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  Betriebstechnik

INHALTSVERZEICHNIS     1 VORAUSSETZUNGEN 31.1 Persönliche Voraussetzungen 31.2 Marketing 41.2.1 Von der Idee zum Konzept 41.2.

2 Welche Punkte sind unbedingt zu analysieren und für die nähere Zukunft abschätzbar 51.2.3 Marketingziele 51.2.4 Marketinginstrumente 61.3 Finanzierung 71.

3.1 Der Kapitalbedarf 71.3.2 Die Kapitalbeschaffung 71.3.3 Liquidität und Finanzplan 81.

4 Gewerberecht 91.4.1 Gewerbeschein 91.4.2 Allgemeine Voraussetzungen für einen Gewerbeschein 91.4.

3 Befähigungsnachweis 91.4.4 Allgemeine und besondere Voraussetzungen 101.4.5 Gewerblicher Geschäftsführer 101.4.

6 Fehlen bestimmter Voraussetzungen und/oder keine Nachsicht möglich 112 WICHTIGE EINFLUSSFAKTOREN 122.1 Standort 122.2 Einzellunternehmen oder Gesellschaft 132.2.1 Einzelunternehmer 132.2.

2 Gesellschaften 14Siehe Referat „Gesellschaftsrecht“ 142.3 Unternehmensbezeichnung 172.4 Gewerbliche Sozialversicherung 182.4.1 Höhe der Sozialversicherung 182.5 Nebenberuf Unternehmer 192.

5.1 Arbeitsrecht 192.5.2 Sozialversicherung 192.5.3 Einkommensteuer 202.

6 Steuern 212.7 Betriebliches Rechnungswesen 222.7.1 Buchhaltung (verpflichtend) 222.7.2 Kostenrechnung (freiwillig) 232.

8 Mitarbeiter 242.8.1 Wie finde ich Mitarbeiter 242.8.2 Mitarbeitermotivation 242.8.

3 Wie beschäftige ich Mitarbeiter 242.8.4 Sozialversicherung der Mitarbeiter 252.9 Gewährleistung – Garantie - Produkthaftung 262.9.1 Gewährleistung 262.

9.2 Garantie 262.9.3 Produkthaftgesetz 262.10 Betriebliche Versicherungen 272.11 Schritte zur Betriebsgründung 282.

11.1 Die Schritte der Gründung eines nicht protokollierten Einzelunternehmens 282.11.2 Die Schritte einer OEG - oder KEG - Gründung 282.11.3 Die Schritte einer GmbH - Gründung 293 KONTROLLFRAGEN 31            Voraussetzungen     Persönliche Voraussetzungen   Wenn man überlegt, sich selbstständig zu machen, muss man sich einige Fragen stellen:   Will man die Sicherheit eines oft gut bezahlten Arbeitsplatzes aufgeben ?   Wird man von der Familie unterstützt ?   Ist man fachlich qualifiziert ?   Ist eine Finanzierung möglich?   Hat das Produkt überhaupt einen (gesicherten) Markt ?               Marketing                                                       Von der Idee zum Konzept     Wem Ihr Produkt einen Nutzen bringt?   In welchen geographischen Regionen oder Bevölkerungsschichten man diesen Personenkreis finden?   Wie viel ein Kunde dafür zu zahlen bereit ist?   Wie man an Kunden herankommt?   Wie sich ihre Verkaufschancen in den nächsten Jahren entwickeln wird?   Welches Zusatzprodukt ihre Chancen verbessert?   Wer ihre Mitbewerber sind und deren Schwächen und Stärken liegen?   Warum soll der Kunde gerade bei ihnen Kaufen?   Wenn man all dies Punkt positiv beantworten konnte ist das eine gute Voraussetzung für ein Unternehmen   Marketing ist die kunden-, bzw.

markt- sowie umfeldorientierte Führung eines Unternehmens.     Welche Punkte sind unbedingt zu analysieren und für die nähere Zukunft abschätzbar   Es ist äußerst wichtig in folgenden Bereichen Marktforschung zu betreiben.   Marktumfeld   Welchen Geographische Ausdehnung besitzt mein Markt (Bezirk, Österreich, Europa)? Wirtschaftsentwicklung in meiner Branche? Auswirkungen der Konjunkturschwankungen auf meine Branche? Mit welchen Norm- Gesetzänderungen ist in nächster Zukunft zu rechnen? Mit welchen Trendumkehr ist zu rechnen (Naturprodukte,...)? Gibt es Marktnischen?     Kunden   Wichtig ist es, die Kaufgewohnheit der Kunden genau zu erforschen (gibt es einen Servicebedarf, Modetrends, Beratung, wie sieht es mit Qualitätsbewusstsein aus, Umweltschutz,.

....)     Mitbewerber   Wer sind meine Hauptkonkurrenten (Größe, Anzahl, Marktanteil)? Ist mit neuen Konkurrenten zu rechnen.? Finanzkraft der Konkurrenten? In welcher Qualitäts- und Preisklasse liegen die Konkurrenten?     Marketingziele   Umsatz, Gewinn, Rentabilität Marktanteil Zufriedenheit der Mitarbeiter Sicherheit         Marketinginstrumente   Angebotsgestaltung (Produkt- und Sortimentspolitik) beziehen sich auf die Leistungen und Produkte Preisgestaltung (Preispolitik) Preis zu beeinflussen und bestimmen Marktbearbeitung (Kommunikationspolitik) Bestimmung der Art und Größe der Werbung Warenverteilung (Distributionspolitik) Betrifft Vorkehrungen, um das jeweilige Produkt     Finanzierung   Der Kapitalbedarf   Eine gute Finanzierung ist die Grundlage für den erfolgreichen Aufbau eines Unternehmens.




Dazu muss zu allererst geklärt sein, wie hoch das benötigte Kapital ist. Man muss dabei sehr Acht geben, jede Kostenstelle zu berücksichtigen.   Kapitalbedarf für Investitionen: z.B.: Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, ..

.   Kapitalbedarf für Waren und Materiallager Man sollte den durchschnittlichen, voraussichtlichen Lagerbestand mitplanen.   Laufender Kapitalbedarf Ausgaben, die im Zeitraum zwischen Auftragseingang, und Zahlungseingang entstehen.   Die Kapitalbeschaffung   Durch den Kapitalbedarfsplan, erkennt man wie viel Geld zum Start des Unternehmens benötigt wird. Nun stellt sich die Frage woher man dieses Geld bekommen könnte.     Eigenkapital Jenes Geld, welches man selbst aufbringen kann.

Aufbringungsmöglichkeiten wären u.a. Sparguthaben, Wertpapiere, und auch eventuell belehnbare Werte wie z.B.: Grundbesitz, Wertgegenstände, Bausparverträge, ..

.   Fremdkapital z.B.: Kredite   Investitionskredit Dient zur Finanzierung von Anlagevermögen (Grundstücke, Maschinen, ...

). Die Laufzeit des Kredites sollte der Nutzungsdauer entsprechen.   Leasing Investitionsgüter werden angemietet, und können nach einer gewissen Zeit in den Eigenbesitz übergehen.   Lieferantenkredit Ist der bequemste, aber teuerste Kredit. Er entsteht, wenn eine Wahre nach Eingang der Rechnung nicht bezahlt wird. Der Teuerste ist der Lieferantenkredit deshalb, weil man sich meist innerhalb einer bestimmten Frist ein Skonto abziehen kann.

  Beispiel: Skontoabzug innerhalb von 30 Tagen 3% è entspricht dass einem Jahreszinssatz von 36,5 % Der wesentlichste Partner bei einer Kreditaufnahme ist jedoch die Bank. Um einen Kredit auch wirklich finanziert zu bekommen, muss man sein Projekt der Bank präsentieren. Außerdem sollte man ihr auch gewisse Sicherheiten bieten könnten (Haus, ...).

Man sollte auch mit mehreren Banken über den Kredit verhandeln, um so den Günstigsten zu bekommen.   Finanzierung mit Förderung Gerade Jungunternehmer werden bei Existenzgründung vom Staat gefördert. So erhält man unter Umständen Kredite mit einem weit niedrigeren Zinssatz.     Liquidität und Finanzplan   Wenn man sich also über die Kapitalbeschaffung im Klaren ist, sollte man einen Finanzplan mit chronologischer Abfolge erstellen. Es geht darum, ob eine mögliche Zahlungsunfähigkeit nicht schon in den ersten Monaten nach dem Start des Unternehmens auftritt, beeinflusst eventuell durch Zahlungsrückstände.   Beispiel wie ein derartiger Finanzplan aussehen könnte:             1.

Zahlungsmittelanfangsbestand         2. Geplante Einzahlungen         Umsätze (inkl. MWSt.)         aus Kreditzusagen         Privateinlagen         sonstige Einzahlungen (inkl. MWSt.)         Summe Einzahlungen (1) + (2)         3.

Geplante Auszahlungen         auszahlungswirksame Kosten lt. Kostenplan         Auszahlungen für Investitionen (inkl. MWSt.)         Auszahlungen für Material (inkl. MWSt.)         Privatentnahmen         Zahlungen an das Finanzamt         Zinszahlungen/Bankspesen         Kapitaltilgungen         sonstige Zahlungen (inkl.

MWSt.)         Summe Auszahlungen         Unter-/Überdeckung (1) + (2) + (3)         Deckung des Fehlbetrages         Kontokorrent/Darlehen         Privateinlagen         Sonstiges         Verwendung des Mehrbetrages           Gewerberecht   Das Gewerberecht stellt mitunter bei der Betriebsgründung einen Hürde dar. Aber bereits 1992 wurde begonnen, die Gewerbeordnung zu modernisieren und Barrieren für den Zugang zum Unternehmer Beruf zu beseitigen. Seither ist die Ausübung von Handwerken auch mit universitärer Bildung oder nach Absolvierung einer Höhern Technischen Schule in Verbindung mit mehrjähriger Praxis möglich. Zur Zeit gibt es nur mehr 43 Handwerke die eine Meisterprüfung vorgeschrieben bzw. 41 „Gebunde Gewerbe“ mit einem erforderlichen Befähigungsnachweis.

Über 800 Gewerbe sind „Freie Gewerbe“     Gewerbeschein Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigt man einen Gewerbeschein. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn man eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig, und in Ertragsabsicht durchführen will. Welche Gewerbeberechtigung erforderlich ist, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab.   Vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausdrücklich ausgenommen sind selbstständige Berufe wie z.B.: Ärzte, Apotheker, Notar, Rechtsanwälte,.

.....)     Allgemeine Voraussetzungen für einen Gewerbeschein   Österreichischer Staatsbürger oder EWR/ EU Bürger Eigenberechtigung (Alter) Keinen Ausschließungsgründe (Konkurs, Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilung) Geeigneter Standort und allenfalls auch eine Betriebsanlagengenehmigung     Befähigungsnachweis   Freie Gewerbe: Ein Befähigungsnachweis (Prüfung, Schule,.

....) ist nicht erforderlich. Ein Gewerbeschein ist allerdings zu lösen (Dienstleistung in der Datenverarbeitung).

  Handwerke: Erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder der Abschluss einer für das betreffende Handwerk einschlägige Schule (Uni, HTL,...) gekoppelt mit unterschiedlich langen Praxiszeiten(Tischler, Bäcker).       Nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe: Je nach Gewerbe sind unterschiedliche Befähigungsnachweise erforderlich. Es können Praxiszeiten, Ausbildungen, bestimmte Prüfungen oder Kombinationen daraus vorgeschrieben werden (Fremdenführer, Gastgewerbe).

  Bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe: Zum jeweiligen Befähigungsnachweis (Praxiszeiten, Ausbildungen, Prüfungen) ist zusätzlich die Erteilung einer behördlichen Bewilligung erforderlich (Baumeister, Zimmermeister).     Allgemeine und besondere Voraussetzungen     Einzelunternehmen   Ein Einzelunternehmen muss persönlich die allgemeinen bzw. Die besonderen Voraussetzungen für dien Gewerbeantritt erfüllen. Bei bewilligungspflichtigen gebunden Gewerben wird zusätzlich geprüft, ob der Bewilligungswerber die für die Gewerbeausführung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt   Gesellschaft   Wird das Gewerbe von einer Gesellschaft ausgeübt, müssen die allgemeinen bzw. besonderen Voraussetzungen von EINER gewerberechtlichen Geschäftsführer nachgewiesen werden. Nur in diesen Fall wird der Gewerbeschein auf die Gesellschaft ausgestellt.

Die Zuverlässigkeitsprüfung und die Gewerbeausschlussgründe (allgemeine Voraussetzungen) erstreckt sich auch auf alle Gesellschafter, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb haben.     Gewerblicher Geschäftsführer     Personalgesellschaft (Erwerbsgesellschaften) Muss entweder ein persönlich haftender Gesellschafter gewerberechtlicher Geschäftsführer werden oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist.   Juristische Personen Muss der gewerberechtliche Geschäftsführer eine zur Vertretung befugte Person sein (z.B.: bei der GmbH der handelsrechtliche Geschäftsführer) oder bei einem Verein ein Mitglied des Vorstandes oder Arbeitnehmer der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist   Einzelunternehmen Wenn der Unternehmer den Befähigungsnachweis nicht erbringt, kann der gewerberechtliche Geschäftsführer ein Arbeitnehmer sein, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist. Wichtig: Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss keinen eigenen Gewerbeschein haben, sondern muss den erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen und entweder ein persönlich haftender Gesellschafter, ein handelsrechtlicher Geschäftsführer oder ein Arbeitnehmer in einem Anstellungsverhältnis sein.

    Fehlen bestimmter Voraussetzungen und/oder keine Nachsicht möglich   Nachsicht Sowohl für das fehlen eigener allgemeiner Voraussetzungen als auch für einige der besonderen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Nachsicht. Die Gewerbebehörde erlässt einen Bescheid, wobei sie berechtigt ist, für diese Entscheidung ein Gutachten der Wirtschaftskammer einzuholen   Keine Nachsicht Es bleibt die Möglichkeit, dass Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der gegenüber der Behörde für die Einhaltung der gewerblichen Vorschriften verantwortlich ist. Wobei dieser mindesten 20 Stunden pro Woche angestellt und ASVG versichert sein.   Wichtige Einflussfaktoren   Standort   Der Standort ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Unternehmens, und ist deshalb von einigen Faktoren abhängig:   Grundstückskosten Verkehrslage (Zufahrt, Parkplätze, Lademöglichkeiten) Kapazitäten der öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungsleistungen (Strom, Gas, Wasser, Kanal, ...

) Verfügbarkeit von Arbeitskräften Nähe zu Rohstoffen ...   Bei einem Produktionsbetrieb sind außerdem noch die rechtlichen Vorschriften zu beachten:   Bebauungsplan Flächenwidmungsplan Baubewilligungen Betriebsanlagengenehmigung   Eine Betriebsanlage ist dann nicht genehmigungspflichtig, wenn von ihr keine nachteiligen Auswirkungen ausgehen können (z.B.: reine Bürobetriebe).

  Darüber hinaus können auch Bewilligungen für das Wasserrecht, das Abfallrecht oder den Naturschutz erforderlich sein.     Einzellunternehmen oder Gesellschaft   Grundsätzlich gilt, dass einer Gründung mit Partnern einer Alleingründung der Vorzug zu geben ist. Die Entscheidung hängt jedoch von den Rahmenbedingungen der geplanten Unternehmensgründung und der Geschäftsidee ab.     Vorteile einer Partnerschaftsgründung:   Gegenseitige Ergänzung in Erfahrung, Wissen und Können Bessere Arbeitseinteilung und Zeitersparnis Leichtere Kapitalaufbringung Dynamischeres Unternehmenswachstum Höhere Erfolgschancen   Dagegen spricht aber, dass die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen eingeschränkt ist, dass man auch für Fehlleistungen der Partner haftet und dass die Entscheidungsfindung meist länger dauert.   Als Alternative wäre zu prüfen, ob man als einzelner nicht eine Kooperation mit anderen Firmen eingehen will   Sollte man sich für eine Gesellschaft entscheiden, so ist es wichtig nicht nur auf emotionaler Basis sondern vor allem auf der sachlichen Ebene eine Entscheidung zu treffen. „Gut prüfe, wer sich ewig binde“ Einzelunternehmer  Inhaber des Unternehmens ist eine einzige Person.

Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinen privatem Vermögen. Da der Unternehmer das volle Risiko trägt steh ihm auch der Gewinn alleine zu.     Gründung Ein Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit der Aufnahme der Tätigkeit. Ein eigener Gründungsakt ist nicht notwendig.   Firmenbuch Je Nach Größe des Unternehmens ist eine Eintragung ins Firmenbuch möglich oder nicht. Das Firmenbuchgericht holt sich zur Klärung der Frage ein Gutachten der Wirtschaftskammer.

Die Mindestvoraussetzung für die Protokollierung liegt derzeit in der Regel bei einem Jahresumsatz von ATS 5.Mio..   Firma Die Führung einer Firma ist nur bei Eintragung ins Firmenbuch erlaubt. Ein nicht im Firmenbuch eingetragener Einzelunternehmer hat seinen Vor- und Familiennamen zu verwenden. Erhat keine „Firma“ sondern tritt als Person auf.

Gewerbeberechtigung Für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit benötigt der Einzelunternehmer eine Gewerbeberechtigung, oder er bestellt sich gewerberechtlichen Geschäftsführer   Sozialversicherung Ist der Einzelunternehmer gewerblich tätig so ist er bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert.   Steuer Der Einzelunternehmer wird zur Einkommensteuer veranlagt; er ist verpflichtet, die Umsatzsteuer abzuführen.           Gesellschaften Siehe Referat „Gesellschaftsrecht“   Unternehmensbezeichnung   Für die Bezeichnung eines Unternehmens gibt es gesetzliche Mindestanforderungen.   Einzelunternehmer: Vor- und Zuname (wenn im Firmenbuch protokolliert, dann dort eingetragener Firmenwortlaut) GmbH: Familienname (Personenfirma) oder Gegenstand (Sachfirma) des Unternehmens, jeweils mit Zusatz: GesmbH. oder GmbH.   Eine genaue Auflistung der Unternehmensbezeichnungen ist auf Seite 15-16 zu finden.

  Bei Kapitalgesellschaften (GmbH , AG) sind zusätzlich auf den Geschäftspapieren die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht anzugeben.   Will man zur besseren Vermarktung eine zusätzliche Bezeichnung führen, so spricht man von einer Etablissementbezeichnung.  Beispiele:   Etablissementbezeichnung Firma Rechtsform Wollstube Susi Susanne Maier Einzelunternehmen PC-Data Sviece Müller OEG Offene Erwerbsgesellschaft Restaurant „Zum Löwen“ ABC HotelbetriebsGmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung   Gewerbliche Sozialversicherung   Pflichtversichert im Rahmen der gewerblichen Sozialversicherung sind alle:   Einzelunternehmer, Gesellschafter einer OHG und OEG Persönlich haftende Gesellschafter einer KG und KEG Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, wenn sie nicht pflichtversichert sind   Dieser Personenkreis ist kranken- pensions- und unfallversichert.     Höhe der Sozialversicherung   Sie ist abhängig von:   Beitragsgrundlage Es gelten die Einkünfte laut Einkommenssteuerbescheid. Nachdem dieser aber erst im Nachhinein bekannt wird (Sozialversicherung zahlt man pro Quartal) wird als Basis eine vorläufige Beitragsgrundlage genommen. Die Differenz wird bei feststehen des Steuerbescheids ausgeglichen.

  Als Mindestbeitragsgrundlage (für 1999) gelten: 183.744,- als Höchstbeitragsgrundlage gelten: 596.000,-   Prozentsatz Krankenversicherung: 9,1% Pensionsversicherung 14,5%   Der Beitrag zur Unfallversicherung beträgt pauschal 1.025,-     Beispiel:Einkommen: 400.000,- Davon 23,6 % (S Versicherungen) = 94.400 / 4 (Quartale) = 23.

600,-/Quartal (+ einmal im Jahr 1.025,-)     Nebenberuf Unternehmer   Die Gründung eines Unternehmens schließt nicht aus, das daneben eine Unselbstständige Tätigkeit als Arbeitnehmer aufgenommen oder weitergeführt wird.   Arbeitsrecht Der Arbeitnehmer muss über die angestrebte Selbstständigkeit informiert werden und auch seine Zustimmung geben. Ansonsten ist dies ein Kündigungsgrund.   Sozialversicherung Mit der Gewerbeanmeldung entsteht Versicherungspflicht bei der gewerblichen Sozial-versicherung (GSVG). Ist allerdings Versicherungspflichtig aufgrund eines Dienst-verhältnisses nachdem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geben, so gelten Sonderregelungen:   Bei der Krankenversicherung ist kein zusätzlicher Beitrag zu bezahlen Die Unfallversicherung für die gewerbliche Tätigkeit ist zur Gänze zu entrichten (ATS 1.

025,- pro Jahr). Bei der Pensionsersicherung kommt die Mehrfachversicherung zu tragen Nach dem GSVG Mindestbeitraggrundlage 14,5 % von 183.744,-/ Jahr Höchstbeitraggrundlage 14,5 % von 596.400,-/ Jahr Für die Berechnung der Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage wird das Einkommen aus dem Dienstverhältnis und jenes aus der gewerblichen Tätigkeit zusammengezählt   Beispiel: Einkommen aus dem Dienstverhältnis liegt unter der gewerblichen Mindestbeitragsgrundlage. Für die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit ist die Pensionsversicherung zu bezahlen, und zwar für die Differenz zwischen dem Einkommen aus dem Dienstverhältnis und der Mindestbeitragsgrundlage von 183.744                 Beispiel: Einkommen aus dem Dienstverhältnis liegt zwischen der gewerblichen Mindestbeitragsgrundlage und der Höchstbeitragsgrundlage (596.

400). Die gewerblichen Einkünfte sind insoweit pensionsversicherungspflichtig, bis die Höchstbemessungsgrundlage erreicht wird.             Beispiel: Einkommen aus dem Dienstverhältnis liegt über der Höchstbemessungs-grundlage (596.400) Für die gewerblichen Einkünfte fallen keine Pensionsversicherungsbeiträge an.     Einkommensteuer   Für die Ermittlung der Einkommensteuer werden sämtliche Einkünfte zusammengerechnet. Darauf wird ein entsprechender Prozentsatz angewandt.

      Steuern    Die wichtigsten Steuern   Abgabenart   Höhe Abzuführen an:   Umsatzsteuer   Seite 5 10% oder 20% des Nettobetrages Betriebsstätten-Finanzamt Einkommensteuer Seite14, 15 10-50% vom Einkommen Wohnsitz-Finanzamt Körperschaftsteuer Seite 7 34% vom Gewinn Betriebsstätten-Finanzamt Lohnsteuer   Seite 12,13 10-50% vom Lohn/Gehalt abzgl. SV und Freibeträge Betriebsstätten-Finanzamt Kommunalsteuer Seite 7 3% der Bruttolohnsumme Gemeinde   Seitenangaben vom Referat „Steuerrecht“   Betriebliches Rechnungswesen   Ist das zahlenmäßige Erfassen des gesamten betrieblichen Geschehens Buchhaltung (verpflichtend) Einnahmen-Ausgaben –Rechnung Kann bis zu einem Umsatz von ATS 5 Mio. geführt werden (wahlweise) Es sind folgende Bücher zu führen:   Kassa- Bankbuch Wareneingangsbuch Inventuraufzeichnungen USt./VSt. Aufzeichnungen Lohnkonten bei Beschäftigung von Arbeitnehmern   Einnahmen - Ausgaben = Gewinn    Pauschalierung Kann bis zu einem Umsatz von max. ATS 3 Mio.

geführt werden (wahlweise). Vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, mit Durchschnittsätzen, à es entfällt das Anlagenverzeichnis.   Einnahmen - Wareneinkauf - Personalaufwand - 12 % Betriebsausgaben = Gewinn     Doppelte Buchführung Ist ab einem Umsatz von ATS 5 Mio. verpflichtend, vorher wahlweise. Kontenführung mit Erstellung von:   Bilanz Gewinn und Verlustrechnung Kassabuch Inventur         Übersicht:   Rechtsform Schillinggrenze Buchführung Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, (OEG, KEG) Unter ATS 3 Mio. Umsatz Wahlrecht zwischen Pauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und doppelter Buchführung Unter ATS 5 Mio.

Umsatz Wahlrecht zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und doppelter Buchführung Bei Überschreiten dieser Grenzen Doppelte Buchführung verpflichtend Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH), Personengesellschaften (OHG, KG)   Doppelte Buchführung verpflichtend         Kostenrechnung (freiwillig)   Ein wirtschaftliches Unternehmen kann ohne die Führung von genauen Kostenaufstellungen nicht existieren. Darum ist es unbedingt ratsam (aber nicht verpflichtend) eine Kostenrechnung zu führen. Ziel ist es den Wert einer innerbetrieblichen Leistungserstellung zu ermitteln. Sie dient vor allem folgenden Zwecken:   Ermittlung der Selbstkosten als Grundlage der Preisfestsetzung für den Absatzmarkt Ermittlung von Preisuntergrenzen Bis zu denen Aufträge angenommen werden können Ermittlung von Zuschlagssätzen       Mitarbeiter   Wie finde ich Mitarbeiter   Zeitungsinserate Mundpropaganda Arbeitsmarktservice Internet- Jobbörse Schulen (Polytechnischer Lehrausgang)   Mitarbeitermotivation   Geld (alleine reicht nicht aus) Lob und Anerkennung Selbstverwirklichung freiwillige Sozialleistungen flexible Arbeitszeit Vertrauen   Wie beschäftige ich Mitarbeiter   Bei der Einstellung von Arbeitnehmer sind einige gesetzliche und kollektivvertragliche Regelungen wie z.

B.: das Arbeitszeit-, das Angestellten- oder das Arbeitnehmerschutzgesetz zu beachten. Änderungen können nur zu Gunsten des Arbeitnehmer geändert werden. Das Arbeitsverhältnis kommt durch einen Arbeitsvertrag zustande. Diese Vereinbarung ist in einem Dienstzettel der Art, Ort, Dauer, Verdienst etc. der Beschäftigten regelt, festzuhalten.

    Kollektivvertrag   Kollektivverträge sind verbindliche Vereinbarungen der Interessenvertretung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die z.B. Regelung über Arbeitszeit oder die Entlohnung von Überstunden enthalten. Kernstück jedes Kollektivvertrags ist die Festlegung von Mindestentgelten, die nicht unterschritten werden dürfen.   Beschäftigung von Familienmitgliedern   Steuerliche Aspekte (Löhne und Gehälter reduzieren den Gewinn), aber auch sozialversicherungspolitische Überlegungen (Pensionszeiten) führen oft dazu, dass der Unternehmer z.B.

Gattin als Dienstnehmer deklarieren möchten. Dies ist nur möglich wenn beim Dienstverhältnis mit Familienangehörigen dieselben Bedingungen gelten wie im Fall einer familienfremden Person.       Was ist noch zu beachten? Übersteigt das Entgelt die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze ATS 3.899.-/Monat so ist der Arbeitnehmer voll versicherungspflichtig. Jeder Mitarbeiter ist nach Beginn der Beschäftigung unverzüglich bei der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse anzumelden.

    Lehrlingsausbildung   Betriebe, die erstmals Lehrlinge aufzunehmen beabsichtigen, müssen vor der Aufnahme einen Antrag auf die Feststellung er Eignung zur Lehrlingsausbildung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer einreichen.   Betriebe die erstmals Lehrlinge aufnehmen, können dies auch tun, wenn kein geprüfter Ausbilder vorhanden ist. Die Ausbildungsprüfung muss aber dann vom Ausbilder innerhalb von 18 Monaten nachgeholt werden   Rechtliche Einigung: Der Betrieb muss nach der Gewerbeordnung berechtigt sein, die Tätigkeit durchzuführen, in welchen der Lehrling ausgebildet werden soll   Betriebliche Einigung: Der Betreib muss so eingerichtet sein und so fortgeführt werden, dass der Lehrling alle in den Ausbildungsvorschriften enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können.   Anmeldung des Lehrvertrags:   Schriftlicher Lehrvertrag (Alter achten, ab 19 volljährig) an die zuständige Wirtschaftskammer für Lehrlingsstellen.   Meldung innerhalb von 7 Tagen bei der Gebietskrankenkasse   Binnen 2 Wochen bei der Berufsschule. Die ersten 2 Monate sieht der Gesetzgeber als Probezeit vor (beiderseits kündbar).

    Sozialversicherung der Mitarbeiter   Krankenversicherung Unfallversicherung Pensionsversicherung Arbeitslosenversicherung     Wobei ein Teil der Arbeitnehmer und ein Teil der Arbeitgeber zu bezahlen hat.   Gewährleistung – Garantie - Produkthaftung Gewährleistung   Wird eine entgeltliche Leistung nicht in der vereinbarten Weise erbracht führt die zur Rechtsfolge der Gewährleistung. Ein offener Mangel ist sofort bei der Übergabe geltend zu machen. Ein verdeckter Mangel muss sofort nach auffinden geltend gemacht werden. Dies ist aber nur innerhalb einer gesetzlich geregelten (oder eventuell einer vertraglich vereinbarten) Frist möglich (bewegliche Sachen: 6Monate, unbewegliche Sachen: 3 Jahre).   Gewährleistungsinhalt Wesentliche und unbehebbare Mängel: Recht auf Rücktritt oder Preisminderung Behebbare Mängel: Recht auf Verbesserung oder Preisminderung (bei Werkverträgen auch Rücktritt) Unwesentliche und unbehebbare Mängel Recht auf Preisminderung     Garantie   Die Garantie ist eine üblicherweise zusätzlich zur Gewährleistung eingegangene vertragliche Verpflichtung, für eine bestimmte Zeit Mangelfreiheit oder Funktionstüchtigkeit der Leistung zuzusichern.

    Produkthaftgesetz   Die Bestimmungen bestehen zusätzlich zu Gewährleistung und Garantie.   Haftung Der Unternehmer haftet verschuldensunabhängig für Personen- und Sachschäden, die durch den Fehler eines Produktes verursacht wurden. Fehlerhaftigkeit eines Produktes Ein Produkt ist dann Fehlerhaft wenn es nicht jene Sicherheit bietet, die man von diesem Produkt erwarten kann. Ersatzpflicht   Betriebliche Versicherungen   Um die Auswirkungen eines unvorhergesehenen Schadens minimieren zu können, ist es möglich dies mithilfe von betrieblichen Versicherungen zu machen. Bei der Vorgehensweise sollte man erst die Risiken erkennen, sie dann bewerten und manche davon eventuell durch eine Versicherung abdecken.   Es gibt die verschiedensten Typen von Versicherungen, einige davon sind:   Sachversicherungen: Sie schützt vor Substanzverlusten, z.



B.: Feuer-, Einbruch-, Diebstahl- oder Maschinenbruchversicherungen, ...   Vermögensschadenversicherungen: Zur Abdeckung von entgangenen Erträgen (z.B.

: Maschinenstillstand) z.B.: Betriebshaftpflicht-, Betriebsrechtschutz- oder Betriebsunterbrechungsversicherung, ...   Personenversicherungen: Zur Versicherung von Betriebsinhaber, Gesellschafter oder Arbeitnehmer, z.

B. Lebens-, Kranken-, Abfertigungs- oder Unfallversicherung.   Schritte zur Betriebsgründung Die Schritte der Gründung eines nicht protokollierten Einzelunternehmens   Gründungs-, Finanzierungs- und Rechtsberatung   Gewerbeanmeldung Zur Anmeldung sind folgende Beilagen notwendig:   Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis Meldebestätigung Strafregisterbescheinigung Nachweis der Befähigung (z.B.: Meisterprüfungszeugnis, Schul- oder Arbeitszeugnisse)   Gebietskrankenkasse Die Anmeldung von Mitarbeitern bei der zuständigen Gebietskrankenkasse hat unverzüglich nach der Einstellung zu erfolgen.   Gewerbliche Sozialversicherung Während der ersten beiden Wochen Anzeige bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.

  Finanzamt Während des ersten Monats Anzeige der gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer.       Die Schritte einer OEG - oder KEG - Gründung   Gründungs-, Finanzierungs- und Rechtsberatung   Gesellschaftsvertrag Der Vertrag zwischen den Gesellschaftern ist formlos, und kann auch mündlich abgeschlossen sein. Für Beweißzwecke ist aber ein schriftlicher Vertrag unter Einbeziehung eines Rechtsanwalts zu empfehlen.   Firmenbucheingabe/Antrag auf Eintragung Die Erwerbsgesellschaft entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Folgende Beilagen sind für einen Antrag auf Firmenbucheintragung notwendig:   Musterzeichnung (Notariell beglaubigt) Sitz der Gesellschaft Bezeichnung des Geschäftszweiges Name, Geburtsdaten und Adresse der Gesellschafter Vertretungsregelung Gewerbeanmeldung Zur Anmeldung sind folgende Beilagen notwendig:   Auszug aus dem Firmenbuch Strafregisterbescheinigung vom gewerberechtlichen Geschäftsführer und von allen persönlich haftenden Gesellschaftern.   Für den gewerberechtlichen Geschäftsführer sind zudem noch erforderlich: Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis Meldebestätigung Nachweis der Befähigung (z.

B.: Meisterprüfungszeugnis, Schul- oder Arbeitszeugnisse)   Gebietskrankenkasse Die Anmeldung von Mitarbeitern bei der zuständigen Gebietskrankenkasse hat unverzüglich nach der Einstellung zu erfolgen.   Gewerbliche Sozialversicherung Alle Gesellschafter der OEG sowie die vollhaftenden Gesellschafter der KEG sind pflichtversichert in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Die Versicherten müssen sich binnen zwei Wochen bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft melden.   Finanzamt Während des ersten Monats Anzeige der gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer für sich (Gesellschafter) und für die Gesellschaft.         Die Schritte einer GmbH - Gründung     Gründungs-, Finanzierungs- und Rechtsberatung   Gesellschaftsvertrag Die Gründer errichten einen Gesellschaftsvertrag, der von einem Notar beglaubigt werden muss.

  Gesellschaferbeschluss Über die Bestellung des/der Geschäftsführer(s) und Vertreterbefugnis. Diese müssen nicht Gesellschafter der GmbH sein.   Bankbestätigung Über die Einzahlung des Stammkapitals (derzeit mindestens 250.000,-) auf das Gesellschaftskonto.   Firmenbucheingabe/Antrag auf Eintragung Die Erwerbsgesellschaft entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Folgende Beilagen sind für einen Antrag auf Firmenbucheintragung notwendig:   Gesellschaftsvertrag Gesellschafterbeschluss Gesellschafterliste Verzeichnis der Geschäftsführer Bankbestätigung Musterzeichnung des Geschäftsführers (Notariell beglaubigt) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern (Einrichtung der Gesellschaftssteuer)   Gewerbeanmeldung Zur Anmeldung sind folgende Beilagen notwendig:   Auszug aus dem Firmenbuch Strafregisterbescheinigung vom gewerberechtlichen Geschäftsführer, aber auch von allen Gesellschaftern mit maßgeblichem Einfluß auf die Geschäftsführung   Für den gewerberechtlichen Geschäftsführer sind zudem noch erforderlich: Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis Meldebestätigung Nachweis der Befähigung (z.

B.: Meisterprüfungszeugnis, Schul- oder Arbeitszeugnisse) Erklärung des gewerberechtlichen Geschäftsführers über seine Tätigkeit im Unternehmen   Gebietskrankenkasse Die Anmeldung von Mitarbeitern bei der zuständigen Gebietskrankenkasse hat unverzüglich nach der Einstellung zu erfolgen.   Gewerbliche Sozialversicherung Während der ersten beiden Wochen Anzeige bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft der geschäftsführenden Gesellschafter, sofern sie in dieser Funktion nicht bereits nach dem ASVG versichert sind.   Finanzamt Während des ersten Monats Anzeige der gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer für sich (Gesellschafter) und für die Gesellschaft   Kontrollfragen     Fragen zu Kapitel: 1.2.4 Welche Marketing Instrumente kennst du?           Fragen zu Kapitel: 1.

3 Was ist ein Investitionskredit ?         Was sollte man bei einem Lieferantenkredit beachten ?         Fragen zu Kapitel: 1.4.2 Welche allgemeinen Voraussetzungen für ein Gewerbe gibt es?           Fragen zu Kapitel: 1.4.3 Gib Beispiele für folgende Gewerbe an:   Freie Gewerbe:     Handwerk:     Nicht bewilligungspflichtigen gebundene Gewerbe:     Bewilligungspflichtige Gewerbe:     Fragen zu Kapitel: 2.2 Welche Vorteile bzw.

Nachteile hat eine Partnerschaftsgründung?         Fragen zu Kapitel: 2.2.1 Wie weit haftet ein Einzelunternehmer?           Fragen zu Kapitel: 2.3 Wie darf ich ein Einzelunternehmen bezeichnen ?           Fragen zu Kapitel: 2.4 Von was ist die Sozialversicherung abhängig ?          Fragen zu Kapitel: 2.5 Ist es erlaubt als Unternehmer einen Nebenberuf weiter zu führen,?          Fragen zu Kapitel: 2.

5.2 Welche Sonderregelung bei der Sozialversicherung gibt es?          Fragen zu Kapitel: 2.6 Gibt die wichtigsten Steuern an?               Fragen zu Kapitel: 2.7 Bis zu welcher Umsatzgrenze darf ich eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen ?           Als was dient die Kostenrechnung ?          Fragen zu Kapitel: 2.8.2 Wie motiviert man seine Mitarbeiter?          Fragen zu Kapitel: 2.

8.3 Was ist ein Kollektivvertrag?          Fragen zu Kapitel: 2.8.4Welche Sozialversicherung für Mitarbeiter kennst du?           Fragen zu Kapitel: 2.9 Innerhalb welcher Frist gilt die Gewährleistung bei verdeckten Mängeln ?           Fragen zu Kapitel: 2.10 Was für betriebliche Versicherungen gibt es ?           Fragen zu Kapitel: 2.

11 Wie kommt man zu einer Steuernummer ?         Was wird vor der Gründung einer GmbH beim Gesellschaftsbeschluss beschlossen ?    

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