaltsdefizits eines EU-Landes, unter bestimmten Bedingungen auch Sanktionen gegen die Haushaltssünder verhängt werden können. Da die Währungspolitik eng mit der Wechselkurspolitik zusammenhängt, führt gerade die Frage nach der Rolle der EZB zu Spannungen zwischen Deutschland und Frankreich. Während die deutsche Seite die Unabhängigkeit der EZB gewahrt sehen will, die– nach dem Vorbild der Bundesbank– die Stabilität der Währung sichern soll, plädiert die französische Seite dafür, der EZB einen Wirtschaftsrat gegenüberzustellen, der die Finanzpolitik der Teilstaaten koordiniert und damit auch Einfluss auf die Notenbankpolitik nehmen könnte. Anfang Mai 1998 besiegelten die Staats- und Regierungschefs der elf Teilnehmerländer auf einem dreitägigen Euro-Gipfeltreffen in Brüssel die Europäische Währungsunion. Neben Deutschland und Frankreich erfüllen Spanien, Portugal, Italien, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Irland und Finnland die Kriterien zur Einführung des Euro.

England, Griechenland, Dänemark und Schweden wollen oder können sich der Union erst später anschließen. Die Leitung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt wurde dem bis dahin amtierenden Präsidenten des Europäischen Währungsinstituts (EWI), dem Niederländer Wim Duisenberg übertragen.

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