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  Die europäische union

E U Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss demokratischer europäischer Länder, die sich der Wahrung des Friedens und dem Streben nach Wohlstand verschrieben haben. Sie versteht sich nicht als ein neuer Staat, der an die Stelle bestehender Staaten tritt. Allerdings ist die Europäische Union auch mehr als alle sonstigen internationalen Organisationen. Die EU ist im Wortsinne einzigartig. Die Mitgliedstaaten der EU haben gemeinsame Organe eingerichtet. Teile ihrer einzelstaatlichen Souveränität haben sie diesen Organen übertragen, damit in bestimmten Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene demokratische Entscheidungen getroffen werden können.

Diese Zusammenführung der Souveränität wird auch als "Europäische Integration" bezeichnet. Gründungsgeschichte der Europäischen Union (EU) Montan – Union (EGKS) Am 9. Mai 1950 stellte Robert Schumann, der französische Außenminister, seinen Plan vor. Er wollte ein Programm für einen gemeinsamen europäischen Markt für Kohle und Stahl. Frankreich, Italien, Deutschland und die Benelux-Staaten (Belgien, Luxemburg, Niederlande) gründen die europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Diese Gemeinschaft sollte auch den Frieden in Europa auf Dauer sichern.

Im Gründungsvertrag heißt es, die sechs Staaten seien entschlossen, "durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren". Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Die sechs Gründerstaaten der Montanunion unterzeichneten am 25. März 1957 in Rom die Verträge über eine „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG). Ziel: Ein gemeinsamer Markt ohne Handelshemmnisse. Die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und Stahl wird auf weitere Bereiche der Wirtschaft ausgedehnt, z.B.

auf die Landwirtschaft, die Fischerei, das Verkehrswesen, das Wettbewerbsrecht und den Außenhandel. 1968 wird die Zollunion vollendet. Nun müssen an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten keine Zölle mehr bezahlt werden. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich von Großbritannien mit Nordirland treten 1973 der EWG bei. Kurz vorher einigen sich die Mitgliedsstaaten, der Gemeinschaft die Bereiche Energie-, Regional- und Umweltpolitik zu übertragen. Griechenland tritt 1981 als zehnter Mitgliedsstaat der EWG bei.

Europäische Gemeinschaft (EG) 1986 werden auch Spanien und Portugal Mitglieder der EWG, die sich jetzt Europäische Gemeinschaft (EG) nennt. Durch die "Einheitliche Europäische Akte" werden die Gründungsverträge erstmals umfassend geändert, wodurch die Rechte des Europäischen Parlaments erneut erweitert wurden Europäische Union (EU) 1992 wird durch den Vertrag von Maastricht die Europäische Union (EU) gegründet. Ziele: engere Zusammenarbeit auch in der Außen-, Innen-, Sicherheits- und Rechtspolitik. 1995: Durch den Beitritt von Schweden, Finnland und Österreich wächst die Gemeinschaft auf 15 Staaten. In der EU leben nun über 370 Millionen Menschen und sie umfasst eine Landfläche von 3240 Quadratkilometern EU Erweiterung ab 1.5.

2004 um: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Die EU- Erweiterung haben die Staats- und Regierungschefs der EU im Dezember 2002 in Kopenhagen beschlossen. Damit wächst die Europäische Union um rund 75 Millionen Menschen auf rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger. 2.Organe der EU · Das Europäische Parlament :Stimme des Volkes · Der Rat der Europäischen Union :Stimme der Mitgliedstaaten · Die Europäische Kommission :Der Motor der Union · Der Europäische Gerichtshof :Die Einhaltung der Gesetze sichern · Der Europäische Rechnungshof :Gutes Wirtschaften mit Ihrem guten Geld · Die Europäische Zentralbank :Eine stabile Währung für Europa · Die Europäische Investitionsbank :Investitionen in die Zukunft · Der Wirtschafts- und Sozialausschuss :Einbindung der Sozialpartner · Der Ausschuss der Regionen :Die lokale Perspektive Das Europäische Parlament: Stimme des Volkes Das Europäische Parlament (EP) ist die demokratische Stimme der Bürger Europas. Es wird alle fünf Jahre direkt gewählt; die Sitzordnung im Plenum richtet sich nicht nach nationaler Zugehörigkeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP), sondern nach sieben Fraktionen.

Die Fraktionen sind Ausdruck der politischen Grundhaltung der nationalen Partei, der die Mitglieder jeweils angehören. Einige Abgeordnete gehören allerdings keiner Fraktion an. Bei der letzten Wahl im Juni 1999 betrug der Anteil weiblicher Abgeordneter etwa 30 %. Zu den wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments zählen: · Prüfung und Genehmigung der europäischen Gesetzgebung; durch das Mitentscheidungsverfahren hat das EP in diesem Bereich die gleichen Rechte wie der Rat; · Genehmigung des EU-Haushalts; · demokratische Kontrolle der anderen EU-Organe; dies beinhaltet das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen; · Zustimmung zu wichtigen internationalen Abkommen, z. B. dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur EU sowie Handels- und Assoziationsabkommen zwischen der EU und Drittländern.


Das EP hat den Sacharow-Preis ins Leben gerufen, mit dem das Parlament alljährlich Einzelpersonen oder Einrichtungen auszeichnet, die sich, gleich wo auf der Welt, um die Verteidigung der Menschenrechte verdient gemacht haben. Wie die nationalen Parlamente verfügt das EP über parlamentarische Ausschüsse, die sich mit speziellen Fragen befassen (auswärtige Angelegenheiten, Haushalt, Umwelt usw.). Über einen dieser Ausschüsse, den Petitionsausschuss, können europäische Bürger Petitionen unmittelbar an das Parlament richten. Zudem ernennt das Parlament einen europäischen Bürgerbeauftragten, der Beschwerden von Bürgern über Missstände in der EU-Verwaltung nachgeht. Der Rat der Europäischen Union: Stimme der Mitgliedstaaten Der Rat der Europäischen Union - früher auch als Ministerrat bekannt - ist das wichtigste gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU.

In ihm kommen die Vertreter der Regierungen der 15 Mitgliedstaaten zusammen, die Sie auf nationaler Ebene wählen. Er ist das Forum, in dem die Vertreter Ihrer Regierung Ihre Interessen vertreten und Kompromisse aushandeln. Die regelmäßigen Sitzungen finden auf Minister- oder Botschafterebene sowie in Form von Arbeitsgruppen statt. Wenn es um die Grundzüge der Politik geht, treten die Staats- und Regierungschefs als Europäischer Rat zusammen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament legt der Rat Regeln für alle Tätigkeiten der Europäischen Gemeinschaft (EG) fest, die den so genannten ersten Pfeiler der EU bilden. Die EG befasst sich mit dem Binnenmarkt sowie mit den meisten gemeinschaftlichen Politikbereichen und garantiert den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.

Darüber hinaus besitzt der Rat die wesentliche Zuständigkeit für die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen im Rahmen des so genannten zweiten und dritten Pfeilers, d. h. in den Bereichen gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Inneres. Die Regierungen arbeiten in der EU z. B. bei der Bekämpfung von Terrorismus und Drogenhandel zusammen.

Die Mitgliedstaaten vereinen ihre Kräfte und sprechen mit einer Stimme in auswärtigen Angelegenheiten, unterstützt von dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Javier Solana gibt der EU-Diplomatie ein Gesicht als Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Die Europäische Kommission: Der Motor der Union Die Europäische Kommission ist hauptsächlich für das politische Tagesgeschäft in der Europäischen Union zuständig. Sie erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt. Sie ist verantwortlich für die praktische Umsetzung der EU-Aktivitäten und überwacht die Verwaltung des EU-Haushalts. Zudem wacht sie darüber, dass die europäischen Verträge und die europäischen Rechtsvorschriften eingehalten werden.

Die Europäische Kommission besteht aus 20 Frauen und Männern (die Zahl erhöht sich 2004) und wird von etwa 24 000 Beamten unterstützt. Der Präsident wird von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ausgewählt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Die weiteren Mitglieder der Kommission werden von den jeweiligen Mitgliedstaaten in Absprache mit dem künftigen Präsidenten ernannt und bedürfen ebenfalls der Bestätigung durch das Parlament. Die Kommission wird auf fünf Jahre ernannt; sie kann jedoch vor Ablauf dieser Zeit vom Parlament ihres Amtes enthoben werden. Die Kommission ist unabhängig von den Regierungen der Mitgliedstaaten. Der Großteil ihrer Mitarbeiter arbeitet in Brüssel.

Der Europäische Gerichtshof: Die Einhaltung der Gesetze sichern Wenn gemeinsame Regelwerke in der EU beschlossen werden, ist natürlich auch sicherzustellen, dass sie in der Praxis eingehalten und überall gleich ausgelegt werden. Dies zu gewährleisten ist Aufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften. Er legt Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung der EU-Verträge und EU-Rechtsvorschriften bei. Nationale Gerichte müssen sich bei Unsicherheiten in der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften an den Gerichtshof wenden, und Einzelpersonen können beim Gerichtshof gegen EU-Organe klagen. Der Gerichtshof besteht aus jeweils einem unabhängigen Richter aus jedem EU-Land und hat seinen Sitz in Luxemburg. Der Europäische Rechnungshof: Gutes Wirtschaften mit Ihrem guten Geld Die Finanzmittel der EU müssen vorschriftsgemäß, wirtschaftlich und zweckgebunden verwendet werden.

Der Rechnungshof, ein unabhängiges EU-Organ mit Sitz in Luxemburg, kontrolliert, wie und wofür dieses Geld ausgegeben wird. Der Rechnungshof strebt an, dass der Steuerzahler mehr Gegenwert für das Geld bekommt, das der EU zur Verfügung gestellt wird. Die Europäische Zentralbank: Eine stabile Währung für Europa Die Europäische Zentralbank ist zuständig für die einheitliche Währung, den Euro. Als unabhängige Instanz entscheidet sie über die europäische Währungspolitik, wie beispielsweise die Höhe der Zinssätze. Das Hauptziel der Bank ist die Gewährleistung der Preisstabilität, d. h.

, sie will verhindern, dass die europäische Wirtschaft durch Inflation geschädigt wird. Aber die Währungspolitik spielt auch eine Rolle bei anderen politischen Zielsetzungen der EU. Die Europäische Zentralbank ist in Frankfurt am Main ansässig. Geleitet wird sie von einem Präsidenten und einem Direktorium in enger Zusammenarbeit mit den Zentralbanken der EU-Staaten. Die Europäische Investitionsbank: Investitionen in die Zukunft Die Bank leiht Geld zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, insbesondere für Projekte, die benachteiligten Regionen zugute kommen. So finanziert sie beispielsweise Bahnverbindungen, Autobahnen, Flughäfen, Umweltschutzmaßnahmen und, über Partnerbanken, Investitionen der kleinen und mittleren Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und Wachstum fördern.

Die Anleihen unterstützen auch den Erweiterungsprozess der Union sowie deren Entwicklungshilfepolitik. Die Bank hat ihren Sitz in Luxemburg und nimmt Geldmittel auf dem Kapitalmarkt auf. Als nicht gewinnorientierte Organisation kann sie zu günstigen Konditionen Geld leihen. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss: Einbindung der Sozialpartner Unter den 222 Mitgliedern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ab 2004 mehr) sind die wichtigsten Interessengruppen der EU vertreten: von den Arbeitgebern bis zu den Gewerkschaften und von den Verbrauchern bis zu den Umweltschützern. Der Ausschuss hat beratende Funktion und nimmt Stellung zu wichtigen Aspekten neuer EU-Initiativen. Mit diesem Gremium wird die gemeinsame europäische Tradition der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in das politische Leben fortgesetzt.

Der Ausschuss der Regionen: Die lokale Perspektive Viele Entscheidungen in der EU wirken sich unmittelbar auf die kommunale und regionale Ebene aus. Über den Ausschuss der Regionen werden die kommunalen und regionalen Behörden gehört, bevor die EU Entscheidungen in so unterschiedlichen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Beschäftigung oder Verkehr fällt. Der Ausschuss besteht aus 222 Mitgliedern (ab 2004 mehr), darunter zahlreiche führende Regionalpolitiker und Bürgermeister. AUFGABEN: Der Euro - die gemeinsame Währung der Europäer Der "Euro" ist die gemeinsame europäische Währung, die am 1. Januar 2002 in Umlauf gebracht wurde. € ist das Symbol für den Euro.

In 12 Ländern der Europäischen Union (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien) hat der Euro die früheren Nationalwährungen abgelöst. Die gemeinsame Währung macht Reisen in die Teilnehmerländer bequemer, erleichtert Preisvergleiche und bietet der europäischen Wirtschaft die zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erforderliche Stabilität. Freizügigkeit In den 15 Ländern der Europäischen Union können Sie sich als EU-Bürger frei bewegen. Sie können reisen und an beliebigen Orten studieren und arbeiten. Die EU arbeitet beständig darauf hin, ihren Bürgern als eines der Grundrechte größere Freizügigkeit zu ermöglichen und jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit zu überwinden. In die meisten Länder der EU können Sie ohne Reisepass einreisen; zudem werden Sie nicht mehr durch Grenzkontrollen aufgehalten.

Mit wenigen Ausnahmen können Sie an beliebigen Orten alles kaufen und unbeschränkt mit nach Hause nehmen. Die EU entscheidet nicht darüber, was Sie in der Schule lernen. Sie ist jedoch bestrebt sicherzustellen, dass Ihre schulischen und beruflichen Abschlüsse auch in anderen Ländern der EU anerkannt werden. Die EU bemüht sich, allen Zugang zu Bildungsangeboten zu ermöglichen; im Herkunftsland und im Ausland, durch Partnerschaften und Austauschprogramme sowie durch den Abbau bürokratischer Hindernisse. Über eine Million junger Menschen haben EU-Programme wie "ERASMUS" als Möglichkeit genutzt, im europäischen Ausland zu studieren und Auslandserfahrung zu erwerben. Den Frieden sichern Dank der immer engeren Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Ländern in den letzten 50 Jahren ist es heute überhaupt nicht mehr vorstellbar, dass Länder der EU gegeneinander Krieg führen.

Die Mitgliedstaaten bemühen sich nun zunehmend darum, diesen Frieden zu wahren und angrenzende Länder zu stabilisieren. Die Europäische Union hilft Konflikte zu vermeiden. Dafür unterstützt sie in Not geratene Regionen mit finanziellen Mitteln. Die EU ist bemüht, Frieden zu bewahren und Frieden zu stiften, und sie führt eine ganze Reihe konkreter Projekte durch, um Menschenrechte und Demokratie zu fördern. Damit ihre Mitgliedstaaten in der Weltpolitik mit einer Stimme sprechen und gemeinsam handeln können, gestaltet die EU eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; eine engere Zusammenarbeit in Verteidigungsangelegenheiten ist beabsichtigt. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Weniger Grenzen: mehr Arbeitsplätze! Eine Informationsgesellschaft für alle Aktiver Umweltschutz Umweltverschmutzung macht nicht an nationalen Grenzen halt.

Daher spielt die Europäische Union im Umweltschutz eine bedeutende Rolle. Viele Umweltprobleme in Europa wären ohne gemeinsame Maßnahmen aller Länder der EU nicht zu bewältigen. Die EU hat mehr als 200 Umweltschutzrichtlinien verabschiedet, die in allen Mitgliedstaaten angewendet werden. Der Großteil dieser Richtlinien zielt darauf ab, die Verschmutzung von Luft und Wasser einzudämmen und die Abfallentsorgung zu verbessern. Andere zentrale Themen sind der Naturschutz sowie die Überwachung gefährlicher Produktionsverfahren. Die Verkehrs-, Industrie-, Landwirtschafts-, Energie- und Fremdenverkehrspolitik müssen langfristig so betrieben werden, dass sie unsere natürlichen Ressourcen nicht zerstören.

Kurz gesagt: die Entwicklung muss nachhaltig sein. Unsere Luft zum Beispiel ist sauberer geworden dank der Entscheidung der EU in den neunziger Jahren, alle Automobile mit Katalysatoren auszurüsten und auf Bleizusätze in Benzin zu verzichten. 1993 hat die EU eine Europäische Umweltagentur mit Sitz in Kopenhagen eingerichtet. Die Agentur sammelt Informationen über die Umweltsituation und liefert somit eine solide Grundlage für Entscheidungen über Umweltschutzmaßnahmen und -gesetze. Weitere Stärkung und Stabilisierung durch Erweiterung Eine demokratische, faire und handlungsfähige EU erhalten

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