Artikel pedia
| Home | Kontakt | Artikel einreichen | Oberseite 50 artikel | Oberseite 50 autors
 
 


Artikel kategorien
Letztes fugte hinzu
    Praktikumsbericht über kindertagesstätte

   Grundzüge arbeitsrecht

   Grundlagen des wirtschaftens

   Praktikumsbericht apotheke

   Stabilitätsgesetz

   Die todesstrafe

   Referat von sandra und verena

   Abtreibung

   Strafrecht

   Kriminalistik

   Inhaltsverzeichnis

   Inhaltsverzeichnis

   Schyren-gymnasium pfaffenhofen /ilm

   Schuldrecht

   Internationales privatrecht
alle kategorien

  Das grundgesetz

Das Grundgesetz   In Deutschland wird die Verfassung Grundgesetz genannt. Die Menschenrechte sind hier bewußt an den Anfang gestellt. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, daß der Mensch im Mittelpunkt der staatlichen Ordnung steht. Folgenden Grundsätze sind in der Verfassung von besonderer Bedeutung: - Die Menschenrechte - Die Gewaltenteilung - Die Gliederung des Bundes im Länder (dies nennt man auch Föderalismus oder vertikale Gewaltenteilung) - Die Volkssouveränität - Die Rechtsstaatlichkeit, d. h. die Bindung aller Staatsorgane an Recht und Gesetz - Die Sozialstaatlichkeit Diese Grundsätze sind so wichtig, daß sie der sog.

“Ewigkeitsgarantie” unterliegen. Sie sind geschützt durch den Artikel 79 GG. Besonders schwierig erscheinen die beiden Ziele, die sich aus dem Rechtsstaat und dem Sozialstaat ergeben, zu erreichen zu sein. Während der Rechtsstaat den einzelnen schützt vor staatlichen Übergriffen, soll der Sozialstaat dem Schwächeren gegenüber Stärkeren in der Gesellschaft schützen. Der Rechtsstaat verlangt also einen Rückzug des Staates aus der Gesellschaft, der Sozialstaat dagegen die Einbindung des Staates in die Gesellschaft. Die Staatsorgane in Deutschland sind: - Der Bundesrat (Vertreter der Landesregierungen) - Der Bundestag (Vertreter der Parteien) - Die Bundesversammlung (größtes Staatsorgan mit z.

Zt. 1312 Mitgliedern; die einzige Aufgabe ist die Wahl des Bundespräsidenten alle 5 Jahre; die Mitglieder bestehen aus dem Bundestag und aus Ländervertretern) - Der Bundespräsident (fast ausschließlich repräsentative Aufgaben) - Die Bundesregierung und der Bundeskanzler - Das Bundesverfassungsgericht   Grundentscheidungen, die in der Verfassung geregelt sind   Das Grundgesetz legt unter anderem fest, welche Forme der Demokratie gelten soll, ob Sozielleistungen verbindlich sind, es steckt auch den Rahmen des Wirtschaftssystems ab, nennt Grundsätze der Wehrhaftigkeit und regelt die Legitimation von Macht. Die Bundesrepublik Deutschland ist demnach eine indirekte Demokratie. Die Parlamente entscheiden im Namen und anstelle aller Bürger. Die Parlamentarier sind gewählte Vertreter der Bevölkerung, also deren Repräsentanten. Man spricht daher auch von einer repräsentativen Demokratie.

 

Suchen artikel im kategorien
Schlüsselwort
  
Kategorien
  
  
   Zusammenfassung Der Vorleser
   sachtextanalyse

   interpretation zwist

   Fabel interpretation

   literarische charakteristik

   interpretation bender heimkehr

   felix lateinbuch

   interpretation der taucher von schiller

   textbeschreibung

   charakterisierung eduard selicke
Anmerkungen:

* Name:

* Email:

URL:


* Diskussion: (NO HTML)




| impressum | datenschutz

© Copyright Artikelpedia.com