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  Htbluva wr

     Referat in    Betriebliche Organisation   Zahlungsverkehr quo vadis                                              Einführung   Zahlen kann man auf sehr viele verschiedene Arten:  Zahlungsarten     Barzahlung Halbbare Zahlung Unbare Zahlung   Direkt:   - Barerlag - Barinkasso Durch Vermittlung der Post:   - Wertbrief - Postanweisung - Nachnahme- postanweisung - Postauftrag Zahler zahlt bar auf ein Konto des Empfängers   - Einzahlungsschein - Zahlschein - Erlagschein Empfänger erhält Bargeld zu Lasten eines Kontos des Zahlenden   - Auszahlungsschein - Barscheck - Baranweisung Zahler veranlaßt:   - Überweisung - Verrechnungs- scheck - Zahlschein - Erlagschein Gläubiger zieht ein   - Lastschrift- verkehr   Weder Zahler noch entweder Zahler oder Empfänger sowohl Zahler als auch Empfänger benützt ein benützt ein Konto Empfänger benützen ein Konto Konto   Die Barzahlung:   Die direkte Barzahlung:Die direkte Barzahlung ist die ursprüngliche Form der Zahlung. Hier wechselt das Geld noch physisch den Besitzer. Die direkte Barzahlung ist vor allem bei größeren Beträgen umständlich (z.B. mehrmaliges Zählen), gefährlich (Diebstahl- und Beraubungsgefahr) und daher kostspielig. Heute hat diese Zahlungsform nur noch geringe Bedeutung, man findet sie nur noch im Einzelhandel, Cash & Carry-Betrieben und im Personentransportgewerbe.

Immer mehr Zahlungen werden daher halb- oder unbar abgewickelt.  Die Barzahlung durch Vermittlung der Post:   Barsendung im Auftrag des Zahlenden: Wertbrief: Damit können Bargeld, Wertpapiere und Briefmarken versendet werden, wobei die Post für den angegebenen Wert haftet. Zusätzlich zum Porto kommen noch 1% des angegebenen Wertes hinzu. Postanweisung: Am Postamt wird ein bestimmter Geldbetrag eingezahlt, welcher von der Post dem Empfänger wieder ausbezahlt wird. Die Gebühr ist wertabhängig.   Bareinzahlung im Auftrag des Zahlungsempfängers: Postnachnahme: Eine Postsendung (Briefsendung, Wertbrief oder Paket) wird nur gegen Zahlung ausgefolgt.

Der Geldbetrag wird dem Auftraggeber bar ausbezahlt oder auf seinem Konto gutgeschrieben. Neben dem Porto wird noch eine Nachnahmegebühr verlangt. Postauftrag: Die Post wird beauftragt einen Geldbetrag einzukassieren und dem Auftraggeber zuzuleiten (bar auszuzahlen oder auf dessen Konto gutzuschreiben). Die Gebühr setzt sich aus Postauftragsgebühr, Gebühr für Inkasso und Rücksendung zusammen. Der Postauftrag hat allerdings nur geringe Bedeutung, da der Schuldner bei Postaufträgen nur sehr selten zahlt.   Der halbbare und unbare Zahlungsverkehr mit Hilfe der Kredititinstitute (Giroverkehr):  Grundlage des Giroverkehrs ist ein sogenanntes Girokonto bei einem Kreditinstitut, über welches zumindest der Zahler oder der Empfänger verfügen muß.

Das Girokonto bietet eine komfortable und sichere Aufbewahrung der Zahlungsmittel mit Verzinsung. Das Gironetz umfaßt alle Kreditinstitute, wobei diese entweder eine zentralisierte (PSK, Sparkassen, Volksbanken, Raiffeisenbanken) oder eine dezentralisierte Verrechnung (CA, Bawag, ...) bieten.  Vorteile für Kunden der Kreditinstitute: Rationell Sicher Rasch Kostensparend Vorteile für die Kreditinstitute: Zinsgewinn Mittel für Kreditgewährung Prüfung der Kreditfähigkeit Anbahnung weiterer Geschäfte (z.

B. Kreditgewährung) Mehr über Kreditinstitute erfährt Ihr aber aus einem anderen Referat (Renate Binishofer).  Die Formulare des Giroverkehrs und ihre Verwendung:Zahlungsarten im Giroverkehr        Unbare Zahlung Halbbare Zahlung    Lastschrift- verkehr Überweisungs- verkehr Bareinzahlung auf ein Konto Barauszahlung von einem Konto         GironetzeEinzugsauf- trag Überweisungs- Auftrag (Erlagschein) Baranweisung Barscheck Erlagschein (Zahlschein)   P.S.K.    Abbuchungs- auftrag Lastschriftträger Überweisung (Zahlschein, Verrechnungs- scheck) Barscheck (Auszahlungs- schein) Zahlschein (Einzahlungsschein) (Erlagschein)   Andere Kredit- institute     Die halbbare Zahlung: Diese Art der Zahlung kann auf zwei Arten erfolgen: entweder der Zahler oder der Empfänger besitzt ein Girokonto.


  Bareinzahlung auf ein Konto:Der Zahler verwendet einen Zahlschein oder einen Erlagschein, um bei einem beliebigen Kreditinstitut oder einem Postamt den Betrag einzuzahlen. Zur Identifikation des Empfängers verwendet er dessen Kontonummmer und eventuell eine Bankleitzahl. Zwischen dem Institut des Zahlers und dem des Empfängers erfolgt nun die Verrechnung bargeldlos. Durch einen Kontoauszug erfährt der Empfänger, daß die Zahlung erfolgt ist.  Barauszahlung von einem Konto:Der Scheck ist eine Anweisung an ein Kreditinstitut, einen bestimmten Betrag an den Überbringer der Anweisung auszuzahlen. Der Zahler gibt den ausgefüllten Scheck dem Empfänger, dieser kann ihn bei dem bezogenen Kreditinstitut (mittels Scheckkarte bei einem beliebigen) Institut einlösen.

Mit dem abgehobenen Betrag wird das Girokontos des Zahlers belastet.   Der Scheck ist ein Inhaberpapier, er kann daher von jedermann an der Kasse des bezogenen Kreditinstitutes kassiert werden. Will man die Verlustgefahr verringern, muß man den Scheck zum Verrechnungsscheck machen, indem man den Scheck in der Diagonale zweimal durchstreicht oder den Vermerk „zur Verrechnung“ quer über den Scheck schreibt. Verrechnungsschecks können nur mehr auf einem Konto gutgeschrieben und nicht mehr bar kassiert werden. Der Empfänger kann jederzeit ermittelt werden.  Vorteile des Schecks: Jederzeitige Zahlungsbereitschaft ohne das Risiko, einen größeren Geldbetrag aufbewahren oder mit sich führen zu müssen.

Auch größere Summen können ohne umfangreiche Manipulation gezahlt bzw. kassiert werden. „Unrunde Summen“ können einfach bezahlt werden.  Nachteile (Gefahren) des Schecks: Annahme ungedeckter Schecks (Schecks über Beträge, die höher sind als jene, über die der Austeller verfügen kann) Annahme gefälschter Schecks (vor allem bei Verlust der Scheckformular besteht Fälschungsgefahr) Schecks lauten auf den Inhaber und können daher von jedermann kassiert werden (siehe oben – Verrechnungsscheck)   Der Empfänger muß den Scheck innerhalb einer Vorlegungsfrist (Innlandschecks: 8 Tage, Auslandschecks: 20 oder 70 Tage) dem bezogenen Kreditinstitut vorlegen. Um die Vorlegungsfrist zu verlängern, kann man den Scheck auch „vordatieren“ (mit einem späterem Datum versehen). Das Kreditinstitut prüft den Scheck auf Vollständigkeit Richtigkeit der Unterschrift (nur bei Schecks, die einen bestimmten Betrag überschreiten) Deckung (Prüfung, ob der Aussteller über einen Betrag in dieser Höhe verfügen kann) Widerruf (der Aussteller kann den Scheck widerrufen, weil z.

B. die Ware Mängel aufweist)  Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, hat der Inhaber des Schecks gegenüber dem Kreditinstitut keinerlei Ansprüche. Er hat jedoch das sogenannte Regreßrecht, das Recht, den Scheckaussteller haftbar zu machen.  Die Scheckkarte:Wird die Nummer der Scheckkarte auf der Rückseite des Schecks vermerkt, so garantiert das bezogene Kreditinstitut die Zahlung des Scheckbetrages bis zu 2500,--. Die Einlösungsgarantie gilt pro Scheck. Um größere Beträge zu bezahlen oder abzuheben, können daher mehrere Schecks ausgestellt werden.

Die Scheckkarte ermöglicht: die Scheckzahlung zwischen Personen, die nicht miteinander in Geschäftsverbindungen stehen (Tankstelle, Restaurant, Warenhaus, ...) die Einlösung eines Scheck bei anderen als dem bezogenen Kreditinstitut   Scheckkarte und Bankomat:Gegen eine zusätzliche Gebühr kann die Scheckkarte auch als Bankomatkarte verwendet werden. Bankomaten sind Geldausgabeautomaten, die vor vielen Kreditinstituten aufgestellt sind. Man schiebt die Scheckkarte ein, muß eine Codenummer eintippen und kann dann Beträge bis 5000,-- pro Tag automatisch abheben.

  Unbare Zahlung:Bei der unbaren Zahlung besitzen sowohl Zahler als auch Empfänger ein Girokonto. Es kann unterschieden werden, ob der Zahler (Überweisungsverkehr) oder der Empfänger (Lastschriftverkehr) die Zahlung veranlaßt.  Überweisungsverkehr:Der Zahler überweist den zu zahlenden Betrag mittels eines Erlagscheines, Zahlscheines oder Überweisungsauftrages. Die Überweisung scheint später auf den Konten als Last- bzw. Gutschrift beim Kontoauszug auf. Sollen mehr als drei Einzelüberweisungen gleichzeitig durchgeführt werden, so muß man einen Sammelüberweisungsauftrag verwenden.

Es werden zwar alle Einzelanweisungen ausgefüllt, unterschrieben wird jedoch nur der Sammelauftrag.   Zahlungen, die in gleichen Zeitabständen, in der gleichen Höhe und an den gleichen Empfänger gehen sollen erledigt man besten mittels Dauerauftrag. Dieser kann unbefristet (bis auf Widerruf) oder befristet (z.B. letzte Zahlung am 7. Dezember) erteilt werden.

Sie bringen für den Schuldner als Vorteile die Arbeitsersparnis und ein Entfallen der Evidenzhaltung (kein Terminverlust, keine Mahnspesen), sowie dem Gläubiger ein pünktliches Einlangen der Beträge.  Lastschriftverkehr:Zahlungsempfänger erhalten die Berechtigung, Beträge von Konten des Zahlungspflichtigen bei Fälligkeit abzubuchen. Der Zahler muß bei seinem Kreditinstitut eine entsprechende Zustimmung abgeben.   Der Lastschriftverkehr ist sinnvoll, wenn wiederkehrende Zahlungen in ungleicher Höhe und/oder zu ungleichen Terminen anfallen.     Trends im Zahlungsverkehr:  Noch vor wenigen Jahren wurde der tägliche Einkauf entweder in „bar“ oder mit Scheck beglichen, die Nutzung von Karten als Zahlungsmittel war eher die Ausnahme. Inzwischen gilt zwar nach wie vor in vielen Unternehmen das „Nur Bares ist Wahres“, Bankomat-, Kredit- und Kundenkarten sind aber als Zahlungsmittel eindeutig im Vormarsch.

Denkbar wäre es heute bereits, ohne einen Schilling in bar herumzulaufen und dennoch ständig liquide zu sein! Die Kreditinstitute „bauen“ auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr und sehen in ihm die Zukunft. Um diese Vision durchzusetzen werden für Barauszahlungen oder für Ausgabe eine Kontoauszuges direkt am Schalter der Bank höhere Gebühren verlangt, als wenn man diese Dinge mit einer Karte am Automaten erledigen würde. Der Ausbau der Telekommunikationsnetze und die Einführung von europaweiten Standards (bzw. sogar weltweiten und branchenübergreifenden wie UN/EDIFACT) fördert und beschleunigt den Ausbau der Telebanking-Lösungen im kommerziellen Zahlungsverkehr.   Die konventionellen Arten des Zahlungsverkehrs werden immer mehr durch moderne „Zahlungsformen“ ersetzt.   „Geld vom Automaten“ – „Zahlen mit der Karte“Bargeld vom Automaten ist schon fast selbstverständlich.

Immer mehr bieten auch Geschäfte an, mit Karte ohne Scheck zu bezahlen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: die eurochequ-Karte und ein „institutabhängige“ Karte (z.B. Raiffeisen-Bankservice-Karte, Erste-Card).  Die ec-Karte:Ist man bereits im Besitz einer ec-Karte, braucht man eine „persönliche Identifikationsnummer“ (PIN), den sogenannten „Code“, den man über das Kreditinstitut erhält. Dann stehen einem folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Bargeldabhebung an über 800 „Bankomaten“ in Österreich Bargeldabhebung bei österreichischen Foyer-Geldausgabeautomaten Bargeldabhebung an mit dem ec-Logo gekennzeichneten Geldausgabeautomaten in der BRD, Dänemark, Portugal, Spanien, Andorra, Frankreich, Italien, Luxemburg und Großbritannien.

Bargeldlose und schecklose Zahlungen an den sogenannten „Bankomatkassen“ von Geschäften und Dienstleistungsbetrieben, wo man das grün-blaue Bankomatzeichen sieht.   Vorteile für den Besitzer einer ec-Karte: Nachteile: - bargeldloser Zahlungsverkehr - Verlust - jederzeit zahlungsbereit im In- und Ausland - Diebstahl - Zinsgewinn - Verfälschung - Sicherer als Bargeld - Verleitet zur Geldausgabe  Jede ec-Karte gilt bis zum Ende des Kalenderjahres.   Die „institutabhängige“ Karte:Mit dieser Karte kann man mit persönlichem Code fast die gleichen Dienstleistungen in Anspruch nehmen wie mit einer ec-Karte. Ausnahme sind die bargeldlose und schecklose Zahlung an den Bankomatkassen und die Benützung von Geldausgabeautomaten im Ausland.  Kreditkarten:Die Kreditkarte erfreut sich welweit immer größerer Beliebtheit. Karte und Unterschrift genügen, und keiner der Vertragspartner der Kreditkartengesellschaft wird nach Geld fragen.

Damit bekommt das Wort „zahlen“ in Hotels, Restaurants, Einzelhandelsunternehmen, am Bahnschalter, der Tankstelle, usw. eine andere Bedeutung. Es gibt eine Vielzahl von Kreditkarten wie z.B.: VISA, MasterCard, DinersClub, American Express,..

..   Voraussetzungen für einen Kartenerwerb: Deviseninländereigenschaft Entsprechendes regelmäßiges Nettoeinkommen Einwandfreie Kontoverbindung Kreditwürdigkeit   Vorteile: Zwischen drei und sechs Wochen Zahlungsfrist (Spanne zwischen Einkauf bzw. Verwendung der Kreditkarte und monatlicher Verrechnung (= Zinsgewinn, der bei sehr häufiger Kartenverwendung die Jahresgebühr amortisiert). Sicherheit (Kein Verlust-/Diebstahlsrisiko bei Meldung an Kreditkartengesellschaft innerhalb von 24 Stunden. Bei verspäteter Meldung bleibt die Haftung auf max.

1000,-- beschränkt.) Bequemlichkeit (Zahlen nur mit Karte und Unterschrift, keine großen Bargeldreserven) Übersichtlichkeit (Einmal monatlich „Rechnungszusammenstellung“ zur Kontrolle der verrechneten Umsätze) Versicherungsvorteil (die meisten Kreditkarten bieten auch Versicherungsleistungen an (Reiseschutz, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Reisegepäckversicherung) Weltweit gültig – kein Valutentausch notwendig Kostenvorteil gegenüber anderer Zahlungsmittel (Umsätze im Ausland werden vorwiegend zum Divisenbriefkurs (Visa, Eurocard) abgerechnet, auf den 1% Devisenkommission aufgeschlagen werden) Dispositionmöglichkeit in aller Welt (jederzeit zahlbereit) Viele Zusatzleistungen (z.B. kostenloses Magazin, Mietwagen ohne Kaution, bargeldloses Tanken, ...

)  Chipkarten:Österreich ist das erste Land im Europa, das die multifunktionalen Chipkarten mit einer elektronischen Geldbörse als Zahlungsmittel flächendeckend einsetzt. Auf der Vorderseite der ec-Karte oder Bankservicekarte ist ein Chip zusätzlich zum Magnetstreifen auf der Rückseite eingebaut. In Zukunft werden immer mehr Zahlungen mit der Chipkarte erfolgen, da bargeldlose Zahlungen sowohl für den Kunden als auch für den Handel vorteilhafter sind. Die Chiptechnologie bringt als wesentliche Neuerung eine effizientere und kostengünstigere Abwicklung von bargeldlosen Zahlungsvorgängen.   Quick – Die elektronische Geldbörse:  Im Chip befindet sich die „elektronische Geldbörse“, in der Geld gespeichert werden kann. Bezahlung von kleineren Beträgen über das Terminal mit der ec-Karte oder Bankservicekarte ohne Eingabe eines PIN-Codes.

Die elektronische Geldbörse hat derzeit ein Speichervolumen für einen Gesamtbetrag von höchsten 1999,--. Der Karteninhaber kann seine elektronische Geldbörse in Geldinstituten bzw. bei Bankomaten aufladen. Das „Quick“-Logo macht auf diese Zahlungsmöglichkeit aufmerksam.   Bankomat-Kasse:Bezahlung von größeren Beträgen (z.B.

in Elektrogeschäft, Modegeschäft,...) über das Terminal mit PIN-Eingabe, wie bereits bei vielen Tankstellen und Handelsunternehmen verwendet wird. Das Wochenlimit pro ec-Karte oder Bankservicekarte beträgt derzeit bis zu 10000,--. Das Logo „Bankomat-Kasse“ macht auf diese Zahlungsmöglichkeit aufmerksam.

 Einige Vorteile der Chip-Karte: Beschleunigung der Abwicklung an der Kasse Diebstahls- und Beraubungsrisiko wird gesenkt Zahlungen mit Karte und Code sind garantierte Zahlungen Verringerung des Falschgeldrisikos Verringerung der Bankgebühren Kosten- und Zeitersparnisse  Die Umstellung auf den Euro erfolgt bei „Quick“ übrigens über eine „schlummernde Umstellfunktion“, die bei der ersten Transaktion nach dem 31.12.2001 an einem ausreichend ausgestatteten Gerät (Bankomat, Terminal mit Tastatur) die Umstellung des Geldbörsensaldos und die Neufestsetzung des Ladelimits von ATS auf Euro unwiderruflich vornimmt. Dabei erfolgt eine entsprechende Meldung an den Karteninhaber. Entsprechende Adaptierungen müssen sowohl in den Karten selbst als auch in der Software der Terminals vorgenommen werden.  Bankomat:Hier kann man mit der entsprechenden Karte (ec-Karte, Bankservicekarte, Kreditkarte) rund um die Uhr Geld abheben.

  Achtung: Es erfolgt keine Prüfung der Kontodeckung bzw. der Kontosperre!   Absicherung: Kunde: Bank: - PIN – Code - Tageslimit, Wochenlimit, Nullimit - 3 Fehlversuche bei Eingabe des PIN - Sperre bei nicht genehmigten Überziehungen - Sperre bei Verlust (nach 3 Stunden nach Sperrmeldung) - Haftungsgemeinschaft (Gedeckt sind Schäden bis zu 35000,-- pro Karte/Jahr die der Bank durch nicht genehmigte ÜZ entstehen; Schäden aus Kartenverlust oder Diebstahl sind normalerweise nicht gedeckt!)   Foyerautomat:Mit entsprechender Karte (ec-Karte, Bankservicekarte) kann man am Foyerautomaten Geld abheben den Kontostand abfragen und den Kontoauszug ausdrucken. Der Foyerautomat befindet sich im Eingangsbereich des Kreditinstitutes. Außerhalb der Öffnungszeiten des Kreditinstitutes gelangt man mittels Zugriffskontrolle zum Foyerautomat.     Telefon-Banking:Kunden, die ein Konto bei der jeweiligen Bank besitzen, müssen nun nicht mehr in die Bankfiliale kommen, um ihre Bankgeschäfte zu tätigen, sondern geben der Bank über Telefon Anweisungen. Ein weiterer Vorteil ist, daß sich der Kunde nicht an Schalterzeiten halten muß, die Telefonplätze sind oft rund um die Uhr sowie auch am Wochenende besetzt.

Mögliche Leistungen sind Abfrage des Kontostandes Informationen über die letzten Kontoumsätze Bestellung von Schecks Einrichten, Änderung und Widerruf von Daueraufträgen Geldüberweisungen Valutenbestellung Damit gewährleistet ist, daß keine beliebige Person das Konto manipuliert, gibt es verschieden Sicherheitseinrichtungen, z.B. einen vereinbarten PIN-Code oder eine sich bei jedem Anruf ändernde Sicherheitskennzahl (TAN).   Tele-Banking:Diese Möglichkeit der Abwicklung der Bankgeschäfte kann auf zwei Arten erfolgen. Im Online-Betrieb ist der Kunde mit einem Kommunikationsrechner der Bank über Telefonleitung oder ISDN verbunden. Dieser Betrieb eignet sich zwar nur für eine geringe Anzahl von Aufträgen pro Durchführung, erlaubt jedoch eine besonders dringliche Bearbeitung bei Eilaufträgen.

  Mögliche Transaktionen entsprechen ungefähr dem Telefon-Banking.  Bei Aufträgen mit größeren Datenmengen ist der Offline-Betrieb geeigneter. Die gewünschten Aufträge werden mit einem von der Bank zu Verfügung gestellten Programm erstellt und auf einem Datenträger dem Bankrechner zugesandt.  Electronic Banking:Electronic Banking ist eine Erweiterung von Telebanking und wird für Unternehmen und seit kurzem auch für den Privat-Benutzer angeboten. Es bietet zusätzlich zu den Funktionen des Telebankings die Erweiterung auf Inlands- und Auslandsüberweisungen ohne Limit eine Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung, Gehalts- oder Lohnverrechnung Daten anderen Anwendungen zur Verfügung stellen (z.B.

Finanzbuchhaltung) abrufen und ausdrucken von Kontoauszügen über frei gewählten Zeitraum die Bereitstellung von Informationen (z.B. Wertpapierkurse) schnelle Bearbeitung von Auslandszahlungsaufträgen MBS (Multi Bank Standard) Datenfernwartung   Der MBS ist die multibankenfähige Electronic Banking Norm. MBS ermöglicht Kommunikation und Datentransfer zwischen dem PC und den Großrechner aller österreichischer Banken. Somit kann man mit MBS die Konten bei verschiedenen Kreditinstituten verwalten und kontrollieren.   Electronic Banking bietet für den Kunden folgende Vorteile: Rationalisierung des Zahlungsverkehrs Mehr Überblick (jederzeit komplette Information über alle Konten) Beschleunigung der Arbeitsabläufe Mehr Komfort (man erspart sich den Weg zur Bank) Mehr Sicherheit (durch PIN und TAN) Zeit- und Kostenoptimierung Reduzierter Formularaufwand Erhöhung der Geschwindigkeit und Qualität der Informationen Unabhängig von Banköffnungszeiten     Internet-Banking:Egal, ob mit PC oder Macintosh, mit Internet-Banking kann man die Bankgeschäfte ohne spezielle Software einfach und bequem erledigen.

Einzige Voraussetzung ist ein Internet-Zugang mit einem JAVA-fähigem Internet-Browser (z.B. ab Netscape 3.0 und MS-Internet Explorer 3.0). Man braucht nur die Zugriffsberechtigung (erlangt man vom Kreditinstitut) und schon hat man Zugriff auf die Girokonten, Sparkonten, Wertpapier- und Finanzierungskonten.

  Leistungen des Internet-Bankings: Gesamtüberblick über alle legitimierten Konten Inlandsüberweisungen beauftragen Eröffnung und Änderung von Wertpapierdepot-Aufstellung Nachrichten an den persönlichen Berater Aktuelle Preise und Informationen Kauf und Verkauf von Wertpapieren Eröffnung und Bearbeitung von Daueraufträgen

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