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  Bevorschußung von fo: um produktionskreislauf zu finanzieren

Bevorschußung, Factoring, Leasing Bevorschußung von Fo: um Produktionskreislauf zu finanzieren. Können gemacht werden auf Wechsel (Wechseldiskont), Bankquittungen (“Eingang vorbehalten” – saldo boun fine schreibt die Bank dem Kunden den NW der Bankquittungen gut und belastet ihn gleichzeitig mit inkassospesen. Zinsen werden vom tag der Gutschrift im k/k bis zur mittleren Fälligkeit der Bankquittungen berechnet und dem Kunden trimestermäßig angelastet) BS: Bank an Bevorschussung von Bankquittungen; Inkassospesen an Bank; Bevorschussung von Bq. An Forderungen; Zinsaufwand an Bank. Rechnungen (Krediteröffnung im K/K, welche von Banken an Industriebetriebe gegen Übertragung der Lieferforderungen mit der Klausel Eingang vorbehalten (pro solvendo ) Es handelt sich um Fo gegenüber großen Unternehemen mit entsprechender nationalen oder internationalen Bedeutung und mit sicherer Zahlungsfähigkeit. Vorschüsse belaufen sich inder regel auf 80% der Rechnungsbeträge und werden sofort im K/K gutgeschrieben.

Die von der Bank bei Fälligkeit der Rechnung kassierten Beträge decken die Vorschüsse ab und Differenz wird im K/K des Kunden gutgeschrieben. Zinsen werden dem Bankkunden trimestermäßig im K/K belastet. BS: Fo an Fertigungserzeugnisse – Vk und Mwst-VK; Bank an Vorsch. auf Rechn.; Vorsch. Auf Rech an Fo; Bank an Vorsch.

Auf Rechg.(Diff: 2.-3.); Zinsaufwand an Bank. Factoring: Factoring Vertrag, Unternehemr verkauft seine Forderungen an Factoringgesellschaft welche für ihre eintreibung sorgt. Kann erfolgen pro solvendo: Factoringgesellschaft hat Rückgriffsrecht bei nichtzahlung durch den Schuldner.

Pro-soluto: Factoringgesellschaft kein Rücktrittsrecht, hat Risiko, garantiert dem Kunden den Zahlungseingang. Es gibt 2 Formen: F. mit Gutschrift bei Fälligkeit: F.g. zahlt die gekauften Fo nach Abzug von evtl. Rücksendungen und Gutschriften zum NW am Fälligkeitstag.

F. mit vorsch. Gutschrift: F.g. stellt dem Kunden sofort einen Betrag bis zu 80% der Fo zu Verfügung. Der Unterschied wird bei Fälligkeit der Fo nach Abzug evtl.

Rücksendungen und Gutschriften bezahlt. Factoringspesen: zwischen 0,5% und 3 des Wertes der abgetreten Fo und hängt von versch. Faktoren (Risiken, Klauseln) ab. Fixe Gebühr pro Rechnung (Stempelmarke, Postspesen); Zinsen auf ausbez. Betrag. Aufgaben einer F.

g. haftet für Eingang der Fo bei pro-soluto; beurteilt Zahlungsfähigkeit der Kundschaft des Unternehemens, welches die Fo abtretet; führt Kundenbuchhaltung des Unternehmens, d.h. Verminderung des Verwaltungsaufwandes; bevorschußt die Fo bis zu 80% beim F. mit vorsch, Gutschrift; leistet versch. Dienste wie Beistand und Beratung bez.

Organisation, Planung,.. F. vor allem bei Betr die gegen Vorauszahlung oder netto Kasse verkaufen und gr Unternehmenwelche eigen Abteilung für Finazierungsangelegenheiten betreiben. BS: K-Fo an Fertigungserz-Vk und Mwst-VK, F.Fo an K-Fo; Bank an F.

K/K; F K/K an F.Fo; F.spesen und Mwst.EK an LV-F.g.; Zinsen /F.

K/K; Bank an F.K/K. Leasing: Vertrag durch den U. von anderem U. bewegliche und unbewegl. Güter mietet gegen bezahlung einer periodischen Miete und Möglichkeit auf Kauf am ende der Vertragsdauer.

Merkmale: L. erlaubt Verwendung von notwendigen Investitionsgütern.; es braucht kein Fremdkapital; keine realen Bürgschaften verlangt; es wird eine Steuerverminderung ermöglicht; Liquidität des U. wird nicht angegriffen. Geschäftsvorgang ist einfach und schnell, L.g.

aknn vom Vertrag nicht zurücktreten solange raten bezahlt werden. Operate L.: können von Vertragspartnern kurzfristig gekündigt werden, L.nehmer erhält Gut mit Funktionsgaranrie(Reperatur,...

) Gebühr ist hier größer, interessant wenn technische Entwicklung zwingt schnelle Umstellungen zu machen. Finanzierungsl. Vertrag wird für best. Zeit abgeschlossen, nicht gekündigt werden, L.nehmer muß mit Raten min. Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Neben und Finanzierungskosten des L.

gebers decken. Finanzierungsl. Mit Kaufoptionsrecht oder Verlängerungsoptionsrecht. Kosten: Raten machen während Grundmietzeit über 120 – 150% aus, übersteigen Kosten eines fremdfinazierten Kaufs. Vorteile: Liquidität: Anschaffungszeitpunkt entsteht Liquiditätsschonung = Vorteil wenn für Fremdfinanzierung die Sicherheiten nicht mehr ausrechend betrachtet werden können. Steuerrechtliche Vorteile: Raten steuerrechtlich abzugsfähig, wenn Vertragsdauer min.

Hälfte der Abschreibungsdauer des L.objekts ausmacht (bei Mobilienl., bei Imobilienl.8 J.)

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