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  Beim aktienkauf: achten auf: sicherheit



Aktien: Unterscheidungsmerkmale:   Emission: Ausgabe der Aktien Urkunde: Zeichnen der Aktie à Erwerben der neuen Rechte Laufzeit: nicht vorhanden Kurs: unvorhersehbar Beim Kauf einer Aktie bin ich Investor und trage Risiko.   Unternehmen: Eigenkapital wird aufgebessert und breite Eigentümerbasis   2 Arten der Aktien: Stammaktie: Stimmrecht, Auskunftsrecht, Bezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, Recht auf Dividende Vorzugsaktie: Auskunftsrecht, Bezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, recht auf Dividende, Recht auf Dividendenvorzug 3 Hauptorgane: Aufsichtsrat: Beruft Vorstand Vorstand: operatives Geschäft Eigentümer: wählen Aufsichtsrat   Börse: Ist der Sekundärmarkt für Wertpapiere Ein Kaufauftrag kann anonym oder unter Namen gemacht werden. Bei anonymem Kauf (Effektkassageschäft =EKG) bekommt man einen Bon damit kann man Aktie verkaufen. Kaufpreis der Aktie wird festgelegt dann über Primärmarkt (Bank,...

) verkauft 2Aufträge: Auftrag bestens: Aktie auf jeden Fall kaufen Geld ist egal Auftrag limitiert: Aktie nur bis zu gewissem Preis kaufen Depoterlag: Aktie bleibt beim Kauf in der Bank und die Bank klärt alles. Börse kann eigentlich alles sein: Warenbörse Gemüsemarkt, Kleintierbörse, ....   Jede Börse hat Merkmale: Selbstständig, unabhängig, untersteht Börsenkammer, Einhaltung der Vorschriften kontrolliert das Finanzministerium   EU: Nationale Monopole werden beseitigt um einen gemeinsamen Standart zu erreichen.

EU machte Rahmengesetzgebung. 1990 freier Wettbewerb. EU will völlige Liberalisierung. Im Informationszeitalter ist gleicher Stand wichtig um zusammenwachsen zu können à Eu gegründet à konkurrenzfähig. Bessere: Verkehr, Gesundheitswesen, Weiterbildung, Behörden Umwelt.   Geschichte der EU beginnt 1946 als Winston Churchill sagte: Wir müssen etwas die Vereinigten Staaten in Europa schaffen.

Idee wird später wieder aufgegriffen.   1946: zu OEEC (Organisation f. European Economic Cooperation) 1949: Gründung d. Europarates. Russland gründet gleichzeitig Warschauer Pakt =Rat gegenseitiger Wirtschafts- hilfe 1951: europ. Gemeinschaft f.

Kohle –Stahl(EKGS) gegründet. D und F rufen das ins Leben. Gründungsmitglied- er auch die Benelux Länder und Italien 1960: außereurop. Staaten treten EGKS bei à OECD genannt(Organisation f. Economic Cooperation & Development) Sitz in Paris. GB gründen Gegenorgan.

EFTA (Europ. Freihandelszone) Ziel: keine Zölle. Mitglieder waren GB, Norwegen, Schweden, CH, O, Finnland, Island, Dänemark, Portugal 1967: OECD à EG(europ. Gemeinschaft) 1972: Komkurenzdenken zwischen EFTA und EG hört auf à Freihandelsabkommen 1973:Dänemark, Irland, GB zur EG 1979: Europ. Währungssystem tritt in Kraft(EWS) Ecu als europ. Rechenwährungseinheit eingeführt 1981: erster Schritt der EG Süderweiterung.

Griechenland tritt bei 1986: 2.Teil der Süderweiterung: Portugal und Spanien treten bei 1989: Österreich gibt Beitrittserklärung ab 1992: EG Und EFTA beschließen zusammen europ. Wirtschaftssystem EWR. Ch und Liechtenstein treten nicht bei. Vertrag von Mostrich: EG wird EU 1993: europ. Binnenmarkt tritt in Kraft 1995: Schweden, Finnland und Österreich treten der EU bei.

1997: Agenda 2000 à Weichen für Osterweiterung gestellt gestellt. Finanz und Landwirtschaftspolitisch alles okay. Aus Vertrag von M. wird Vertrag von Amsterdam. 1998: begin der Beitrittsverhandlungen von Polen, Estland, Szo, CZ, H und Zypern             Österreich    EU Staatsoberhaupt   Bundespräsident 6 Jahre, 1 mal Wiederholungswahl, direkt  Ratspräsident alle 6 monate, nach plan   Regierung  Bundesrepublik .Minister und Staatssekretäre   EU Kommission     Volksvertreter   Parlament, nationalrat   EU = Parlament   Landesrat  Bundesrat, durch landesregierung bestimmt  EU Rat 1 Staats und Regierungschef, Miniaturrat   Eu Parlament   Gesetzgebung: Nutzwirkungsrecht, kein Initiativrechtà darf nicht handeln sondern nur abstimmen.

Budget: Europ. Parlament ist Haushaltsbehörde der EU es überprüft Ausgaben. Entscheidet bei nicht obligatorischen Ausgaben mit Kontrolle: EU Kommission wird durch mündl. Und schriftl Anfragen kontrolliert à Auskunftspflicht und Einsichtspflicht Außenbeziehungen: EU Parlament ist das entscheidende Organ für erweiterungen Sonderaufgaben: Eine Person aus EU Parlament wird zu Bürgerbeauftragtem gewählt

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