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  Jugendschutz trotz alcopops & co.

Süße alkoholische Mixgetränke, so genannte Alcopops, kommen bei den Jugendlichen immer mehr in Mode. Sie sind gefährlich. Ein seit 29. Juli 2004 geltendes Gesetz schützt jetzt junge Menschen vor den Gefahren durch Alkohol- und auch durch Tabakkonsum. Alcopops haben insbesondere unter Jugendlichen in den letzten Jahren zu einem rasanten Konsumanstieg geführt. Sie sind bei ihnen inzwischen ein populäres, aber riskantes Kultgetränk.

Am 29. Juli 2004 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das Kinder und Jugendliche davor bewahren soll, diese branntweinhaltige Mixgetränke sowie Tabak zu konsumieren. Süße Zusatzstoffe überdecken harten Alkohol Die Bundesregierung betrachtet den zunehmenden Konsum der Alcopops mit Sorge: eine Flasche dieser harmlos erscheinenden Getränke beinhaltet zwei Schnäpse, die durch süße Zutaten und Aromastoffe übertüncht werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, hatte wiederholt auf die Gefahren von Alcopops hingewiesen: Niemand merke, dass er in Wirklichkeit harten Alkohol trinke. Alcopops richteten großen Schaden an und seien eine Einstiegsdroge, hatte Caspers-Merk bereits im November 2003 gewarnt. Warnhinweis und Verteuerung sollen Konsum einschränken Um die Abgabe von Alcopops an Minderjährige zu verhindern, weist künftig ein Warnhinweis auf dem vorderen Flaschenetikett eindeutig darauf hin, dass diese Getränke erst an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen.

Diese Kennzeichnungspflicht tirtt nach der Genehmigung durch die EU-Kommission vermutlich bis Ende des Jahres 2004 in Kraft. Zudem hat das Gesetz eine Sondersteuer auf Alcopops eingeführt, die seit dem 6. August 2004 erhoben wird. Sie soll bei Flaschen mit einem Inhalt von 275 Millilitern je nach Volumen und Alkoholgehalt zwischen 80 und 90 Cent betragen. Die Verteuerung der Alcopops durch die Sondersteuer soll die bunten Mixgetränke für Jugendliche unattraktiv machen. Zigarettenpackungen müssen mindestens 17 Zigaretten enthalten Künftig soll außerdem die kostenlose Abgabe von Zigaretten verboten werden.

Außerdem müssen Zigarettenpackungen künftig mindestens 17 Zigaretten enthalten. Auf diese Weise sollen junge Menschen vom frühen Einstieg in das Rauchen abgehalten werden. Packungen, die weniger als 17 Zigaretten enthalten, dürfen noch bis 31. Dezember 2004 verkauft werden, wenn sie vor dem Inkrafttreten am 29. Juli 2004 hergestellt worden sind. Das Gesetz stellt eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Regelungen zum Jugendschutz dar.

 Mit dem neuen Jugendschutzgesetz, das zum 1. April 2003 in Kraft trat, hat die Bundesregierung hierzu bereits wichtige Maßnahmen umgesetzt. Zudem wurde ein Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr festgelegt. Repräsentative Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) haben ergeben, dass Alcopops bei den 14- bis 17-Jährigen die beliebtesten alkoholischen Getränke sind - und dass, obwohl mehr als jeder zweite Befragte angibt, eigentlich keine hochprozentigen alkoholischen Getränke zu sich zu nehmen. Mehr als die Hälfte der 16- bis 17-Jährigen hatten vor der Befragung Alcopops gekauft. Obwohl diese Getränke nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen, haben auch ein Viertel der 14- bis 15-Jährigen diese Getränke gekauft - Jungen wie Mädchen gleichermaßen.

An Konsumenten bis zu 29 Jahren werden heute sechsmal so viel Mixgetränke verkauft wie 1998. Auch Kinder machen bereits Erfahrungen mit Alcopops Einer Untersuchung des Bielefelder Jugendforschers Klaus Hurrelmann zufolge trinken bereits 3,6 Prozent aller 11-jährigen und 8,2 Prozent aller 13-jährigen Jungen Alkopops. Alcopops sind hauptsächlich verantwortlich für den Anstieg des Alkoholkonsums in dieser Altersgruppe. Präventive Informationsangebote. Werdegang des Gesetzes Der Deutsche Bundestag hatte am 6. Mai 2004 das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums beschlossen.

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