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  Aufgaben und aufbau der europäischen zentralbank

Referat Wirtschaft Aufgaben und Aufbau der Europäischen Zentralbank     Gliederung 1 Aufgaben und Ziele 2 Geschichte 3 Organe 3.1 EZB-Direktorium (Exekutivorgan) 3.2 EZB-Rat (Beschlussorgan) 3.3 Erweiterter Rat der EZB 4 Unabhängigkeit 4.1 Operative oder Funktionelle Unabhängigkeit 4.2 Institutionelle Unabhängigkeit 4.

3 Finanzielle Unabhängigkeit 4.4 Personelle Unabhängigkeit 5 Geldpolitik 5.1 Geldpolitische Ziele 5.2 Geldpolitische Instrumente 5.2.1 Offenmarktgeschäfte 5.

2.2 Ständige Fazilitäten 5.2.3 Mindestreserve       1.Ziele und Aufgaben der Europäischen Zentralbank Vorrangiges Ziel ist die Gewährleistung der Preisstabilität Unterstützung der Wirtschaftspolitik, soweit dies ohne die Gefährdung der Preisstabilität möglich ist Ausgabe des Euro Festlegung und Durchführung der Geldpolitik reibungslosen Zahlungsverkehr fördern Verwaltung der Mindestreserven der Mitgliedsstaaten Devisengeschäfte durchführen Aufsicht über die Kreditinstitute Beratung der Gemeinschaft und der nationalen Behörden 2.Geschichte Die EZB wurde am 1.

Juni 1998 die Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts und wurde im Zuge der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet. 1998 wurde Wim Duisenberg gegen den französischen Mitbewerber Jean-Claude Trichet zum Präsident der Europäischen Zentralbank gewählt. Er erklärte allerdings schon zu Anfang, wahrscheinlich nicht die volle Amtszeit von 8 Jahren im Amt zu bleiben. An seinem 68. Geburtstag gab er sein Ausscheiden aus dem Präsidentenamt zum 9. Juli 2003 bekannt, dies wurde jedoch von den EU-Finanzminister abgelehnt - Seit 1.

November 2003 ist sein ehemaliger Mitbewerber Jean-Claude Trichet sein Nachfolger als Präsident der EZB.   3.Organe 3.1 EZB-Direktorium Das EZB-Direktorium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsident und 4 weiteren Mitgliedern zusammen und wird alle 8 Jahre gewählt, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist. Daraus resultiert, dass nicht alle EU-Staaten im Direktorium vertreten sein können. Die Mitglieder werden von den Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten auf Empfehlung der Finanz- und Wirtschaftsminister gewählt.

Es kümmert sich um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen. Deutsches Mitglied im Direktorium ist Otmar Issing. 3.2 EZB-Rat Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der Nationalen Zentralbanken der Euro-Mitgliedsstaaten (momentan 12) an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB und trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Er legt die Richtlinien der Geldpolitik fest und tagt in der Regel alle 14 Tage.

3.3 Erweiterter Rat der EZB Der erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der Nationalen Notenbankpräsidenten aller EU-Staaten. Im Erweiterten Rat werden unter anderem die Notenbankpräsidenten der Staaten ohne Euro (z. B. Großbritannien) offiziell über die Beschlüsse des EZB-Rates informiert, er wirkt bei der Erhebung statistischer Daten mit, und es wird über die Aufnahme weiterer Länder in die Währungsunion beraten. Der Rat tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen.

4.Besonderheiten Um seine Hauptaufgabe, die Gewährleistung der Preisstabilität, durchführen zu können, muss die EZB unabhängig von politischen oder anderen Einflüssen sein. Man unterscheidet: 4.1 Operative oder Funktionelle Unabhängigkeit Das bedeutet, dass die EZB bei der Entscheidung hinsichtlich der Methoden mit der sie ihren Auftrag durchführen möchte frei ist. Die Hauptaufgabe ist die Geldwertstabilität, die Wirtschaftspolitik darf nur unterstützt werden, wenn dies zu keinem Konflikt mit dem primären Ziel führt. 4.

2 Institutionelle Unabhängigkeit Das bedeutet, dass die EZB und die Nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen. Die EZB darf nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft oder eines Mitgliedslandes finanzieren. 4.3 Finanzielle Unabhängigkeit Das heißt, dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann. 4.4 Personelle Unabhängigkeit Um die Unabhängigkeit des Führungspersonals zu gewährleisten: kann ein Mitglied des EZB-Rates nur bei schwerwiegenden Gründen auf Antrag des EZB-Rates oder des Direktoriums durch den ··Europäischen Gerichtshof enthoben werden ist eine zweite Amtszeit für Mitglieder des Direktoriums ausgeschlossen wird das Führungspersonal für einen möglichst langen Zeitraum gewählt (EZB-Präsident: 8 Jahre, Präsidenten der Nationalen Zentralbanken mindestens 5 Jahre)         5.


Geldpolitik 5.1 Geldpolitische Ziele Ihr geldpolitisches Instrumentarium setzt die EZB ein, um das ihr ihrem Statut gegebene Ziel der Preisstabilität zu erreichen. Dieses definiert sie als eine Inflationsrate im Euro-Raum, die unter aber nahe bei 2% liegt. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt sie ein sog. Zwei-Säulen-Konzept. als Erste Säule beobachtet sie die Inflationsentwicklung selbst und Größen, die Einfluss auf die Inflation haben wie z.

B. das Wirtschaftswachstum oder die Kreditnachfrage. Als Zweite Säule beobachtet sie die Entwicklung der Geldmenge, da ein übermäßig hohes Geldmengenwachstum langfristige Inflationsrisiken anzeigt. Als Referenzwert strebt die EZB eine jahresdurchschnittliche Ausweitung der Geldmenge um 4,5% an. Diese Strategie gibt der EZB Spielraum, in einer schlechten wirtschaftlichen Lage mehr Geld an die Geschäftsbanken zu vergeben die Zinsen zu senken, also eine expansive Geldpolitik zu betreiben, da aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums auch die Inflationsgefahren gering sind. Dann können Banken sich leichter refinanzieren, deshalb mehr Kredite vergeben und die Zinsen senken, was Investitionen und Konsum) stimuliert.

In einer Hochkonjunktur besteht hingegen die Gefahr, dass es zu einer stärkeren Inflation kommt. Dann betreibt die EZB eine kontraktive Geldpolitik, d.h. sie vergibt weniger Geld und erhöht ihre Zinsen, erschwert damit die Kreditvergabe, verteuert Investitionen. Dies alles gilt immer unter der Voraussetzung, dass die aktuelle Inflation keine andere Politik nahelegt: Ist in einer wirtschaftlichen Schwächephase die Inflation hoch, so dürfte die EZB ihre Zinsen dennoch nicht senken. 5.

2 Geldpolitische Instrumente Unmittelbar beeinflussen kann die EZB nur die Zinsen im Geschäft zwischen ihr und den Geschäftsbanken (sog. Notenbankzinsen). Da letztere günstigere oder ungünstigere Finanzierungsbedingungen aber an ihre Kunden weitergeben, ändern sich in Reaktion auch die Marktzinsen, und zwar zunächst die am Geldmarkt (kurzfristige Zinsen), dann auch die am Kapitalmarkt (langfristige Zinsen). 5.2.1 Offenmarktgeschäfte Sie sind das wichtigste Instrument der EZB und bilden den Mittelpunkt der Geldpolitik des ESZB.

Sie dienen zur Steuerung der Zinsen, der Liquiditätslage und zum Aufzeigen des geldpolitischen Kurses. Die Initiative zu Offenmarktgeschäften geht von der EZB aus. Das eindeutig wichtigste ist das Hauptrefinanzierungsinstrument (Haupttender). Den Zinssatz des Hauptrefinanzierungsinstruments nennt man Leitzins. Er liegt derzeit bei 2%. Das andere wichtige sind die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (Basistender).

Durch die Offenmarktgeschäfte erhalten die Geschäftsbanken den Großteil ihres Geldes gegen die Verpfändung von Sicherheiten (z.B. Wertpapiere). Die Transaktionen finden an einem Tag pro Woche (Hauptrefinanzierungsinstrument) beziehungsweise einmal im Monat (längerfristige Refin.) statt. Außerdem gehören noch die Feinsteuerungsoperationen und die strukturellen Operationen (beides Schnelltender) in diesen Bereich.

5.2.2 Ständige Fazilitäten Das sind die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität. Mit den Spitzenrefinanzierungsfazilitäten können die Geschäftsbanken sich kurzfristig (über Nacht) Geld besorgen, mit den Einlagefazilitäten Geld kurzfristig (über Nacht) anlegen. Der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität bildet die obere Grenze des Zinskorridors, die Einlagenfazilität bildet die untere Grenze des Zinskorridors. 5.

2.3 Mindestreserve Durch sie sind die Geschäftsbanken verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz (momentan 2%) ihrer Kundeneinlagen bei der EZB zu hinterlegen. Durch die Höhe des Zinssatzes kann die EZB die Menge des im Umlauf befindlichen Geldes steuern. Um Wettbewerbsnachteile für Banken auszugleichen erhalten diese Zinsen in der Höhe des Leitzinses.   von Anian Hölzl 2005

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